„Kleine Revolution“Italienische Kinder tragen nicht mehr automatisch Namen des Vaters
Rom – Italienische Kindern erhalten künftig bei der Geburt nicht mehr automatisch den Nachnamen des Vaters. Das entschied der Verfassungsgerichtshof in Rom in einem am Mittwoch bekanntgegebenen Urteil. Bislang war in dem Mittelmeerland vorgeschrieben, dass ein Neugeborenes den Nachnamen des Vaters erhält, wenn dieser das Kind bei der Geburt anerkennt. Auf gemeinsamen Antrag hin konnte der Nachname der Mutter zwar als Teil eines Doppel-Nachnamens festgelegt werden - allerdings wurde er dem des Vaters nachgestellt.
In Italien behalten Frauen auch nach der Hochzeit ihren Nachnamen - das bedeutet, dass italienische Mütter bislang in den meisten Fällen andere Nachnamen hatten als ihre Kinder. Diese Rechtsnorm verletze aber Artikel der italienischen Verfassung sowie die Europäische Menschenrechtskonvention, teilte der Gerichtshof mit.
Mehr Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau
Eltern müssen künftig frei entscheiden können, ob sie ihren Kindern den Nachnamen des Vaters, der Mutter oder einen Doppelnamen geben, urteilten die Richter und forderten die Politik zum Handeln auf. Im Parlament liegt bereits ein Entwurf für ein entsprechendes Gesetz.
Wenn die Eltern künftig nicht ausdrücklich einen Nachnamen festlegen, bekommt das Kind automatisch einen Doppelnamen - und nicht wie bislang den Namen des Vaters. Befürworter der Gesetzesänderung sprachen von einem „historischen Urteil“, einer „kleinen Revolution“ und einem weiteren Schritt für die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau. In Deutschland können gemeinsam sorgeberechtigte Eltern mit unterschiedlichen Nachnamen frei entscheiden, ob ihr Kind den Namen der Mutter oder des Vaters erhält. (afp)