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PrüfberichtGesetzliche Klima-Vorgaben bei Verkehr und Gebäuden nicht erfüllt

Lesezeit 2 Minuten
22.08.2023, Berlin: Hans-Martin Henning (r), Vorsitzender vom Expertenrat für Klimafragen (ERK), und Brigitte Knopf, stellvertretende Vorsitzende vom Expertenrat für Klimafragen, stellen in der Bundespressekonferenz die Stellungnahme des Expertenrats zum Klimaschutzprogramm 2023 und den Prüfbericht für die Sektoren Gebäude und Verkehr vor. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Hans-Martin Henning (r.) und Brigitte Knopf vom Expertenrat für Klimafragen (ERK). Der Bericht stellt der Bundesregierung ein schlechtes Zeugnis aus.

Die Experten kritisieren das Aufweichen des Heizungsgesetzes (GEG) und sehen Probleme erneut beim Verkehrssektor.

Der Expertenrat der Bundesregierung für Klimafragen vermisst ein „schlüssiges Gesamtkonzept“ der Ampel-Koalition zur Senkung der Emissionen. Notwendig sei auch ein effektives Monitoring der Umsetzung beschlossener Maßnahmen, sagte die stellvertretende Vorsitzende des Gremiums, Brigitte Knopf, am Dienstag in Berlin. Der Expertenrat legte am Vormittag seine Stellungnahme zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung vor.

Die darin geplanten Maßnahmen hätten „das Potenzial, signifikante Treibhausgasminderungen zu ermöglichen“, sagte dazu der Ratsvorsitzende Hans-Martin Henning. Allerdings bleibe auch bereits nach den Einschätzungen der Regierung eine Lücke von insgesamt mindestens 200 Millionen Tonnen CO2 für den Zeitraum bis 2030, um die deutschen Klimaziele einhalten zu können.

Expertenrat spricht sich für ein Klimageld aus

Knopf riet zu einer zügigen Festlegung von Emissionsobergrenzen, um die deutschen Klimaziele erreichen zu können. Dies sei „eine naheliegende Option“. Allerdings müsse dies durch flankierende Maßnahmen wie einen sozialen Ausgleich ergänzt werden, um höhere Kosten durch die CO2-Bepreisung aufzufangen, beispielsweise durch ein Klimageld.

Emissionsobergrenzen gibt es bislang auf europäischer Ebene vorrangig für die Bereiche Energie und Industrie. Dazu kommt die nationale CO2-Bepreisung für Gebäude und Verkehr. Hier gilt derzeit ein Festpreis von 30 Euro pro Tonne CO2, der 2024 auf 40 Euro ansteigen soll. Feste Emissionsobergrenzen mit dann voraussichtlich deutlich höheren Preisen sind bisher ab 2027 vorgesehen, dann möglichst auch auf europäischer Ebene. Knopf mahnte zudem den Abbau klimaschädlicher Subventionen an, auf den sich die Ampel-Parteien ja auch in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt hätten.

Klimaschutz: Verkehrssektor wird Ziele erneut verfehlen

Die Expertinnen und Experten kritisieren zudem erhebliche Unsicherheiten bei den Annahmen der Regierung. „Es gibt keine konsistente Datengrundlage für die Wirkung der Maßnahmen“, sagte Henning. Selbst von Seiten der Regierung gäbe es unterschiedliche Analysen mit voneinander abweichenden Ergebnissen, besonders für den Verkehrssektor.

„Wir sind nicht in der Lage, valide Aussagen zu Wirkung des Klimaschutzprogramms zu machen“, sagte daher Henning. Allerdings komme der Expertenrat zu dem Ergebnis, das selbst bei einer vollständigen Umsetzung der von der Regierung eingeleiteten oder geplanten Maßnahmen „die kumulierte Zielerreichungslücke größer ausfallen wird“ als von dieser angenommen. Als ein Beispiel nannte Henning das Gebäudeenergiegesetz (GEG), wo zunächst geplante Vorgaben aufgeweicht worden seien.

Insgesamt entspreche das Klimaschutzgesetz „nicht den Anforderungen an ein Klimaschutzprogramm im Klimaschutzgesetz“, kritisierte Henning weiter. Die größten Probleme sieht der Expertenrat dabei im Verkehrssektor. Zwar gebe es auch hier „eine stärkere Ambition als zuvor“, dies reiche aber „klar nicht aus, um die Ziele für die kommenden Jahre zu erreichen“, warnte Henning. Knopf verwies auf das Fehlen von Maßnahmen mit Blick auf den Pkw-Individualverkehr. (afp)