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Polizeihochschule NRWFall der Dozentin Bahar Aslan geht in die nächste Instanz

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Die Kölner Lehrerin Bahar Aslan im Porträt.

Der Fall der Kölner Lehrerin Bahar Aslan geht nun ans OVG Münster. Aslans Anwalt Patrick Heinemann zeigt sich aber zuversichtlich, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bestand haben wird.

Erst wurde die Kölner Dozentin Bahar Aslan nach einem Tweet bei der Polizeihochschule NRW geschasst, dann wieder zugelassen. Nun muss sich das Oberverwaltungsgericht mit dem Fall befassen.

Das Land kämpft in der nächsten Instanz gegen die Kölnerin Bahar Aslan, die als Dozentin an der Polizeihochschule NRW geschasst worden war. Wie ein Gerichtssprecher dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ bestätigte, ging am Dienstag eine Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ein – wonach Aslan eigentlich als Dozentin weiter machen dürfte.

Aslan war mit einem Eilantrag gegen ihre Kündigung als Dozentin vorgegangen und hatte vor zwei Wochen recht bekommen (Az. 4 L 1374/23). Die Beschwerde des Landes traf auf den letzten Drücker ein, die Frist läuft am Dienstag ab.

Oberverwaltungsgericht in Münster muss sich mit dem Fall beschäftigen

Aslan hatte am 20. Mai bei Twitter (heißt inzwischen „X“) geschrieben: „Ich bekomme mittlerweile Herzrasen, wenn ich oder meine Freund*innen in eine Polizeikontrolle geraten, weil der ganze braune Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden uns Angst macht. Das ist nicht nur meine Realität, sondern die von vielen Menschen in diesem Land.“

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Die Hochschule der Polizei hatte diesen und weitere Tweets sowie eine nicht eingeholte Nebentätigkeitsgenehmigung zum Anlass genommen, den Lehrauftrag der Kölnerin (im Hauptjob Lehrerin) zu widerrufen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nahm Aslan in Schutz. Im inzwischen veröffentlichten Urteil heißt es unter anderem: Die Tweets seien zwar schwierig – aber man habe „Umstände, die zugunsten der Antragstellerin sprechen“ ignoriert. Unter anderem gute Bewertungsbögen ihrer Arbeit und eine Entschuldigung direkt nach dem letzten Tweet.

Nun muss sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster mit dem Fall beschäftigen. Aslans Anwalt Patrick Heinemann sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“: „Wir warten jetzt die Beschwerdebegründung des Landes ab, sind aber zuversichtlich, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts für Bahar Aslan Bestand haben wird. Denn es gibt noch viele bislang unberücksichtigt gebliebene Gründe, weshalb das Vorgehen der Hochschule grundrechtswidrig ist.“