Die SPD vermutet hinter der Weigerung der Ministerin den Versuch, eigene Fehler zu verschleiern.
Streit vor VerfassungsgerichtWarum verweigert Scharrenbach die Herausgabe der Flut-Akten?
NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach hat in der CDU den Spitzenamen „eiserne Ina“. Die Chefin der Frauen-Union ist äußerst selbstbewusst und kann sehr unnachgiebig sein. Das hat ihre eine Klage der Opposition vor dem NRW-Verfassungsgericht eingebracht. Scharrenbach verweigert die Herausgabe von Akten, die die SPD für die Aufklärung der Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 für wichtig hält.
Gestern wurde der Fall in Münster mündlich verhandelt. Das Gericht habe sich „sehr intensiv mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt“, sagte der SPD-Politiker René Schneider dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Das zeige, wichtig die Frage nach der Gewaltenteilung sei.
U-Ausschuss nimmt Pannen ins Visier
Scharrenbach war nach der Katastrophe, bei der allein in NRW 49 Menschen ums Leben gekommen waren, vom damaligen NRW-Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU) federführend mit dem Wiederaufbau betraut worden. Gemeinsam mit der Bundeswehr koordinierte die Politikerin aus Kamen den Einsatz von Soldaten in den Flutgebieten. Lief alles nach Plan? Oder gab es schwerwiegende Pannen?
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Das ist bislang nicht völlig klar. Denn im Untersuchungsausschuss, der Fehler im Krisenmanagement der Landesregierung aufklären soll, gab es Streit über den Untersuchungszeitraum, für den die Regierung Akteneinsicht gewähren soll. Scharrenbach ist der Ansicht, sie müsse nur die Akten zur Verfügung stellen, die den Zeitraum „während der Katastrophe“ betreffen, also den vom 14. bis 16. Juli 2021. Die SPD sieht das anders, sie verlangt die Herausgabe der Unterlagen vom 9. Juli bis zum 9. September 2021.
Andere Ministerien hatten dem Ausschuss die gewünschten Akten bis zum 9. September geliefert. So stellte das NRW-Justizministerium mehr als 10.000 Seiten zur Verfügung. In ihrer Vernehmung vor dem U-Ausschuss hatte Scharrenbach erklärt, sie haben dem Gremium bereits in der abgelaufenen Legislaturperiode fast 5700 Seiten übermittelt. Das Aufklärungsgremium war nach der Landtagswahl im Mai 2022 erneut eingesetzt worden. Seitdem hat das Bauministerium gerade mal zehn Seiten abgegeben.
Scharrenbach trotzte der Kritik
Scharrenbach trotzte der massiven Kritik und ließ es jetzt auf eine Entscheidung in Münster ankommen. „Entweder die Ministerin hat etwas zu verbergen oder sie will aus Willkür den Spielregeln des Parlaments nicht folgen“, sagte René Schneider, Sprecher der SPD im U-Ausschuss. Das Aktenvorlagerecht sei das „Königsrecht“ des Parlaments: „Dieses einzuschränken, zu verkürzen oder infrage zu stellen, ist nicht hinnehmbar.“
Nach der Hochwasser-Katastrophe hatte die frühere NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser ihren Rücktritt erklärt. Die CDU-Politikerin hatte dem Untersuchungsausschuss verschwiegen, dass sie in den Tagen nach der Katastrophe mehrere Parteifreunde zu einer Geburtstagsfeier nach Mallorca eingeladen hatte. An der Zusammenkunft hatte auch Scharrenbach teilgenommen.
Das Verfassungsgericht will am 9. April darüber entscheiden, ob Scharrenbach die Akten herausgeben muss oder nicht.