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Gerichtsprozess um Mouhamed DraméBrüder reisen als Nebenkläger aus dem Senegal an

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PRODUKTION - 30.01.2024, Nordrhein-Westfalen, Dortmund: Sidy und Lassana Dramé stehen in den Räumen ihrer Rechtsanwältin hinter einem Foto ihres von Polizeischüssen getöteten Bruders Mouhamed Dramé. Im Fall des von Polizeischüssen getöteten Mouhamed Dramé sind Sidy und Lassana Dramé die Nebenkläger in dem Prozess. Sie leben im Senegal und haben für die kommenden drei Monate ein Visum, um den Prozess zu begleiten. Foto: Federico Gambarini/dpa - ACHTUNG: Nur zur redaktionellen Verwendung im Zusammenhang mit der aktuellen Berichterstattung über den Prozess. +++ dpa-Bildfunk +++

Sidy und Lassana Dramé stehen in den Räumen ihrer Rechtsanwältin hinter einem Foto ihres von Polizeischüssen getöteten Bruders Mouhamed Dramé.

Im Fall des von Polizeischüssen getöteten Mouhamed Dramé sind Sidy und Lassana Dramé aus dem Senegal angereist und Nebenkläger im Prozess.

Im Prozess um die tödlichen Polizeischüsse auf ihren Bruder vor mehr als eineinhalb Jahren in Dortmund treffen am Mittwoch die beiden Nebenkläger erstmals vor dem Landgericht auf die angeklagten Polizisten. Die Brüder des getöteten Mouhamed Dramé sind nach Angaben ihrer Anwältin aus dem Senegal nach Deutschland gekommen, um das Gerichtsverfahren verfolgen zu können. Weil es noch an einem Visum fehlte, hatten sie die ersten Verhandlungstage verpasst. Am Mittwoch (10.30 Uhr) wird der Prozess nun fortgesetzt. Zeugen sind nicht geladen, es werde um die Verlesung einiger Dokumente gehen, so eine Gerichtssprecherin.

Der 16-jährige Geflüchtete aus dem Senegal war am 8. August 2022 auf dem Gelände einer Jugendhilfeeinrichtung erschossen worden. Die Polizei war dorthin gerufen worden, weil der Jugendliche damit gedroht haben soll, sich mit einem Messer zu töten. Er wurde von der Polizei erst mit Pfefferspray und Tasern angegangen, schließlich schoss ein Polizist mehrfach mit einer Maschinenpistole. Dem Schützen wird nun Totschlag vorgeworfen. Vier weiteren angeklagten Polizisten wird wegen des Einsatzes gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, ihrem Einsatzleiter Anstiftung zu dieser. (dpa)