Prozess gegen ClanchefBushido bot Millionen für Trennung
Berlin – Der Rapper Bushido hat im Prozess gegen Clanchef Arafat A.-Ch. von einem Angebot in Millionenhöhe gesprochen, um die Trennung von seinem langjährigen Geschäftspartner zu erreichen. Er sei bereit gewesen, Arafat A.-Ch. insgesamt 1,8 Millionen Euro in jährlichen Raten zu je 600.000 Euro zu zahlen, erklärte der Musiker am Mittwoch vor dem Berliner Landgericht. „Ich wollte nichts mehr mit ihm zu tun haben“, so der 42-Jährige. Der Clanchef aber sei nicht darauf eingegangen. „Er hat gepokert. Er wusste, er hat mich in der Hand, ist mir körperlich und psychisch überlegen.“
Bushido ist Zeuge und Nebenkläger
Der Rapper ist in dem Verfahren gegen insgesamt vier Mitglieder einer bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie Zeuge und Nebenkläger. Laut Anklage soll es zu Straftaten zu seinem Nachteil gekommen sei, nachdem Bushido 2017 die Geschäftsbeziehungen zu Arafat A.-Ch. aufgelöst habe.
Der Clanchef habe dies nicht akzeptieren wollen und von Bushido unberechtigt die Zahlung von angeblichen Schulden beziehungsweise die Beteiligung an dessen Musikgeschäften in Millionenhöhe gefordert. Bushido soll bedroht, beschimpft, in einem Büro eingesperrt und mit einer Wasserflasche sowie einem Stuhl attackiert worden sein.
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Am elften Tag seiner Zeugenaussage erklärte Bushido weiter, der Clanchef habe ihn „psychisch geknickt“. Was ihm im Januar 2018 in dem Büro angetan worden sei, habe ihn „traumatisiert“. Seine Ehefrau habe danach Kontakt zum Landeskriminalamt aufgenommen. „Dass sie bei der Polizei war, hatte ich nicht gerafft“, so der Rapper.
Sie habe im Februar 2018 zudem ein Treffen mit Arafat A.-Ch. eingefädelt. „Sie hat keine Angst.“ In einem Gespräch, in dem es um ihre geschäftliche Trennung gehen sollte, habe der Clanchef mit Zahlen um sich geworfen. „Er wusste genau die Gesamtsumme aus Schwarzgeldern und offiziellen Zahlungen.“
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Hauptangeklagten als einstigem Musik-Geschäftspartner von Bushido versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung, Nötigung und Beleidigung vor. Der Prozess geht am 6. Januar weiter. (dpa)