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Kontakte, Handel, FreizeitDiese Corona-Lockerungen gelten seit Samstag in NRW

Lesezeit 3 Minuten
2G Handel Schild

Ein Schild an einem Geschäft weist auf die 2G-Regel hin. In NRW entfällt die Regel ab 19. Februar. (Symbolbild)

Düsseldorf – Nachdem Bund und Länder bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch weitreichende Lockerungen der Corona-Regeln in einem Stufenplan beschlossen haben, hat die Landesregierung in NRW nun die Coronaschutzverordnung angepasst. Bereits ab Samstag, 19. Februar, treten neue Regeln in Kraft.

Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat am Freitag Details der gelockerten neuen Corona-Schutzverordnung erläutert. „Wir stehen jetzt an einem Wendepunkt, an dem wir mit gutem Gewissen schrittweise Beschränkungen zurückfahren können“, erklärte der CDU-Politiker in Düsseldorf.

Die wichtigsten Änderungen der Schutzmaßnahmen im Überblick

Geänderte Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel, Aufhebung der Kontaktbeschränkungen für Genesene und Geimpfte und kontaktfreier Sport im Freien – ein Überblick über die ab Samstag geltenden Änderungen.

Kontaktbeschränkungen

Mit Inkrafttreten der Verordnung ab Samstag entfallen die persönlichen Kontaktbeschränkungen für geimpfte und genesene Personen im privaten Bereich. Zuvor war dies für maximal zehn Personen gleichzeitig möglich, sofern diese geimpft oder genesen waren.

Die Kontaktbeschränkungen für nicht immunisierte Personen bleiben dagegen vorerst bis zum 19. März bestehen. Sie dürfen sich nach wie vor nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Diese Begrenzung gilt auch weiterhin für Treffen von Geimpften und Ungeimpften.

Einzelhandel

Im gesamten Einzelhandel wird die 2G-Zugangsbeschränkungen aufgehoben. Das heißt, dass beim Betreten von Geschäften kein Nachweis eines Geimpften- oder Genesenennachweises mehr nötig ist. Das bedeutet, dass auch Personen, die nicht immunisiert sind, wieder Zugang zum Einzelhandel haben. Voraussetzung bleibt hingegen das Tragen einer medizinischen Maske. Die Landesregierung spricht die „dringende Empfehlung“ aus, sich mit einer FFP2-Maske zu schützen – verpflichtend ist das jedoch nicht.

Freizeitaktivitäten

Die neue Coronaschutzverordnung erlaubt wieder die Ausübung von kontaktfreiem Sport im Freien unter den Maßgaben von 3G, darunter fallen zum Beispiel Leichtathletik, Tennis oder Golf. Gleiches gilt für Fahrschulen sowie körpernahe Dienstleistungen und Sonnenstudios.

Ungeimpfte dürfen diese Angebote nun wieder in Anspruch nehmen, allerdings nur unter Vorlage eines gültigen negativen Testnachweises. Bei körpernahen Dienstleistungen, etwa in Frisör- oder Kosmetiksalons, müssen nicht-immunisierte Personen verpflichtend eine Maske des Standards FFP2 tragen.

Auch öffentliche Bibliotheken stehen künftig wieder nicht-immunisierten Personen mit einem negativen Test offen. Zusätzlich entfällt die 3G-Regel bei der kontaktlosen Bibliotheksnutzung. Hier sind Ausleihe und Rückgabe nunmehr ohne Vorlage eines Immunisierungs- oder Testnachweises wieder zulässig.

Maskenpflicht im Freien

Beim Anstehen vor dem Bäcker, Ämtern oder Lokalen war bislang das Tragen einer medizinischen Maske obligatorisch. Dies ändert sich nun: Die Maskenpflicht in Warteschlangen und Anstellbereichen im Freien entfällt. Vor dem Betreten des Innenbereiches muss die Maske allerdings Mund und Nase weiterhin bedecken.

Publikumsmessen

Das Verbot von Publikumsmessen mit mehr als 750 gleichzeitig anwesenden Besuchern wird mit Inkrafttreten der Verordnung aufgehoben. Publikumsmessen sind dann ab dem 19. Februar unter Beachtung der 2G-Regelung wieder zulässig.

Weitere Lockerungen ab dem 4. März

Alle weiteren Schutzmaßnahmen bleiben bis auf Weiteres bestehen. Weitere Lockerungen sind im Einklang mit den Beschlüssen der MPK in zwei Wochen geplant. Unter Berücksichtigung der Situation in den Krankenhäusern erfolgt bis zum 4. März 2022 eine erneute Überprüfung der Regelungen – mit dem Ziel die Schutzmaßnahmen weiter zu reduzieren.

Weitere Öffnungsschritte sind dann laut Bund-Länder-Planung in den Bereichen Gastronomie, Tourismus und Clubs sowie bei Großveranstaltungen geplant. „Die gemeinsamen Anstrengungen der letzten Monate haben gewirkt. Durch das verantwortungsvolle Verhalten und das Mittragen der Einschränkungen seitens der Bevölkerung und nicht zuletzt mithilfe des Einsatzes der Menschen in der Medizin und Pflege, konnten wir die Omikron-Welle gut bewältigen“, kommentiert Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann die neue Coronaschutzverordnung.

Aufhebung aller Schutzmaßnahmen bis auf den „Basisschutz“ zum 20. März geplant

Ab dem 20. März sollen alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus fallen, dazu zählen unter anderem die verpflichtende Homeoffice-Regelung für Unternehmen sowie die Beschränkung bei der Zulassung von Zuschauern bei Großveranstaltungen.

Bund und Länder wollen über den 20. März hinaus allerdings noch „Basisschutzmaßnahmen“ aufrechterhalten, die das Infektionsgeschehen eindämmen und vulnerable Gruppen schützen sollen. Die Rechtsgrundlage dafür muss erst noch geschaffen werden. (mit dpa)