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Maskenpflicht für alle SchülerDas sind die neuen Regelungen zum Schulstart in NRW

Lesezeit 3 Minuten
  1. Eine Woche vor dem Start der Schule in NRW hat die Landesregierung neue Regeln vorgestellt.
  2. Diese sehen unter anderem eine Maskenpflicht für Lehrer und Schüler vor.
  3. Lesen Sie hier alle Maßnahmen im Überblick.

Düsseldorf – Mit dem Schulstart am 12. August führt das Land NRW für Schüler und Lehrer eine Maskenpflicht auch im Unterricht ein.

Nur Grundschülern soll es erlaubt sein, den Mund-und Nasenschutz abzusetzen, wenn sie ihren Platz im Klassenraum erreicht haben. Das sagte NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer am Montag vor Journalisten in Düsseldorf. Mit den Regelungen, die die FDP-Politikerin als „strenges Konzept“ bezeichnete, reagiert die Landesregierung auf die wieder weiter ansteigenden Zahlen bei den Corona-Infektionen. „Angesichts der mit der Reisesaison verbundenen Unsicherheiten und besonderen Herausforderungen bei der Kontaktverfolgung gehen wir mit den Schutzmaßnahmen so weit wie kein anderes Land“, sagte Gebauer.

Lehrer in NRW könnten sich alle 14 Tage freiwillig testen lassen. Eine größer breiter vorbeugende Testung von Schülern werde es aber nicht geben, erklärte Gebauer. „Wir müssen die Kapazitäten, die wir haben, sinnvoll nutzen“, sagte die Politikerin aus Köln.

Alles zum Thema Jochen Ott

Ziel der Maskenpflicht sei es, Infektionen so wie möglich zu vermeiden, um den Präsenzunterricht nicht zu gefährden. „Wir müssen dauerhaft dem Recht unserer Kinder auf Bildung und Erziehung auch in der Pandemie vollumfänglich Geltung verschaffen können“, sagte Gebauer. Sollte es zu Schulschließungen kommen, finde verpflichtender Unterricht auf Distanz statt. Das Paket der Landesregierung für das digitale Lehrern und Lernen sieht Investitionen in Höhe von rund 350 Millionen vor.

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Ausnahmen von der Maskenpflicht an weiterführenden Schulen sind außer aus medizinischen Gründen auch bei Klassenarbeiten, Klausuren, Tests, Referaten und beim Vortragen von Hausaufgaben möglich, sagte Gebauer. Die Lehrer müssten je nach Unterrichtssituation über die Befreiung entscheiden. Wenn keine Maske getragen werde, sei die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwingend erforderlich. Kinder, die ihre Masken vergessen haben, sollen in der Schule einen Ersatz bekommen. Insgesamt stellt das Land den Schulen für solche Fälle eine Millionen Masken bereit. Vom Grundsatz her liege die Verantwortung für die Anschaffung des Mund- und Nasenschutzes bei den Eltern, hieß es.

Die Maßnahmen sind zunächst bis zum 31. August befristet. Die Schulen wurden darauf hingewiesen, dass sie den Unterricht zwischen 7.30 Uhr und 8.30 Uhr beginnen können. Das soll den Schulen einen flexiblen Umgang mit dem Schulbeginn ermöglichen, der dazu beitragen soll, Gedränge in den öffentlichen Verkehrsmitteln und im Schulgebäude zu verhindern. Klassenfahrten ins Ausland sind bis zu den Herbstferien verboten. Bei Reisen im Inland sei darauf zu achten, die Stornokosten so gering wie möglich zu halten. Das Land werde diese nicht erstatten, sagte Gebauer.

Die SPD im Landtag kritisiert, die Vorgaben kämen eine Woche vor dem Unterrichtsstart viel zu spät. Die Einführung der Maskenpflicht wurde begrüßt. Vize-Fraktionschef Jochen Ott erklärte, „noch besser wäre es, wenn die Landesregierung die angekündigten Tests für Lehrkräfte auch konsequent auf die Schülerinnen und Schüler ausweiten“ würde.