Schulen, Kitas, NahverkehrWie wird der Corona-Winter in Nordrhein-Westfalen?
Düsseldorf – Der Bundesrat hat neue Corona-Schutzmaßnahmen für den Herbst und Winter beschlossen. Wir beantworten Fragen zum neuen Infektionsschutzgesetz.
Was sind die wichtigsten Regeln?
Bundesweit eingeführt werden unter anderem Maskenpflichten in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen sowie im Fernverkehr. Im Flugzeug fällt die Maskenpflicht. Weitere Auflagen wie etwa Maskenpflichten in Geschäften können die Bundesländer verhängen. Die Länder können auch im Nahverkehr, in Restaurants und anderen Innenräumen wieder Masken vorschreiben. Lockdowns, Betriebs- oder Schulschließungen soll es nicht mehr geben.
Was plant Nordrhein-Westfalen?
Über das weitere Verfahren wird das Land nach Angaben des Gesundheitsministeriums Ende September entscheiden. „Ob und welche Maßnahmen wann zum Tragen kommen werden, ist maßgeblich von der Infektionsentwicklung, der Situation in den Krankenhäusern, der vorherrschenden Virusvariante und weiteren Faktoren abhängig. Das Gesundheitsministerium beobachtet die Situation weiterhin fortlaufend, um auf Veränderungen frühzeitig reagieren zu können.“
Gibt es schon eine Tendenz?
Ja. In NRW wird es wohl bei der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr bleiben. Unklar ist nur, ob das Tragen einer FFP2-Maske wie im Fernverkehr festgeschrieben oder ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz als ausreichend erachtet wird. Auch die Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen wird wohl aufrechterhalten bleiben.
Wird das Coronavirus wie geplant in die Liste besonders ansteckender Infektionskrankheiten wie Cholera, Masern, Keuchhusten und Pest aufgenommen?
Nein. Der Bund gab auf Druck der unionsgeführten Länder nach: Das Coronavirus soll nun doch nicht in diese Liste aufgenommen werden. Das erfuhr der „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Redaktionsnetzwerk Deutschland) vorab aus Länderkreisen. Es hieß, die Bundesregierung wolle eine Formulierungshilfe vorlegen, mit der Corona wieder aus der Paragraf-34-Liste der Infektionskrankheiten des Gesetzes gestrichen werde. So hat die Bundesregierung bei der Abstimmung im Bundesrat eine Protokollerklärung abgegeben. In der Notiz hieß es weiter, dass der Bundesrat am 7. Oktober abschließend darüber beraten wird.
Was bedeutet das?
Dann wird es in Schulen und Kitas auch weiterhin nicht nötig sein, dass Personen, die erkrankt sind oder bei denen der Verdacht auf Corona besteht, erst einen negativen Test brauchen, bevor sie Schulen und Kitas wieder betreten dürfen.
Was gilt für die Schulen in NRW?
Für die Schulen setzte Bildungsministerin Dorothee Feller (CDU) zum Schulbeginn auf Eigenverantwortung.
Regelmäßiges Händewaschen sowie das freiwillige Tragen einer Maske werden empfohlen. Regelmäßiges Lüften sowie der Grundsatz anlassbezogener Tests auf freiwilliger Basis und zu Hause sollen diese Maßnahmen ergänzen.
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Eine Verpflichtung zur anlasslosen Testung ist als Voraussetzung für den Schulbesuch bislang nicht vorgesehen. Auch die Maskenpflicht gilt nicht. Auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ bescheinigt Feller den Schulen in NRW einen guten Start ins neue Schuljahr: „Das Handlungskonzept Corona hat sich bewährt.“ Darauf baue man auf. Man werde es in den kommenden Wochen „evaluieren und unsere Schulen noch vor den Herbstferien darüber informieren“, so Feller.
Wie reagiert das Schulministerium?
Feller sucht offenbar die enge Kooperation mit den Schulen. Derzeit führe nach Angaben des Schulministeriums die obere Schulaufsicht bei den Bezirksregierungen Dienstbesprechungen mit den Schulleitungen durch, um zu ermitteln, ob, und wenn ja, welchen Bedarf die Schulen im Hinblick auf eine Weiterentwicklung des Handlungskonzepts sehen. Zudem versichert man in Düsseldorf, die Entwicklung des Infektionsgeschehens intensiv zu verfolgen.
Was gilt für die Kitas in NRW?
Zum Beginn des neuen Kita-Jahres hat Familienministerin Josefine Paul (Grüne) auf ein häusliches Testverfahren gesetzt. Jedem Kind werden 8 Tests pro Monat zum anlassbezogenen Testen zu Hause zur Verfügung gestellt. Anlass wären etwa Direktkontakte der Kinder mit an Covid-19 erkrankten Personen im unmittelbaren privaten Umfeld des Kindes oder aber Symptome einer Atemwegserkrankung. Auch in den Kitas kann nun die Testpflicht eingeführt werden.
Was sagt das Familienministerium?
Die Neuerungen sorgten dafür, dass die Länder auch ab Oktober selbst handlungsfähig blieben, um mit landeseigenen Maßnahmen auf das Infektionsgeschehen reagieren zu können, heißt es aus dem Ministerium auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“: „Die Landesregierung begrüßt diese Handlungsspielräume, die es den Ländern ermöglichen, passgenau auf Infektionsentwicklungen zu reagieren.“ In der aktuellen Lage sehe man in Kitas aber keinen Anlass, von der Testpflicht für Kinder sowie der Maskenpflicht für Mitarbeitende Gebrauch zu machen. (mit dpa)