Mikrozensus 202280.000 NRW-Haushalte werden zu ihrer Lebenssituation befragt
Düsseldorf – Auch dieses Jahr befragt das Statistische Landesamt (IT.NRW) rund 80.000 Privathaushalte in Nordrhein Westfalen zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen. Wie IT.NRW am Donnerstag mitteilt, werden die Interviews für den Mikrozensus in diesen Tagen starten. Doch worum geht es dabei genau? Ein Überblick.
Was ist der Mikrozensus?
Für den Mikrozensus, was übersetzt „kleine Volkszählung“ bedeutet, werden seit 1957 zufällig ausgewählte Haushalte zu ihrer Lebenssituation befragt. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Flächenstichprobe mit der die Statistiker jährlich ermitteln, unter welchen Bedingungen die Menschen in NRW und im gesamten Bundesgebiet leben. Abgefragt werden unter anderem Daten zur Bildungs- und Erwerbssituation, wie viele Familien mit Kindern und wie viele Menschen mit Migrationshintergrund im Land leben. Bundesweit wird ein Prozent aller Haushalte befragt.
Worum geht es beim Mikrozensus?
Das Ziel des Mikrozensus ist es, einen repräsentativen Überblick über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung zu bekommen. Denn: „Nur auf Basis aussagekräftiger statistischer Daten können Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft getroffen werden“, erklärt das Landesamt. Verantwortliche in Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Medien können die so gewonnen Statistiken als Entscheidungsgrundlage nutzen.
Solche Daten werden nicht nur in Deutschland abgefragt, denn alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sind gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Informationen einheitlich zu erheben. Dadurch sind die Ergebnisse international vergleichbar. Die Ergebnisse der EU-weiten Erhebungen dienen als Grundlage für gemeinschaftliche EU-Programme für mehr Beschäftigung, besserer Ausbildung sowie gegen Armut und soziale Ausgrenzung.
Wie kann ich teilnehmen?
Die Teilnahme am Mikrozensus wird zufällig ausgelost. Mithilfe eines mathematisch-statistischen Zufallsverfahrens werden Straßenzüge und Gebäude ausgewählt. Insgesamt befragt das statistische Landesamt dieses Jahr Haushalte in mehr als 10.000 Auswahlbezirken in NRW. Im Januar starten die diesjährigen Befragungen mit etwa 360 Haushalten aus insgesamt 45 Auswahlbezirken von Düsseldorf.
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Die teilnehmenden Personen werden also gar nicht direkt ausgewählt, sondern die Haushalte, die in diesen „ausgelosten” Gebäuden wohnen, werden befragt. Sie werden innerhalb von fünf aufeinanderfolgenden Kalenderjahren bis zu viermal zum Mikrozensus interviewt. Im Vorfeld der Interviews werden die Haushalte schriftlich über ihre Teilnahme informiert.
Wie werden die Befragungen durchgeführt?
Zuständig für die Befragungen sind dieses Jahr insgesamt rund 220 Interviewerinnen und Interviewer. Bevor sie die Befragung beginnen, weisen sie sich stets aus. Wie das Landesamt betont, sind sie zur Verschwiegenheit verpflichtet. Coronabedingt werden die Interviews dieses Jahr telefonisch geführt und nicht, wie sonst üblich, persönlich. Es ist aber auch möglich, die Fragebögen online oder per Post zu beantworten.
Kann ich die Teilnahme am Mikrozensus verweigern, wenn ich ausgelost wurde?
Nein, die Beantwortung der Fragen ist verpflichtend. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, besteht für den überwiegenden Teil der Fragen nach dem Mikrozensusgesetz eine Auskunftspflicht. Das gilt auch für minderjährige, kranke oder behinderte Haushaltsmitglieder. Der Grund dafür ist, wie die Statistiker erklären, dass nur so sichergestellt werden könne, dass alle Bevölkerungsgruppen ausreichend in der Stichprobe vertreten sind. Verzerrungen oder falsche Schlussfolgerungen sollen so vermieden werden, erläutert das Statistische Bundesamt.
Welche Fragen werden gestellt?
Abgefragt werden unterschiedliche Themen, etwa zu persönlichen Merkmalen wie Alter, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Schulbesuch oder der Erwerbstätigkeit. Auch die Wohnsituation, die persönliche Internetnutzung und die Altersvorsorge sind Teil der Befragung. Ebenso die gesundheitliche Situation, soziale Teilhabe und soziale Ausgrenzung werden abgefragt.
Insgesamt besteht die Befragung aus einem Kernfrageprogramm und weiteren Erhebungsteilen. Die Fragen des Kernprogramms werden allen zufällig ausgewählten Haushalten gestellt. Die Fragen der weiteren Erhebungsteile werden nur einem Teil aller Haushalte – sogenannten Unterstichproben – gestellt. Auch diese Auswahl erfolgt zufällig.
Wann und wo werden die Ergebnisse veröffentlicht?
Die Daten eines Berichtsjahres werden in der Regel im Juni oder Juli des Folgejahres veröffentlicht. Zu finden sind sie unter anderem auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes und der jeweiligen Landesämter.