Exklusive RechercheNRW-Justiz ließ depressiven Häftling sich zu Tode hungern
Köln – Häftling Klaus S. hungerte sich zu Tode – vor den Augen der NRW-Behörden. Der Mann war im Dezember 2020 wegen Totschlags verurteilt worden. In der JVA Aachen stellte er das Essen und das Trinken ein. Am 13. Dezember 2020 starb er. Noch nie zuvor ist in NRW ein Häftling so zu Tode gekommen. Warum wurde er nicht zwangsernährt? Die JVA Aachen sagt: S. sei bei seinem Entschluss voll einsichtsfähig gewesen. Doch daran gibt es nach exklusiven Recherchen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ erhebliche Zweifel.
Lesen Sie hier die Geschichte von Klaus S., einem Diplom-Ingenieur aus Sankt Augustin, der seine Frau erdrosselte, und in der Haft nach mehreren Selbstmordversuchen beschloss, nicht mehr zu essen und zu trinken. Es ist ein einmaliger Fall in der Justizgeschichte von NRW.
S. hatte offenbar schwerwiegendere psychische Probleme als bislang dargestellt. Sein Strafverteidiger Carsten Rubarth erhebt nun schwere Vorwürfe: „Aus meiner Sicht hat der Strafvollzug hier vollkommen versagt. Die JVA ist verantwortlich für den Tod dieses Mannes.“
Die monatelange Recherche des „Kölner Stadt-Anzeiger“ offenbart eine Reihe fragwürdiger Entscheidungen. Laut einem Gerichtsurteil litt S. an einer „depressiven Erkrankung“, der Haftverlauf offenbart schwere psychische Auffälligkeiten. Wenn ein Mensch solche Auffälligkeiten zeige, dann sei er „sehr wahrscheinlich nicht mehr in der Lage, frei über seine Gesundheit zu entscheiden“, sagt Alexander Schmidt, Rechtspsychologe an der Universität Mainz. Dies müsse vor der Entscheidung, ihn sterben zu lassen, geprüft werden – mit Hilfe eines aktuellen Gutachtens, so der Experte.
Kein neues Gutachten erstellt
Ein solches Gutachten allerdings existiert nach Auskunft des NRW-Justizministeriums nicht. Es ist laut Rechtslage auch keine Pflicht. Bei ihrem Entschluss, den Häftling verhungern und verdursten zu lassen, hatte sich die JVA vor allem auf die Einschätzung einer externen Konsiliarpsychiaterin verlassen, die wenige Tage vor dem Tod des Mannes ins Gefängnis gerufen wurde. Sie habe „Gründe, die eine zwangsweise Ernährung hätten rechtfertigen können, ausgeschlossen“. Das Gutachten, das dem Häftling die Depression attestierte, war der JVA Aachen laut Anstaltsleitung nicht bekannt. Norbert Konrad, Professor für forensische Psychiatrie an der Berliner Charité, hält das für „nicht nachvollziehbar“. Es hätte angefordert werden müssen.
Das NRW-Justizministerium teilt auf Anfrage mit, es sei über die Nahrungsverweigerung erstmals am 8. Dezember 2020 informiert worden. Da lag der Häftling schon seit vier Tagen in der Klinik. Die Entscheidung, den Mann sterben zu lassen, beanstandet das Ministerium auch heute nicht.
Nach dem Tod des Mannes enthielt das Justizministerium der zuständigen Vollzugskommission im Landtag, einem Gremium zur Kontrolle des Strafvollzugs, offenbar wichtige Informationen vor. Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ von zwei Kommissionsmitgliedern erfuhr, hatte das Ministerium ihnen lediglich mitgeteilt, dass der Mann die Nahrungsaufnahme eingestellt und an multiplem Organversagen gestorben sei. Über die Hintergründe seines Sterbewunsches, seine psychische Vorgeschichte und den dramatischen Haftverlauf aber seien die Abgeordneten weitestgehend im Unklaren gelassen worden, so die beiden Mitglieder. „Diese Informationen wären aber natürlich essenziell gewesen“, sagte ein Kommissionsmitglied dieser Redaktion. (red)