Der Tatverdächtige von Magdeburg kommt ursprünglich aus Saudi-Arabien. Das Königreich hatte eigenen Angaben zufolge seine Auslieferung beantragt.
Deutschland soll nicht reagiert habenSaudi-Arabien warnte vor Tatverdächtigem von Magdeburg
Saudi-Arabien hat Deutschland saudischen Sicherheitskreisen zufolge vor dem mutmaßlichen Täter der Attacke auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt, Taleb A., gewarnt. Das Königreich habe seine Auslieferung beantragt, darauf habe Deutschland nicht reagiert, hieß es.
Der Mann stammt demnach aus der Stadt Al-Hofuf im Osten Saudi-Arabiens. Er sei Schiit gewesen. Nur etwa zehn Prozent der Bevölkerung in dem mehrheitlich sunnitischen Land sind schiitisch. Es gibt immer wieder Berichte über Diskriminierungen gegenüber Schiiten im Land.
Warnhinweis zu Tatverdächtigem von Magedeburg vor einem Jahr
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in Berlin hatte es vor rund einem Jahr eine Art Warnhinweis zu dem Mann an die deutschen Behörden gegeben. Der Tatverdächtige stammt aus Saudi-Arabien und kam 2006 nach Deutschland. In sozialen Medien und Interviews erhob er zuletzt teils wirr formulierte Vorwürfe gegen deutsche Behörden.
Er hielt ihnen unter anderem vor, nicht genügend gegen Islamismus zu unternehmen. Nachdem er vor Jahren mit seiner Unterstützung für saudische Frauen, die aus ihrem Heimatland fliehen, an die Öffentlichkeit gegangen war, schrieb er später auf seiner Website in englischer und arabischer Sprache: „Mein Rat: Bittet nicht um Asyl in Deutschland.“
Gegner des Herrscherhauses sind sich durchaus bewusst, dass sie auch im Ausland weiter auf dem Radar der Behörden ihres Heimatlandes sind - spätestens seit dem Mord an dem Journalisten Jamal Khashoggi im saudischen Konsulat in Istanbul. US-Geheimdienste sehen den saudi-arabischen Kronprinzen Mohammed bin Salman als Drahtzieher hinter der Tat. Das Königshaus weist das zurück.
Tatverdächtiger sollte am 19. Dezember vor Gericht erscheinen
Unterdessen soll Taleb A. nach Informationen des „Spiegel“ auch in Berlin justizbekannt gewesen sein. Die Amtsanwaltschaft Berlin habe gegen A. wegen des „Missbrauchs von Notrufen“ ermittelt, heißt es in einem Bericht.
Er sei im Februar 2024 auf dem für Berlin-Tempelhof zuständigen Abschnitt 44 der Polizei erschienen, um eine Anzeige zu erstatten; und soll dann wirre Angaben gemacht und sich über den diensthabenden Polizeibeamten geärgert haben. Schließlich soll A. noch in der Wache den Notruf der Feuerwehr gewählt und eine „rechtliche Beratung“ verlangt haben.
Aufgrund des Missbrauchs der Notfallnummer erhielt A. demnach einen Strafbefehl über 20 Tagessätze zu je 30 Euro – gegen den er Einspruch einlegte. Laut eines Sprechers der Berliner Staatsanwaltschaft, sollte A. am Tag vor der Todesfahrt von Magdeburg, am 19. Dezember, über den Einspruch verhandelt werden. Doch A. erschien nicht. Der Einspruch wurde verworfen. (oke/dpa)