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30 tote SchweinswaleBundeswehr könnte geschützte Tiere bei Sprengung getötet haben

Lesezeit 2 Minuten
Schweinswal

Ein Schweinswal schwimmt im Fjord-Belt-Sealand im dänischen Kerteminde. (Symbolbild)

Berlin – Der Tod von rund 30 Schweinswalen in der Ostsee bringt die Bundeswehr in Erklärungsnot. Die Marine hatte bei der Sprengung von Weltkriegs-Minen möglicherweise den Tod der streng geschützten Tiere herbeigeführt - und könnte dabei gegen Gesetze verstoßen haben. Denn vor der Sprengung hätte sie das Bundesamt für Naturschutz informieren müssen, wie aus einem am Freitag vorgelegten Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts im Bundestag hervorgeht. Dies geschah aber offenbar nicht.

Wegen des Tods der Wale hatte das Bundesumweltministerium bereits vor Wochen dem Verteidigungsministerium Versäumnisse vorgeworfen. Das Gutachten der Bundestags-Wissenschaftler bestätige nun die Auffassung, dass die Naturschutzbehörden hätten informiert und es „eine Umweltverträglichkeitsprüfung hätte geben müssen“, sagte ein Sprecher des Umweltministeriums am Freitag. Das Verteidigungsministerium wollte das Gutachten nicht im Einzelnen kommentieren. Ein Sprecher sagte lediglich, dass Gespräche liefen, „um zu verhindern, dass so etwas nochmal passiert“.

Tote Schweinswale tauchten nach Sprengung auf

Im Sommer waren bei einem Manöver 39 Minen aus Weltkriegszeiten gesprengt worden. Anschließend wurden über mehrere Wochen hinweg tote Schweinswale in dem Gebiet gefunden - ihre Zahl summiert sich inzwischen auf rund 30, wie das Umweltministerium am Freitag mitteilte. Es sei „nicht ganz einfach“, nun die Todesursache der Tiere festzustellen.

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Schweinswale stehen unter besonders strengem Schutz. Die Grünen-Abgeordnete Steffi Lemke sieht die Streitkräfte durch das Gutachten belastet. Es „scheint ein Rechtsbruch des durchführenden Nato-Verbundes vorzuliegen“, erklärte sie. „Die Gutachter des Deutschen Bundestages zeigen klar auf, dass eine Beteiligung der Naturschutzbehörden zwingend erforderlich gewesen wäre und auch Schutzmaßnahmen für geschützte Arten wie den Schweinswal hätten implementiert werden müssen.“

In dem Gutachten schreibt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags, Minensprengungen auf See im Gebiet von Schweinswalen gehörten zu den Maßnahmen, die eine „Beteiligungspflicht“ der zuständigen Naturschutzbehörden auslösten. Die Wissenschaftler betonen dabei, dass sie in ihrem Gutachten nur die allgemeine Rechtslage darstellten, nicht jedoch den konkreten Fall prüften. (afp)