Schwarz-Grün hat dem Lehrermangel an Grundschulen den Kampf angesagt. Jetzt wird deutlich, dass auch das Dienstrecht die personelle Unterstützung ausbremst. Das wirft die Planung von vielen Grundschulen über den Haufen.
KommentarSchulministerium droht zur Belastung von Schwarz-Grün zu werden
Die Idee an sich ist gut. Angehende Gymnasiallehrer können in ihrer dreijährigen Probezeit für zwei Jahre an eine Grundschule abgeordnet werden, an der Lehrermangel herrscht. Eine Option, von der beide Seiten profitieren. Die Grundschulen bekommen die oft dringend benötigte Unterstützung – und die Lehrer einen sicheren Job, auch wenn die Fächerkombination schwierig und die Examensnoten nicht ganz so prickelnd sind.
Der Erlass von NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) hat aber einen Haken. Referendare, die bereits Vertretungsunterricht erteilt haben, haben gar keine dreijährige Probezeit, sondern nur ein Jahr. Und: In diesen zwölf Monaten müssen sie die Hälfte der Zeit am Gymnasium unterrichten. Das Ziel, den Lehrerberuf attraktiver zu machen, wird ad absurdum geführt. Und der erhoffte Rückenwind flaut für die betroffenen Grundschulen zu einem lauen Lüftchen ab.
Wie schon bei der Abi-Panne zahlt die Juristin jetzt Lehrgeld
Ja, NRW-Schulministerin Dorothe Feller hat es gut gemeint. Ihr eilte der Ruf voraus, sie könne die komplexe Schuladministration durch ihre langjährige Verwaltungserfahrung in den Griff bekommen. Wie schon bei der Panne beim Zentralabitur muss die Juristin jetzt erneut Lehrgeld zahlen.
Das ist besonders schmerzhaft, weil die Bekämpfung des Lehrermangels von NRW-Ministerpräsident Henrik Wüst (CDU) zum zentralen Regierungsprojekt erklärt worden ist. Feller gerät durch den Vorgang in Erklärungsnot. Passiert weiteres Ungemach, wird das Schulressort auch für Schwarz-Grün zum Klotz am Bein.