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Zu schnelles FahrenMessfehler beim Laser – In NRW liegen viele Knöllchen-Verfahren auf Eis

Lesezeit 3 Minuten
Eine Polizistin ist von hinten zu sehen, sie schaut durch ein Messgerät auf den Straßenverkehr.

Das Zittern der Hand verfälscht das Messergebnis, hat eine wissenschaftliche Untersuchung ergeben.

Die Ergebnisse von per Hand geführten Lasermessgeräten des Typs „TrueSpeed“ weichen zu stark ab. In Köln kommen sie aber nicht zum Einsatz.

Von Wissenschaftlern festgestellte Messfehler bei einer Laserpistole der Polizei haben Folgen: In NRW wurden zahlreiche Bußgeldverfahren auf Eis gelegt. Das Innenministerium bestätigte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ eine entsprechende Anweisung. Kurios: Schuld an den Messfehlern soll das natürliche Zittern der Hand sein.

Zur Erinnerung: Im Juli war ein Erlass des Landesamts für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) an alle Dienststellen bekannt geworden: Der Hersteller des Lasermessgeräts „TrueSpeed“ habe sich gemeldet und von Abweichungen bis zu 3 km/h bei Vergleichsmessungen mit dem Modell LTI 20-20 berichtet.

Die Folge: „Lasermessgeräte des oben benannten Typs sind daher mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres nicht mehr für die repressive Geschwindigkeitsüberwachung einzusetzen“, so der Erlass, der dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegt. Damals fragten sich schon viele Autofahrer, was nun aus ihrem Bußgeld wird. Nach dem Laser-Treffer wird man in der Regel rausgewinkt und weiß daher, was kommen wird. Es kam oft aber erst mal nichts.

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Der Grund: Schon am 15. Juli, eine knappe Woche nach dem Schreiben des LZPD an die Polizeidienststellen, wurden auch die Bußgeldstellen alarmiert. Das Innenministerium übergab dafür den Bezirksregierungen eine Liste von allen Behörden, die „TrueSpeed“-Geräte des speziellen Typs im Dienst hatten.

Die Bußgeldstellen – also die Städte oder Kreisverwaltungen – wurden laut Innenministerium gebeten, „ab sofort und bis auf Weiteres die Bußgeldverfahren ruhend zu stellen, die auf einer Messung mit dem Gerätetyp basieren, soweit dies mit zumutbarem Aufwand festgestellt werden kann.“

In Köln nutzt die Polizei keine der betreffenden „TrueSpeed“-Laser

Um wieviele Verfahren es hier geht, weiß das Land nicht: „Eine Liste mit sämtlichen betroffenen Verfahren wird durch das Ministerium des Innern NRW nicht geführt“, so ein Sprecher. Laut LZPD wurden landesweit aber 115 Geräte außer Betrieb genommen. Bei der Polizei in Düsseldorf waren es zum Beispiel vier. Die Stadt lässt nach eigenen Angaben gerade 35 Knöllchen ruhen. In Köln nutzt die Polizei keine der betreffenden „TrueSpeed“-Laser, von daher hat der Fall dort keine Folgen.

Da die Polizei über insgesamt 650 Lasermessgeräte verfügt, wird trotz der 115 vorerst aussortierten weiter die Geschwindigkeit kontrolliert (mit Radarfallen sowieso). Das LZPD kümmert sich derweil weiter um die Frage, was aus den betroffenen Lasergeräten wird. Manche andere Bundesländer haben sie auch aussortiert, in anderen Teilen Deutschlands sind sie weiter im Betrieb. So argumentiert zum Beispiel Bayern, dass die Messgeräte wohl okay seien – man müsse sie nur nach Betriebsanleitung nutzen.

Das kann man auch anders verstehen, wenn man einen kurzen Beitrag von Wissenschaftlern des Instituts für forensisches Sachverständigenwesens in der „Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht“ liest. Die Ingenieure waren an den Tests beteiligt, die die Messfehler ergaben. Sie hatten mit dem Lasermessgerät stehende Autos anvisiert – wobei in einigen wenigen Fällen angezeigt wurde, die parkenden Autos seien mit 3 km/h unterwegs.

Die Wissenschaftler folgern in ihrem Fachbeitrag: „Durch die natürliche Zitterbewegung der menschlichen Hand beim Anvisieren des Fahrzeuges und der Auslösung der Messung durch Betätigung des Auslöseknopfes ist offensichtlich ein Abgleiteffekt an dem Fahrzeug provoziert worden, indem der Lasermessstrahl während der Messung über die Fahrzeugfront gewandert ist.“

„Ob auch die Geräte der Polizei NRW Fehler aufweisen, wird derzeit noch geprüft“, so eine Sprecherin des LZPD. Das Ergebnis wird entscheidend für die „ruhenden“ Bußgelder sein.