Erst wollte Ina Scharrenbach (CDU) dem Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe keine Akten liefern – jetzt lenkt sie ein. Eine Sondersitzung ist geplant.
Nach Urteil um Flut-AktenMinisterin Scharrenbach kommt in Untersuchungsausschuss
Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs zu Akten für den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Hochwasserkatastrophe“ kommt Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) am Mittwoch zu einer vertraulichen Sondersitzung des Gremiums. Nach dpa-Informationen ging die Initiative von Scharrenbach aus.
Urteil vom 9. April: Scharrenbach hat gegen NRW-Verfassung verstoßen
Das Gericht hatte der Ministerin am 9. April attestiert, gegen die Verfassung verstoßen zu haben – weil sie nur zehn Seiten an Akten an den Ausschuss geschickt hatte. Die Ministerin wandte sich nach dpa-Informationen danach an den Ausschussvorsitzenden Sven Wolf (SPD), um die Modalitäten für eine Nachlieferung der übrigen Akten zu besprechen. Dafür wollte sich Scharrenbach eigentlich mit Wolf und den Ausschuss-Obleuten aller Fraktionen treffen.
Am Ende wurde eine größere Runde daraus: Der komplette Ausschuss trifft sich nun am kommenden Mittwoch (9 Uhr) zu einer nicht öffentlichen Sitzung, bevor das Plenum beginnt. Ein Sprecher des Bauministeriums bestätigte auf Anfrage Scharrenbachs Teilnahme an der vertraulichen Zusammenkunft.
Die Ministerin war zuletzt im Februar 2023 als Zeugin im Untersuchungsausschuss gewesen. Damals beharrte sie darauf, dass sie nur Auskunft zu den Geschehnissen während der Katastrophe – in Scharrenbachs Verständnis drei Tage im Juli 2021 – geben müsse. Das höchste Gericht Nordrhein-Westfalens belehrte sie, dass sie auch Akten zu den Monaten danach liefern müsse. (dpa)