In normalen Gefängnissen ist die Nutzung von Mobiltelefonen verboten. Für Menschen in Abschiebehaft gelten andere Regeln.
Nokia-Geräte für 20 EuroWarum NRW Abschiebehäftlinge mit Uralt-Handys ausstattet
Im zentralen Abschiebe-Gefängnis Nordrhein-Westfalens in Büren bekommt das Wort „Telefon-Zelle“ eine ganz neue Bedeutung: Dort dürfen die Insassen nämlich – im Gegensatz zu jedem normalen Knast - tatsächlich Handys in ihren Zellen benutzen. Die werden aus einem besonderen Grund fast immer vom Land gestellt.
Hintergrund ist das Abschiebungshaftvollzugsgesetz NRW. Darin heißt es zu den Häftlingen wörtlich: „Der Besitz eigener Mobiltelefone oder zur Telekommunikation geeigneter Geräte und ihr Gebrauch sind zulässig.“ Aber: „Nicht gestattet ist die Nutzung von Mobiltelefonen oder von anderen zur Telekommunikation geeigneten Geräten, die über eine Kamerafunktion verfügen.“ Ein Handy ohne Kamera – heute eine Rarität. Daher kümmert sich das Land.
Land leiht Mobiltelefon inklusive Ladekabel
Wenn ein Abschiebehäftling nur ein Smartphone hat, wird das verwahrt und er bekommt „auf Wunsch ein Mobiltelefon ohne Kamerafunktion inklusive Ladekabel geliehen“, so ein Sprecher der zuständigen Bezirksregierung Detmold zum „Kölner Stadt-Anzeiger“. Zurzeit seien 89 Mobiltelefone an Untergebrachte verliehen. Da von 175 Plätzen zuletzt laut Land im Schnitt 87 belegt waren, hatte rechnerisch jeder Abschiebehäftling ein Leih-Handy.
Die Geräte sind übrigens tatsächlich noch alte Handys von „Nokia“, die bei der Anschaffung laut Bezirksregierung etwa 20 Euro kosten und „durchschnittlich zwei bis drei Jahre im Gebrauch“ sind. Im Gegensatz zu einem normalen Gefängnis in NRW wird den Abschiebehäftlingen laut Gesetz übrigens auch „kostenfrei“ ein Fernseher gestellt. In jeder anderen JVA müssen die Inhaftierten sich ein Gerät mieten.
Der Hintergrund dieser besonderen Maßnahmen: Im Abschiebegefängnis Büren (früher ein echter Knast) sitzen keine verurteilten Straftäter, die sind in „normalen“ Justizvollzugsanstalten untergebracht. In Büren sind „Ausreisepflichtige“ untergebracht, die vor ihrer Abschiebung nicht untertauchen sollen. Sie dürfen zum Beispiel auch jeden Tag Besuch empfangen (9 bis 19 Uhr).
Im Gesetz heißt es dazu: „Das Leben im Vollzug ist den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit wie möglich anzugleichen. Schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken.“ Dazu gehört auch der Kontakt zur Außenwelt. Zum Beispiel übers Handy.