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Wahlbenachrichtigung verlorenKann ich trotzdem wählen?

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Wahlbenachrichtigung

Köln – Der Wahltag ist da, die Wahlbenachrichtigung aber nicht? Wer seine Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl am Sonntag, 26. September nicht mehr zur Hand hat, kann trotzdem wählen gehen. Vorausgesetzt er oder sie ist im Wählerverzeichnis registriert.

Nach Angaben der Stadt Köln ist die Wahlbenachrichtigung ohnehin nur der Hinweis, dass die Wählerin oder der Wähler auch im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Darin werden alle Wahlberechtigten der Stadt aufgeführt.

Wenn das der Fall ist, kann der oder die Betroffene am Wahltag seinen Personalausweis oder den Reisepass vorzeigen und kann daraufhin wie gewohnt seine Stimme abgeben. Kölnerinnen und Kölner erfahren auf der Seite der Stadt, in welches Wahllokal sie gehen müssen.

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Wer allerdings etwa wegen eines Umzugs nicht im entsprechenden Wählerverzeichnis registriert ist, kann seine Stimme nicht abgeben. Auf der Seite der Bundesregierung heißt es dazu: „Grundlage für die Aufstellung der Wählerverzeichnisse sind die Melderegister der Meldebehörden. Alle Wahlberechtigten, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, werden eingetragen.“ Demnach gilt: Nur am Hauptwohnsitz kann auch ohne Wahlbenachrichtigung gewählt werden. (ebu)