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BundesverfassungsgerichtThüringer AfD scheitert mit Beschwerde gegen Härtefallkommission für Geflüchtete

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Blick auf das Gebäude des Thüringer Verfassungsgerichtshofs.

Blick auf das Gebäude des Thüringer Verfassungsgerichtshofs.

Das oberste deutsche Gericht in Karlsruhe erklärte, die Beschwerde sei unbegründet.

Die Thüringer AfD-Landtagsfraktion ist mit ihrem Vorgehen gegen eine Härtefallkommission für Flüchtlinge im Freistaat vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das oberste deutsche Gericht in Karlsruhe nahm am Freitag eine Verfassungsbeschwerde der Fraktion gegen ein Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofes von Dezember 2020 nicht an. Die Beschwerde sei unbegründet.

Unter anderem sei der Verfassungsgerichtshof in Thüringen nicht verpflichtet gewesen, seine Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, argumentierte das Gericht. Eine Verletzung des Rechts auf einen gesetzlichen Richter liege nicht vor. (Az. 2 BvR 107/21)

Die Weimarer Richter hatten im Dezember 2020 entschieden, dass die Thüringer Verordnung für eine Härtefallkommission für Flüchtlinge nicht gegen die Verfassung verstoße. Danach kann Flüchtlingen weiterhin aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis gewährt werden. Die Fraktion hatte in ihrer Klage die Entscheidungsbefugnisse und Zusammensetzung der Kommission infrage gestellt.