Neben der Vereinfachung der Einbürgerung soll die Reform eine doppelte Staatsbürgerschaft ermöglichen. Die CDU kritisiert den Gesetzentwurf.
Für einfachere EinbürgerungBundestag beschließt Reform des Staatsangehörigkeitsrechts
Einbürgerungen sollen künftig schneller gehen, doppelte Staatsbürgerschaften grundsätzlich möglich sein: Der Bundestag hat am Freitag die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Schon nach fünf statt acht Jahren sollen sich Ausländer nun um einen deutschen Pass bewerben dürfen.
Bei „besonderen Integrationsleistungen“ wie guten Sprachkenntnissen und ehrenamtlichem Engagement kann eine Einbürgerung sogar schon nach drei Jahren erfolgten. Scharfe Kritik an dem Gesetz der Ampel-Koalition äußerten Union und AfD.
Angenommen wurde der Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) mit einer Mehrheit von 382 Ja-Stimmen. 234 Abgeordneten votierten mit Nein, 23 enthielten sich. Faeser bezeichnete die Neuregelung vorab als Schritt „zu einem modernen und zu den Anforderungen der jetzigen Zeit passenden Staatsangehörigkeitsrecht“. Es brauche eine Wertschätzung für die Menschen, „die hier ins Land kommen und mit dazu beitragen, dass die Gesellschaft funktioniert“, betonte die Ministerin.
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Bundeskanzler Olaf Scholz und Integrationsbeauftragte Reem Alabali-Radovan bewerben Gesetzentwurf
Erst kürzlich war ein Geheimtreffen bekannt geworden, bei dem laut Recherchen des Netzwerks Correctiv AfD-Politiker und Rechtsextreme über die Vertreibung von Millionen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte gesprochen haben. Sowohl Bundeskanzler Olaf Scholz als auch die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan (beide SPD) warben auch vor diesem Hintergrund für die Reform.
Dass sich Menschen nun fragten, ob sie in Deutschland noch eine Zukunft hätten, sei „fürchterlich“, sagte Scholz in einer Videobotschaft. „Deshalb möchte ich Ihnen allen sagen: Sie gehören zu uns! Unser Land braucht Sie!“
Alabali-Radovan betonte in der Bundestagsdebatte über die Reform: „Deutschland war schon immer ein Einwanderungsland.“ Es werde nun dafür gesorgt, dass die Bundesrepublik „ein zukunftsfähiges Einwanderungsland“ werde - eines, das sich zu Vielfalt und Offenheit bekenne. Es gebe Kräfte, „auch in diesem Parlament, die dieses Deutschland abschaffen wollen“, warnte die SPD-Politikerin.
Die Grünen-Abgeordnete Schahina Gambir verteidigte die Reform im Bundestag als „Zeichen der Anerkennung für Menschen, die seit Jahren zu Deutschland gehören“. Der FDP-Innenpolitiker Stephan Thomae nannte es, „sinnvoll“ so vorzugehen für ein Land, das internationale Arbeitskräfte brauche.
CDU und AfD kritisiert Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) scharf
Scharfe Kritik an der Reform äußerte hingegen die Union. Es sei das Gesetz „mit den weitreichendsten negativen Folgen in dieser Wahlperiode“, sagte der CDU-Innenpolitiker Alexander Throm. Die Anforderungen zur Einbürgerung würden dadurch massiv gesenkt werden. Eine Einbürgerung nach drei oder fünf Jahren sei „viel zu schnell“, betonte er.
Von einer „Aufweichung des Staatsbürgerschaftsrechts“ und „Turboeinbürgerungen“ sprach der AfD-Abgeordnete Christian Wirth. Die Staatsbürgerschaft werde „verramscht“.
Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung Ferda Ataman stimmt der Reform zu
Auf Zustimmung stieß die Reform hingegen bei der Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, dem Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI) und den Gewerkschaften. Sie kritisierten jedoch, dass künftig nur die deutsche Staatsbürgerschaft erhält, wer den Lebensunterhalt für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Ataman sprach von „diskriminierenden Hürden“, der BZI-Vorsitzende Memet Kilic von einem Widerspruch zu „unseren demokratischen Grundprinzipien der gleichberechtigten Teilhabe“.
Verdi-Bundesvorstandsmitglied Rebecca Liebig nannte den Schritt eine „völlig unnötige Verschärfung“. Anja Piel, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbunds, ergänzte: „Wer soziale Leistungen erhält, bleibt leider von den Verbesserungen ausgeschlossen.“ Das sei „eine unnötige Härte für Menschen, die besonders auf Unterstützung angewiesen sind“.
Der nun beschlossene Gesetzentwurf bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats. Das Gesetz soll drei Monate nach Verkündigung in Kraft treten - damit voraussichtlich im April. Neben einem Bekenntnis zum Grundgesetz wird auch mit Blick auf die jüngsten antisemitischen und israelfeindlichen Proteste in Deutschland künftig bei Einbürgerungen auch ein Bekenntnis zum Schutz jüdischen Lebens verlangt. (afp)