Getötete Polizisten in Kusel„Find meinen Ausweis! Sonst lege ich dich neben die Zwei“
Kusel – Die Ermittlungen im Fall der zwei ermordeten Polizisten nahe der pfälzischen Stadt Kusel fördern beinahe täglich neue Erkenntnisse zu Tage. Nach wie vor geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Jäger Andreas S., 38, und sein Gehilfe Florian V., 32, gemeinsam die Taten begangen haben, um ihre Wilderei im Forst von Ulmet zu vertuschen. Derzeit überprüfen die Ermittler anhand kriminaltechnischer Untersuchungen den Wahrheitsgehalt der Aussagen des Jagdhelfers, der den Wildhandelbetreiber Andreas S. schwer belastet.
Demnach soll der 38 Jahre alte Saarländer die Polizeianwärterin Yasmin B. und ihren Kollegen Alexander K. bei einer Verkehrskontrolle erschossen haben.
Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ aus Justizkreisen erfuhr, soll sich das Geschehen nach Angaben des inhaftierten Jagdgehilfen folgendermaßen zugetragen haben: Eine Polizeistreife wird am frühen Morgen des 31. Januar gegen 4.20 Uhr auf einen weißen Kastenwagen aufmerksam, dessen Klappe offensteht. Die Polizisten berichten von „dubiosen Personen“.
Die beiden Einsatzkräfte steigen aus, nähern sich dem Fahrzeug und treffen auf Andreas S.. Im Laderaum des Autos liegen Dutzende erlegte Wildtiere. Routinemäßig bitten die Kontrolleure um Führerschein und Personalausweis.
Statt der Dokumente eine Schrotflinte geholt
Unterdessen will sich der mutmaßliche Komplize auf einer nahegelegenen Wiese um einen erlegten Damhirsch gekümmert haben. Der Jäger habe ihn dann herbei gerufen. Derweil will die angehende Polizistin den Jagdschein sehen. Andreas S. soll auf den Wagen verwiesen haben. Dort liege das gewünschte Papier. Er müsse es nur holen.
Tatsächlich besitzt Andreas S. seit 2020 keinen Jagdschein mehr. Statt das Dokument zu präsentieren, habe er er eine Schrotflinte gezückt und der überraschten Yasmin B. in den Kopf geschossen. Ihr Kollege habe sich zurückgezogen. Der Jagdhelfer verfolgt nach eigenen Angaben fassungslos das weitere Geschehen.
Beschuldigter soll eine Kipplaufbüchse benutzt haben
Andreas S. soll dann ein Jagdgewehr vom Typ Bergara Takedown Kaliber Winchester .308 in die Hand genommen haben. Dabei handelt es sich um eine Kipplaufbüchse, die sich in drei Komponenten auseinanderbauen und so in einem Rucksack verstecken lässt. Eine ideale Waffe für Wilderer, die das Gewehr auf der Pirsch nicht offen tragen wollen.
Andreas S. soll laut Aussage seines Jagdhelfers mit der Büchse auf den Polizisten Alexander K. gefeuert haben. Die Untersuchungen ergeben, dass der Beamte während der Attacke sein Magazin leergeschossen hat. Einschüsse im Kastenwagen der Wilderer dokumentieren die erfolglose Gegenwehr.
Ohne auf den tödlich verletzten Polizisten zu achten, soll sich Andreas S. an seinen Helfer gewandt haben: „Find meinen Ausweis! Sonst lege ich dich neben die Zwei.“ Offenbar benutzte man zur Suche die Taschenlampe des angeschossenen Beamten. Als die beiden Männer nichts fanden, rasten sie in die Nacht hinein gen Sulzbach, um das Wild in ihrer Wurstküche zu zerlegen. Einige Kilometer weiter blieb das Fahrzeug liegen. Ein Autofahrer schleppte den Wagen ab. Während die Fahndung schon anläuft, beginnen die Gesuchten das Fleisch der gewilderten 22 Damhirsche zu teilen.
Ergebnis einer Schmauchspuruntersuchung steht noch aus
Die Aussage des Jagdhelfers ist eine Version zum Tatgeschehen, die laut dem Leitenden Oberstaatsanwalt Udo Gehring „derzeit noch überprüft wird“. So steht etwa das Ergebnis einer Schmauchspuruntersuchung bei beiden Tatverdächtigen noch aus. Andreas S. hat sich zu den Vorwürfen bislang nicht geäußert. Sein Verteidiger war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
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Christian Kessler, Verteidiger des Jagdhelfers, wollte sich auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ zum Tatgeschehen nicht äußern. Er sagte lediglich: Er habe „seinen Mandanten in der JVA besucht und mit ihm die schrecklichen Erlebnisse sachlich erörtert.“ Kessler zeigte sich zuversichtlich, „dass die Staatsanwaltschaft auch weiterhin fair den tatsächlichen Sachverhalt ermitteln wird. Und zwar mit dem Ergebnis, dass mein Mandant nicht geschossen hat.“