Der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz wirbt seit Langem für ein Verbot der AfD. Nun ist er zusammen mit 100 Mitstreitern aktiv geworden.
113 UnterstützerGruppe um Wanderwitz bringt Antrag für AfD-Verbot im Bundestag ein
Die Befürworter eines AfD-Verbotsverfahrens um den CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz haben nach dessen Angaben ihren Antrag dafür beim Bundestagspräsidium eingebracht. Das ZDF hatte zuerst berichtet. Wanderwitz zufolge hat der Antrag 113 Unterstützer aus verschiedenen Fraktionen.
Die Abgeordneten wollen vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen, ob die AfD verfassungswidrig ist. Das ist nach Artikel 21 Grundgesetz möglich. Der AfD müsste im Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden.
Abstimmung über AfD-Verbotsantrag vor 23. Februar ist unklar
Das Ziel der Gruppe um Wanderwitz ist es, dass der Bundestag einen entsprechenden Beschluss fasst. Ob ihr Antrag dafür Chancen auf eine Mehrheit hat, ist offen. Wanderwitz tritt seit längerem für ein AfD-Verbot ein. Auf die Frage, ob sich der Bundestag, der voraussichtlich im Februar neu gewählt wird, überhaupt noch mit dem Vorhaben befassen werde, sagte er: Man habe ein Aufsetzungsrecht, eine Plenardebatte werde es auf jeden Fall in dieser Legislaturperiode noch geben. Ob es auch zu einer Abstimmung komme, sei offen.
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Das Büro der Linken-Abgeordneten Martina Renner, die zu den Unterstützern des Antrags gehört, teilte auf Anfrage mit, alle Abgeordneten - außer die der AfD - seien über den Schritt per E-Mail informiert worden. In der Mail wird demnach um Zustimmung geworben.
Die Voraussetzungen für ein Parteiverbot seien zurecht hoch, heißt es darin. Man sei davon überzeugt, dass sie im Fall der AfD gegeben seien. „Das sind Verfassungsfeinde, das sind Feinde unserer Demokratie. Deshalb fordern wir die Überprüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD.“ (dpa)