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Wenig Geld für harte ArbeitJustizwachtmeister verlangen angemessene Bezahlung

Lesezeit 3 Minuten
Ein Justizwachtmeister im Gericht. Auf der Rückseite der Jacke ist "Justiz" zu lesen, im Hintergrund sieht man Journalisten mit Mikrofon und Kamera.

Justizwachtmeister bewachen Angeklagte im Gericht.

Ihr Job ist oft unangenehm, die Bezahlung schlecht: Die Justizwachtmeister an den NRW-Gerichten fühlen sich von der Politik im Stich gelassen.

Sven Liese (Name geändert) ist Justizwachtmeister in Aachen. Er und seine Kolleginnen und Kollegen sind für Sicherheit und Ordnung am Justizzentrum verantwortlich. Sie führen Strafgefangene zu den Sitzungen und bewachen sie dort. Auch für die Zugangskontrollen von Zeugen und Besuchern sind die Wachtmeister zuständig. „Wir übernehmen hoheitliche Aufgaben und sind ein Teil der inneren Sicherheit“, berichtet der Beamte. „Aber die Bezahlung ist nicht angemessen. Auch nach vielen Dienstjahren bekommt ein Junggeselle nicht viel mehr als 2100 Euro netto – bei einer 41-Stunden-Woche. Bei der Besoldungsgruppe A6 ist Schluss. Ein Aufstieg vom einfachen in den mittleren Dienst ist nicht möglich. Kein Wunder, dass die Zahl der Bewerber stetig zurückgeht.“

Die FDP im Düsseldorfer Landtag setzt sich jetzt für eine Modernisierung der Berufsausbildung ein. „Die Arbeit der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister bildet eine zentrale Säule für eine leistungsfähige Justiz in NRW“, sagte Werner Pfeil, Justizexperte der Liberalen, dem „Kölner Stadt-Anzeiger.“ Es sei wichtig, die Berufsausbildung an die aktuellen und zukünftigen Anforderungen einer modernen Justiz anzupassen. „Denn trotz der umfangreichen, verantwortungs- und anspruchsvollen Tätigkeit absolvieren die Anwärterinnen und Anwärter derzeit nur eine Kurzausbildung“, so Pfeil.

Hohe Ansprüche, geringer Lohn

Derzeit beträgt die Ausbildungszeit lediglich neun Monate. Darin enthalten ist ein zehnwöchiger Lehrgang. Dabei lernen die Absolventen Techniken der Eigen- und Fremdsicherung sowie „Grundzüge deeskalierender Gesprächsführung“. Zudem werde „der Umgang mit besonderen politischen Anschauungen und Antisemitismus geschult, schreibt das Ausbildungsamt der Justiz. Zugangsvoraussetzung ist der Hauptschulabschluss. Eine abgeschlossene Berufsausbildung sei „wünschenswert“, heißt es.

Bislang kann die Justiz vor allem mit der Möglichkeit der Verbeamtung werben. Die Besoldung ist nur wenig attraktiv, zumal die Rahmenbedingungen nicht einfach sind. „Der Job ist nicht immer angenehm“, berichtet Marco David, Vize-Landeschef bei der Deutschen Justiz-Gewerkschaft. „Bei diesen Arbeitszeiten muss man flexibel sein. Die Verhandlungen gehen oft bis in den späten Abend. Da kann man nicht einfach nach Hause gehen.“

Minister sieht FDP-Anliegen positiv

Die FDP wirbt jetzt dafür, dass die Ausbildungsdauer deutlich angehoben wird. „Erforderlich ist eine zweijährige Ausbildung in Praxis und Theorie, die Berufsanfänger hervorbringt, die vom ersten Tag an voll in die Arbeitsabläufe eingebunden werden können“, so Pfeil. Die erweiterte Berufsausbildung müsse sich auch in der Vergütung widerspiegeln: „Wir wollen die Besoldung bis zur Besoldungsstufe A9 im mittleren Dienst öffnen. Damit schaffen wir neue Perspektiven zur Fachkräftesicherung. Der Beruf Justizwachtmeister muss attraktiv sein“, sagte der FDP-Politiker.

An den NRW-Gerichten gibt es derzeit 2002 Planstellen für Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister. Zum Stichtag 1. April 2023 waren 74 unbesetzt. Ein Sprecher von NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) sagte unserer Zeitung, die Pläne der FDP seien im Detail noch nicht bekannt. „Dessen ungeachtet tritt auch das Ministerium der Justiz für eine Verbesserung der Besoldung des Justizwachtmeisterdienstes ein“, so der Sprecher.