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Corona-PandemieDie wichtigsten Fragen und Antworten zur Maskenpflicht in Schulen

Lesezeit 4 Minuten

Ab kommenden Mittwoch geht es mit Maske zur Schule.

  1. In NRW gilt in Schulen bis Ende August Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler auch während des Unterrichts.
  2. Wo genau gilt die Maskenpflicht? Was passiert, wenn bei einem Schüler oder einem Lehrer eine Covid-Infektion festgestellt wird?
  3. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Köln – Schülerinnen und Schüler sollen auch während des Unterrichts einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dies hat das NRW-Gesundheitsministerium angesichts der aktuellen Pandemie veranlasst. Die Regelung soll zunächst bis Ende August gelten. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Wie viele Lehrer werden etwa aufgrund von Vorerkrankungen in NRW zum Schulstart fehlen?

Darüber gibt es bislang keine genauen Zahlen. Lehrkräfte können noch bis zum ersten Schultag ein Attest einreichen. NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) sagte zuletzt, dass im Schnitt gut 85 Prozent des Kollegiums an den Schulen präsent waren. Ob der Unterricht, der durch eine Krankschreibung eines Lehrers ausfällt, durch Vertretung oder digitales Lernen kompensiert wird, bleibt den Schulen selbst überlassen. Laut Bezirksregierung entwickle jede Schule individuell ein Konzept zum Präsenz- und Distanzlernen (online), um so die volle Stundentafel erfüllen zu können.

Wo gilt die Maskenpflicht?

Alle Schüler der weiterführenden Schulen müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen – auch im Unterricht. Diese Regelung gilt zunächst bis Ende August. Danach will die Landesregierung die Situation auf Basis des Infektionsgeschehens neu bewerten. Wer dauerhaft gegen die Maskenpflicht verstoße, so Gebauer in einem WDR-Interview, müsse im schlimmsten Fall mit einem Verweis rechnen. Ihr sei bewusst, dass ein Mund-Nasen-Schutz bei heißem Wetter eine besondere Beeinträchtigung sei. Das derzeitige Infektionsgeschehen in NRW mache die nun beschlossene Maßnahme nach den Sommerferien aber alternativlos. Die Maskenpflicht gilt auch an Förderschulen. Aus medizinischen Gründen oder bei bestimmten Beeinträchtigungen sind aber Ausnahmen zulässig.

Was passiert, wenn bei einem Schüler oder einem Lehrer eine Covid-Infektion festgestellt wird?

Das Schulministerium hat dazu keinerlei Vorgaben gemacht, sondern die Verantwortung in die Hände der Schulleitungen und der Gesundheitsämter gelegt. Tritt ein Corona-Fall auf, informiert die Schule das Gesundheitsamt, das dann eine Kontaktüberprüfung startet. Danach wird in jedem Einzelfall entschieden, wer in Quarantäne muss oder ob einzelne Klassen oder ganze Jahrgangsstufen in den Distanzunterricht gehen – oder auch, ob die ganze Schule in den zeitweiligen Lockdown geht.

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Die Tatsache, dass jeder Einzelfall nachverfolgt, geprüft und bewertet werden müsse, mache die Sache für das Gesundheitsamt enorm aufwändig und personalintensiv, erläuterte Nicole Trum, Sprecherin der Stadt Köln. In Siegburg hat die Leitung des Anno-Gymnasiums seine Schüler aufgerufen, mit eingeschalteten Handys zum Unterricht zu kommen, auf denen die Corona-Warn-App läuft. Das Bildungsministerium empfiehlt allen am Schulleben Beteiligten, die App zu nutzen.

Wie wird sichergestellt, dass es genug Räume gibt, in denen die Schüler beschult werden können?

Räume, die nicht gelüftet werden können, dürfen für den Unterricht nicht genutzt werden. In Köln gibt es in zahlreichen Schulen Räume mit defekten Fenstern oder solche, in denen aus Sicherheitsgründen nur ein Oberlicht geöffnet werden kann. Die Gebäudewirtschaft der Stadt erstellt zurzeit eine Liste mit den betroffenen Räumen und Standorten, um kurzfristig Abhilfe zu schaffen. „Die Schulen können uns auch in Eigenregie Räumlichkeiten in ihrer Umgebung nennen, die sie zur Entlastung zeitweise nutzen können“, erläutert Anne Lena Ritter, Leiterin des Amts für Schulentwicklung. Das könne ein Gemeindehaus oder ein Vereinsheim sein – oder wie in einem konkreten Fall – ein Kiosk, in dem künftig Beratungsgespräche stattfinden.

Gibt es an allen Schulen ausreichend Seife, Handtücher und Desinfektionsmittel?

Alle Schulen können nach Angaben der Stadt Köln ausreichend ausgestattet werden. Sollten noch Seife, Handtücher oder Desinfektionsmittel benötigt werden, können diese über die Bürgerämter in den Bezirken bezogen werden.

Wie sollen die Testungen der Lehrer organisatorisch laufen?

Die Testungen für alle an Schulen tätigen Personen finden ab morgen dezentral in den jeweiligen Stadtbezirken statt. Die Schulen haben in der vergangenen Woche alle Informationen zur Voranmeldung erhalten. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Testinitiative der Stadt Köln. Die 14-tägliche Testung der Lehrer auf Initiative des Landes folgt dann über die Hausärzte.

Wie läuft die Ausstattung der Schulen mit digitalen Endgeräten?

Schulen melden ihren Bedarf an das Amt für Schulentwicklung. In Köln geschieht dies über ein einfaches Bedarfsmodul im städtischen Intranet. Dabei geht es aber grundsätzlich um schulgebundene Klassensätze und nicht um Geräte für einzelne Schüler aus einkommensschwachen Elternhäusern. Voraussetzung sei ein schulinternes Medienkonzept der betreffenden Schulen, erläutert Schulamtsleiterin Ritter. Es muss gewährleistet sein, dass die digitalen Endgeräte im Unterricht eingesetzt werden. Diese Geräte könnten dann im Fall eines erneuten Lockdowns auch als schulgebundene Leihgeräte an Schüler ausgeliehen und mit nach Hause gegeben werden.

Sind auch die digitalen Fähigkeiten der Lehrer besser geworden?

Ja, meint Andreas Bartsch, Präsident des Nordrhein-Westfälischen Lehrerverbands. Dennoch sei man in NRW noch nicht flächendeckend so weit, dass Lernen auf Distanz so funktioniert wie es wünschenswert wäre. Durch die vom Land zur Verfügung gestellten Gelder sei es realistisch, dass alle Lehrer und Schüler bis zum Jahresende mit mobilen Endgeräten versorgt sind. Lehrerfortbildungen für den digitalen Unterricht gab es bislang noch nicht. „Die sind dringend notwendig. Das Land hat zugesagt solche anzubieten. Unmittelbar nach den Ferien soll es sie geben“, sagt Bartsch.