Eine Stellungnahme von fast 20 namhaften Verfassungsrechtsprofessoren sieht Aussichten auf Erfolg für ein AfD-Verbotsverfahren.
AfD-VerbotAnerkannte Verfassungsrechtler halten Verbotsverfahren für aussichtsreich
Eine Gruppe aus 17 Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtlern ist der Auffassung, dass ein mögliches AfD-Verbotsverfahren Aussicht auf Erfolg hat. Das geht aus einer rechtswissenschaftlichen Stellungnahme zu einem möglichen Parteiverbotsverfahren gegen die AfD hervor, die die Professorinnen und Professoren an den Innen- und Rechtsausschuss des Bundestages versandt haben.
Das Schreiben liegt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vor. Vor etwa zwei Wochen hatten 113 Abgeordnete aus mehreren Parteien einen entsprechenden Antrag für ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD in den Bundestag eingebracht.
Nationalismus und Delegitimierung demokratischer Prozesse
„Die AfD hat sich zunehmend radikalisiert“, schreiben die Autorinnen und Autoren der Stellungnahme. „Während sie zunächst ihre Absichten noch hinter ambivalenter Rhetorik versteckte und damit die einfache Subsumtion ihrer Ziele und ihres Verhaltens unter den Verbotstatbestand zu verhindern suchte, offenbaren die sich in letzter Zeit häufenden zahlreichen öffentlichen Einlassungen, vor allem aber ihr konkretes Verhalten über die letzten Jahre ihre wahren verfassungsfeindlichen Absichten.“
Die AfD sei deshalb „nachgerade der prototypische Fall einer Partei, durch die die spezifischen Mechanismen der grundgesetzlichen wehrhaften Demokratie aktiviert werden sollen“.
Die Verfassungsrechtler verweisen zur Begründung unter anderem auf die völkisch-nationalistische Ideologie der AfD und auf eine von der Partei ausgehende „Delegitimierung demokratischer Prozesse und Akteure“. Als Beispiel führen sie etwa das Verhalten des AfD-Alterspräsidenten Jürgen Treutler bei der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags an.
AfD hat sich zunehmend radikalisiert
„Treutler setzte sich in verfassungswidriger Weise über die Autonomie des Parlaments hinweg und überschritt die ihm zustehende protokollarische Funktion, um parteipolitische Interessen durchzusetzen und die selbst herbeigeführte ‚Dysfunktionalität‘ des Parlamentarismus vorzuführen, mit dem Zweck, die demokratischen Institutionen zu delegitimieren“, heißt es in der Stellungnahme.
Die AfD agiere im Widerspruch zu den Maximen der Verfassung und delegitimiere die Demokratie, schreiben die Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler. „Das führt jegliche politische Auseinandersetzung ad absurdum, einem solchen Verhalten stehen demokratische Parteien faktisch machtlos gegenüber; die Forderung, die AfD politisch zu stellen, kann nicht eingelöst werden, ist insofern unfair. Schon die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht könnte insofern zu einer Disziplinierung der AfD und zu einer Distanzierung von verfassungsfeindlichen Umtrieben führen.“
Belege sollen Verfassungsfeindlichkeit der AfD aufzeigen
Die zehnseitige Stellungnahme wird durch eine 18-seitige Sammlung an Belegen für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD ergänzt. Dabei handelt es sich um Äußerungen führender AfD-Politikerinnen und Politiker und mehrerer AfD-Landesverbände.
Die Stellungnahme wurde von 17 Professorinnen und Professoren und einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin verfasst und unterzeichnet. Darunter sind mehrere namhafte und in ihrem Fachgebiet breit anerkannte Verfassungsrechtler, unter anderem Professor Stephan Rixen, Direktor des Instituts für Staatsrecht der Universität zu Köln, Professor Fabian Wittreck, Leiter des Instituts für Öffentliches Recht der Universität Münster und Professorin Kathrin Groh von der Universität der Bundeswehr München.
Unter den Autorinnen und Autoren befinden sich auch Juristen, die eher als konservativ gelten, etwa der Würzburger Staatsrechtsprofessor Kyrill-Alexander Schwarz, der die CSU in diesem Jahr vor dem Bundesverfassungsgericht bei der Klage gegen die Wahlrechtsreform der Ampelkoalition unterstützt hat. (rnd)