Berlin – Wegen zahlreicher organisatorischer Probleme und Pannen bei der Bundestagswahl in Berlin will die Ampel-Koalition die Abstimmung dort in rund 300 der knapp 2300 Wahllokale wiederholen lassen. „Dabei beschränken wir uns auf die Zweitstimmen“, sagte der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP.
Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin in Teilen wahrscheinlich
Einen entsprechenden Vorschlag der Ampel-Vertreter im Wahlprüfungsausschuss des Bundestags schickte Fechner am Nachmittag an die Vorsitzende Daniela Ludwig (CSU). Der Ausschuss soll darüber noch im Oktober abstimmen. Da die Ampel-Koalition im Wahlprüfungsausschuss die Mehrheit stellt, ist davon auszugehen, dass der von Fechner übermittelte Vorschlag im Oktober von dem Gremium beschlossen wird.
Es handelt sich dabei um eine Beschlussvorlage, über die dann noch das Parlament insgesamt abstimmen muss. Dann wäre der Weg frei für eine teilweise Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin. Gegen den Bundestagsbeschluss kann allerdings auch noch Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden. Die Ampel-Vertreter im Ausschuss hatten sich nach der Verhandlung des Berliner Verfassungsgerichtshofs am vergangenen Mittwoch noch einmal zusammengesetzt, um zu besprechen, was die Gerichtsverhandlung für den Umgang mit der Bundestagswahl bedeutet.
Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksversammlungen Sache des Berliner Verfassungsgerichtshof
Das Berliner Gericht befasste sich ausschließlich mit den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksversammlungen. Für die Überprüfung der Bundestagswahl, die am selben Tag abgehalten wurde, ist der Bundestag zuständig. „Das Berliner Verfassungsgericht hat uns darin bestärkt, Neuwahlen dort durchzuführen, wo Wahlfehler geschehen sind“, sagte Fechner AFP. „Anders als das Berliner Verfassungsgericht sehen wir wie der Bundeswahlleiter die Wahlfehler aber nicht in jedem Wahlkreis.“
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Wie Fechner in dem Schreiben an die Ausschussvorsitzende Ludwig ausführt, das AFP vorliegt, soll beispielsweise eine verspätete Schließung eines Wahllokals in der Regel erst dann als Wahlfehler gelten, wenn noch nach 18.45 Uhr Stimmen abgegeben werden konnten. „Auch meinen wir, dass eine kurze Unterbrechung des Wahlvorgangs von unter 15 Minuten noch keinen Wahlfehler darstellt und eine Wartezeit in dieser Größenordnung für Bürgerinnen und Bürger zumutbar ist“, sagte Fechner AFP.
Fehlende Stimmzettel, lange Warteschlangen, geschlossene Wahllokale
Bei den Wahlen im September 2021, die am gleichen Tag wie der Berlin-Marathon abgehalten wurde, hatte es in der Hauptstadt zahlreiche Pannen gegeben - etwa fehlende Stimmzettel, lange Warteschlangen oder zwischenzeitlich geschlossene Wahllokale. Es gab deswegen zahlreiche Einsprüche gegen das Ergebnis, insbesondere von Bundeswahlleiter Georg Thiel.
Thiel sah die Vorfälle in knapp 340 Stimmbezirken als gravierend an und forderte eine Wiederholung der Wahl in sechs von zwölf Berliner Wahlkreisen. In einem Fall - in Berlin-Reinickendorf - zog Thiel auch das Erststimmenergebnis in Zweifel. Dieser Einschätzung schloss sich die Ampel-Koalition nun nicht an. Mit der Erststimme entscheiden die Wählerinnen und Wähler, welcher Direktkandidat ihren Wahlkreis im Parlament vertreten soll. Die Zweitstimme geben sie einer Partei. (afp)