Bahar Aslans Rauswurf an der Polizeihochschule NRW ist rechtswidrig. Dennoch wird die Kölner Dozentin dort vorerst nicht mehr unterrichten.
Kölner Dozentin verzichtet nach UrteilBahar Aslan will nicht weiter an Polizeihochschule NRW lehren
Die Kölner Dozentin Bahar Aslan, die ihren Job an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV) vor Gericht erstritten hatte, wird ihren Lehrauftrag für „Interkulturelle Kompetenz“ vorerst nicht wahrnehmen. Sie könne diesen aus dienstlichen Gründen nicht antreten, die aktuelle Personaldecke an ihrer Schule lasse dies nicht zu. Das teilte die Dozentin der Hochschule schriftlich mit, wie ein Sprecher der HSPV dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ sagte.
Gemischte Gefühle bei möglicher Rückkehr
Aslans Lehrauftrag wurde nach einem kontroversen Post auf „X“ nicht verlängert. Sie hatte geschrieben: „Ich bekomme mittlerweile Herzrasen, wenn meine Freund*innen in eine Polizeikontrolle geraten, weil der ganze braune Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden uns Angst macht.“ Die HSPV argumentierte damals, Aslan sei ungeeignet, eine vorurteilsfreie Sichtweise zu vermitteln. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hatte jedoch festgestellt, dass die HSPV NRW im Fall der Dozentin Bahar Aslan unrechtmäßig gehandelt hatte.
Einer möglichen Rückkehr an die Polizeihochschule sah Aslan jüngst noch mit gemischten Gefühlen entgegen. Grundsätzlich bilde sie gerne junge Leute aus, sagte sie dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Sie wisse allerdings nicht, wie sie sich fühlen würde, wenn sie wieder in den Räumlichkeiten sei, erklärte die Dozentin. Sie sei sich unsicher, wie einzelne Mitarbeitende sie empfangen würden und das zerbrochene Vertrauen wieder aufgebaut werden solle. Nun steht fest: Sie wird bis auf Weiteres nicht an die Polizeihochschule NRW zurückkehren.
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„Ich habe das Gefühl, dass keine der Institutionen, mit denen ich verbunden bin, hinter mir stand“. Den Shitstorm, der über sie hereinbrach, bezeichnete die Dozentin als orchestriert. „Dieser Angriff bestand aus Mitgliedern der AfD und der CDU sowie anderen, die sich dem Angriff anschlossen, einschließlich einigen Polizeibeamten“, sagte Aslan.
Ein weiterer Grund für Aslans Entscheidung sei ein derzeit noch laufendes Disziplinarverfahren gegen sie: „Die Gegenseite hatte im Gerichtsprozess behauptet, ich hätte keine Nebentätigkeitsgenehmigung eingereicht, mit der sie begründeten, dass sie mich nicht beschäftigen können. Ein Disziplinarverfahren wurde gegen mich eingeleitet, obwohl mein Anwalt und schließlich das Oberverwaltungsgericht erklärten, dass ich keine Genehmigung für meine Nebentätigkeit benötige. Ich bin verwirrt über das Verfahren und frage mich, ob es auf Unkenntnis der Gesetze oder Schikane zurückzuführen ist.“
Sie sei nach wie vor bestürzt darüber, dass ihr Lehrauftrag damals nach dem öffentlichen Shitstorm beendet wurde und ihre Neutralität sowie Demokratiefähigkeit infrage gestellt wurden – „und bisher hat sich dafür niemand bei mir entschuldigt.“