Die Union wittert Einflussnahme auf die Bundeswahlleiterin im Streit um den Wahltermin. Ruth Brand weist diese zurück.
Diskussion um WahlterminWahlleiterin weist Vorwürfe der Instrumentalisierung zurück
Bundeswahlleiterin Ruth Brand verwahrt sich gegen Vorwürfe der Vereinnahmung im Zusammenhang mit der Festlegung eines Termins für die Neuwahl des Bundestages. Die Bundeswahlleiterin sei ein unabhängiges Wahlorgan und nicht an Weisungen, sondern an die gesetzlichen Vorschriften gebunden, erklärte ihr Sprecher. „Es gab auch keine Weisung oder Einflussnahme auf die Position der Bundeswahlleiterin im Zusammenhang mit Neuwahlen“, stellte er klar. Es sei deren Aufgabe, die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung bundesweiter Wahlen sicherzustellen und hier auch auf Risiken hinzuweisen. Das habe Brand in einem Schreiben an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) getan.
Brand hatte in dem Brief an Scholz vor „unabwägbaren Risiken“ durch kürzere Fristen gewarnt. Gemäß Artikel 39 muss der Bundestag nach Auflösung des Parlaments durch den Bundespräsidenten innerhalb von 60 Tagen neu gewählt werden. Brand will die Frist voll ausschöpfen, „um alle erforderlichen Maßnahmen rechtssicher und fristgemäß treffen zu können.“
Die Union hatte Brand kritisiert. „Ich kann der Bundeswahlleiterin daher nur raten, sich von niemandem instrumentalisieren zu lassen“, sagte Thorsten Frei, Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, der „Bild am Sonntag“. „Wir müssen aufpassen, dass wir uns mit einer Debatte auf diesem Niveau international nicht lächerlich machen.“ CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann nannte die Aussagen der Bundeswahlleiterin „skandalös und beschämend“.„Ein Land wie Deutschland muss in der Lage sein, auch innerhalb von 60 Tagen Wahlen durchzuführen“, sagte Linnemann der Zeitung. (dpa)