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Witwer hatte Streaming-AboFrau stirbt nach Restaurantbesuch – Disney will Klage wegen Klausel zunächst abschmettern

Lesezeit 2 Minuten
FILE - A Disney logo forms part of a Disney Plus menu on a computer screen in Walpole, Mass., on Nov. 13, 2019. (AP Photo/Steven Senne, File)

Vor etwa einer Woche teilte Disney mit, die Klage des hinterbliebenen Ehemanns abweisen zu lassen. Nun lenkte der Konzern ein.

Weil ein Mann ein Probeabo beim Streamingdienst Disney+ abgeschlossen hatte, wollte das Unternehmen nach dem Tod seiner Frau eine Klage abweisen lassen. Nun kam die Kehrtwende.

Nun gibt es doch die Kehrtwende: Der Disney-Konzern lenkt in einem besonders tragischen Fall ein, nachdem sich das Unternehmen zunächst quergestellt hatte.

Was war geschehen? Eine 42-jährige Ärztin war nach einem Restaurant-Besuch in einem Disney-Park gestorben. Der Vorfall, der durch einen allergischen Schock ausgelöst wurde, scheint auf das servierte Essen zurückzuführen zu sein – obwohl das Ehepaar im Restaurant auf die schwere Allergie der Frau hingewiesen hatte.

Disney verweist auf Geschäftsbedingungen

Vor etwa einer Woche teilte Disney mit, die Klage des hinterbliebenen Ehemanns abweisen zu lassen. Der Konzern berief sich dabei auf die Geschäftsbedingungen des Streamingdienstes Disney+. Der Ehemann hatte im Jahr 2019 ein einmonatiges Probeabo abgeschlossen und dabei den allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt. Diese besagen, dass Klagen gegen Disney nur außergerichtlich im Rahmen eines Schiedsverfahrens beigelegt werden dürfen. Bei der Anmeldung bestätigte er, die Bedingungen gelesen zu haben.

Jetzt zeigt sich der US-Unterhaltungskonzern doch offen für eine gerichtliche Auseinandersetzung. „Wir haben beschlossen, auf unser Recht auf ein Schiedsverfahren zu verzichten und die Angelegenheit vor Gericht zu verhandeln“, sagte ein Sprecher des Konzerns dem Spiegel. Die besonderen Umstände rechtfertigten „ein sensibles Vorgehen, um eine Lösung für die Familie zu finden, die einen so schmerzlichen Verlust erlitten hat“.

Restaurant nicht von Disney betrieben

Der Anwalt des Witwers hatte die Begründung des Konzerns scharf kritisiert. Es sei „absurd“ zu glauben, dass die über 150 Millionen Abonnenten von Disney+ auf alle Rechte verzichteten, das Unternehmen jemals zu verklagen – selbst wenn der Fall nichts mit dem Streamingdienst zu tun habe. Diese Vorstellung sei „unverschämt, unvernünftig und unfair“, hieß es in einer Reaktion an das Gericht.

Die Frau habe vor der Bestellung des Essens auf ihre schwere Unverträglichkeit hingewiesen, hieß es von Klägerseite. Etwa 45 Minuten nach dem Essen bekam die Frau Atemprobleme, brach zusammen und verstarb schließlich im Krankenhaus. Sie hatte sich selbst noch eine Spritze gegen die allergische Reaktion gesetzt. Der Ehemann der Verstorbenen verlangt in dem Prozess nun mehr als 50.000 Dollar. (tis, red)