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Fall MetzelderEx-Fußballprofi soll laut Anklageschrift Vorwürfe gestanden haben

Lesezeit 2 Minuten
Christoph_Metzelder

Der ehemalige Fußballprofi auf einem Archivbild von August 2018

  1. Im Rechtsstreit über die Veröffentlichung des Namens von Christoph Metzelder durch das Amtsgericht Düsseldorf hat das Verwaltungsgericht der Landeshauptstadt dem Amtsgericht Recht gegeben.
  2. Metzelder wird vorgeworfen, Dateien mit kinderpornografischen Dateien besessen und versendet zu haben.
  3. Metzelders Anwälte waren gegen die Veröffentlichung von dessen Namen im Zusammenhang mit den Vorwürfen vorgegangen.

Köln – In der Kinderporno-Affäre hat Ex-Fußballnationalspieler Christoph Metzelder, 39, ein Geständnis abgelegt. Die 20. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf befand mit Hinweis auf das Ermittlungsergebnis, dass die Justiz eine Pressemitteilung über die Anklageerhebung gegen Metzelder mit Tatvorwürfen und dem Namen veröffentlichen durfte.

Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ erfuhr, geht aus der Anklageschrift hervor, dass sich Metzelder voll umfassend geständig eingelassen und von Anfang an kooperiert habe.

Das Amtsgericht Düsseldorf hatte am vorvergangenen Freitag ein Medienbulletin auf seine Homepage gestellt. Demnach hatte die Staatsanwaltschaft den Ex-Fußballer angeklagt, weil er in 29 Fällen Kinderpornodateien per Handy an drei Frauen verschickt haben soll.

Ferner soll er 234 Missbrauchsdateien besessen haben. Seine Anwälte scheiterten nun beim Verwaltungsgericht mit dem Antrag, diese Pressemitteilung zum Schutz der Persönlichkeitsrechte ihres Mandanten zu löschen.

Gericht: Metzelder übernahm Vorbildfunktion

Laut dem Beschluss der Verwaltungsrichter handelt es sich bei dem Angeklagten um einen allseits bekannten „Profi-Fußballer“. Metzelder habe „mit seinem sozialen Engagement für Kinder und Jugendliche“ etwa über eine eigene Stiftung oder als Werbebotschafter in einem Verein gegen Kinderprostitution „eine besondere gesellschaftliche Verantwortung und Vorbildfunktion übernommen“.

Nach Ansicht der Richter spreche „dieses Engagement für eine hohe moralische Integrität seiner Person. Den Eindruck einer junge Menschen verantwortungsvoll begleitenden und unterstützenden Person hat er selbst über viele Jahre erzeugt.“

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Dem stehen laut Richterspruch „die ihm angelasteten Straftaten von einigem Gewicht gegenüber, die sich von der gewöhnlichen Kriminalität deutlich abheben und aus dem Blickwinkel der Öffentlichkeit besonders verwerflich sind, weil sie Kinder und Jugendliche betreffen.“ Zweifellos berührten die Tatvorwürfe die Öffentlichkeit in besonderem Maße.

Deshalb sei die öffentliche Pressemitteilung der Kollegen vom Düsseldorfer Amtsgericht auch zu billigen. Es überwiege das öffentliche Interesse gegenüber dem Privaten, so der Tenor. Gegen den Beschluss sind Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht möglich.

Zwar habe der Antragssteller (Metzelder d. Red.), so die Kammer, „ausweislich der Anklageschrift ein Geständnis nur als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren abgelegt“. Insofern sei „bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen mit zu berücksichtigen“, dass sich seine Berufung auf die Unschuldsvermutung relativiere, auch wenn diese weiterhin gelte.

Unterdessen scheinen sich auch Vorwürfe gegen den Leitenden Oberstaatsanwalt Falk Schnabel aufzulösen. Die SPD-Landtagsfraktion hatte dem Düsseldorfer Chefankläger unterstellt, er habe dem CDU-Mitglied Metzelder einen Promibonus zugestanden, weil die Presseerklärung der Strafverfolger im Gegensatz zum Amtsgericht weder Namen noch Tatvorwürfe enthielt. Nun zeigt sich aber, dass der gescholtene Schnabel treibende Kraft hinter der Anklage gewesen sein soll.