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Kein Bürgergeld mehrWas für ukrainische Flüchtlinge künftig gelten soll

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ARCHIV - 03.01.2023, Sachsen, Dresden: Ein Mann geht hinter einer Stele mit der Aufschrift «Agentur für Arbeit». Neue ukrainische Flüchtlinge sollen keinen Anspruch auf Bürgergeld mehr haben. (zu dpa: «Kein Bürgergeld für neue Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine») Foto: Sebastian Kahnert/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Ein Mann geht hinter einer Stele mit der Aufschrift „Agentur für Arbeit“. Neue ukrainische Flüchtlinge sollen keinen Anspruch auf Bürgergeld mehr haben. (Archivfoto)

Ukrainische Flüchtlinge, die ab April eingereist sind, sollen künftig kein Bürgergeld mehr bekommen. Es gibt offene Fragen.

Die Union hatte ihn lange gefordert, nun soll er kommen: der Rechtskreiswechsel für neu ankommende Ukrainerinnen und Ukrainer. Hinter dem bürokratischen Begriff verbirgt sich eine weitreichende Änderung: Ukrainer, die seit dem 1. April nach Deutschland geflohen sind, bekommen bald nicht mehr Bürgergeld, sondern Unterstützung nach Asylbewerberleistungsgesetz.

Der Hauptunterschied: Im Bürgergeld erhalten Alleinstehende einen Regelsatz von 563 Euro pro Monat, die Asylleistungen für eine Person betragen 441 Euro. Das bedeutet eine Kürzung von 122 Euro. Das Geld soll bundesweit über die Bezahlkarte ausgezahlt werden. Der Regelsatz sinkt für diejenigen, die in einer Sammelunterkunft leben oder etwa mit einem Partner in einer Wohnung. Die Kosten für die Unterkunft werden übernommen.

Arbeitsaufnahme von Ukrainern kommt schleppend voran

Wegen des geringeren Regelsatzes erhofft sich insbesondere die Union eine schnellere Vermittlung der Menschen in Arbeit. Die Arbeitsaufnahme war am Anfang nur schleppend vorangekommen, mittlerweile sind leichte Fortschritte sichtbar.

Laut den neuesten Daten der Bundesagentur für Arbeit gehen 31,7 Prozent der 923.000 Ukrainer im erwerbsfähigen Alter einer Beschäftigung nach (sozialversicherungspflichtig und geringfügig beschäftigt). Im Sommer 2022 lag die Quote bei rund 18 Prozent.

Mit der neuerlichen Vereinbarung drehen Union und SPD einen weitreichenden Beschluss von 2022 zurück. Gemeinsam mit den Ländern hatte die Ampelregierung vereinbart, dass Ukrainerinnen und Ukrainer nach der Registrierung Bürgergeld erhalten.

Hintergrund war, dass Ukrainer ohnehin früher oder später ins Bürgergeldsystem gekommen wären, da sie einen Schutzstatus in Deutschland haben. Zudem haben die Länder Geld gespart, da das Bürgergeld durch den Bund über Steuergelder finanziert wird. Asylleistungen übernehmen Länder und Kommunen.

Bund soll die Mehrausgaben ausgleichen

Die schwarz-rote Koalition in spe verspricht, die Mehrausgaben auszugleichen. Eine schnelle Umsetzung mahnt der Deutsche Städte- und Gemeindebund an. „Wichtig und unabdingbar ist, dass der Bund zu seinem Versprechen steht und den Kommunen alle aus der Rücknahme des Rechtskreiswechsels entstehenden Mehrkosten zeitnah erstattet“, sagt Hauptgeschäftsführer und früherer CDU-Bundestagsabgeordneter André Berghegger dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

ARCHIV - 21.10.2024, Baden-Württemberg, Bruchsal: Achim Brötel, der Präsident des Deutschen Landkreistages, aufgenommen bei der Landkreisversammlung Baden-Württemberg zum Thema Fluchtmigration und Integration. (zu dpa: «Landkreistag warnt vor Kommunalfinanzen im «freien Fall»») Foto: Bernd Weißbrod/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Achim Brötel ist der Präsident des Deutschen Landkreistages. (Archivbild)

Die Neuerung hält er für „grundsätzlich positiv“. Auch der Präsident des Landkreistages, Achim Brötel (CDU), sagt: „Es ist absolut richtig, dass neu einreisende Geflüchtete aus der Ukraine künftig kein Bürgergeld mehr bekommen. Sie werden damit wie andere Geflüchtete behandelt.“

Details bei der Vermittlung in Arbeit noch unklar

Die Arbeitsvermittlung müsse mitgedacht werden, mahnt Brötel weiter. Denn durch den Rechtskreiswechsel werden Bund, Länder und Kommunen neu organisieren müssen, wer die Menschen künftig bei der Arbeitsvermittlung betreut. Da sind dem Vernehmen nach noch viele Fragen offen.

Derzeit sind die für das Bürgergeld zuständigen Jobcenter die Anlaufstellen für Ukrainer, wenn es um die Arbeitssuche geht. Offen ist allerdings, ob das so bleibt und ob für sie ähnliche Sanktionsregeln wie für Bürgergeldempfänger gelten.

Der Landkreistag pocht zudem auf eine gesetzliche Klarstellung, dass die Menschen angebotene Arbeit auch annehmen müssen. Präsident Brötel fordert eine „gesetzliche Verpflichtung, eine zumutbare reguläre Arbeit aufzunehmen“.