Eine AfD-Ratsfrau postet einen antisemitischen Text und wird aus der Partei ausgeschlossen. Nun holt ihr Kreisvorstand sie zurück. Wieso sich in Mettmann ein Paradebeispiel für den Vormarsch von Rechtsaußen zeigt.
Streit in NRWAfD Mettmann hält an Ratsfrau fest, die wegen antisemitischer Volksverhetzung verurteilt wurde

Der Streit um eine wegen Volksverhetzung verurteilte Ratsfrau in Mettmann spaltet die AfD - der Vorgang beschäftigt auch die Landesebene.
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Es ist kein Geheimnis, dass der Rechtsaußen-Flügel in der AfD an Macht gewinnt. Als vergangene Woche der neue Bundestag erstmals zusammentrat, saß inmitten der AfD-Fraktion der rechtsradikale Dortmunder Abgeordnete Matthias Helferich. In der vergangenen Legislatur durfte er der Fraktion nicht beitreten, diesmal schon. Mit dieser sichtbaren Verschiebung geht eine Schwächung weniger radikaler Kräfte einher, nicht nur im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes, sondern auch in der Kommunalpolitik, dem „Grundstein der Demokratie“. Ein Paradebeispiel dafür zeigte sich im rheinländischen Mettmann.
Anfang des Jahres holte der neue Kreisvorstand eine frühere Ratsfrau zurück in die Partei, die kurz zuvor vom Amtsgericht wegen antisemitischer Volksverhetzung verurteilt wurde und 2024 aus der AfD ausgeschlossen worden war. Die Auseinandersetzung über den Fall eskalierte innerhalb der AfD. Im Februar bat der Treiber des Ausschlussverfahrens gegen die Ratsfrau den Landesvorstand um Unterstützung – erfolglos. Der Streit beschäftigt selbst die Strafverfolgungsbehörden. Die Staatsanwaltschaft Mettmann bestätigt auf Anfrage, dass gegen alle acht Mitglieder des Kreisvorstandes Strafanzeige erstattet wurde. Der Vorwurf: Beihilfe zur Volksverhetzung.
Amtsgericht verurteilte AfD-Ratsfrau wegen antisemitischer Hetze zu Geldstrafe
Auslöser des Vorgangs ist eine Nachricht, die Stadtratsmitglied Petra Kotthaus am 13. Januar 2024 in eine interne Telegram-Gruppe von Mettmanner AfD-Mitgliedern weiterleitete. Screenshots dieser Nachricht wurden dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ anonym zugespielt. Sie beinhaltet ausschließlich antisemitische Verschwörungstheorien: In dem Text ist von einer jüdischen Weltverschwörung die Rede, von geheimen Tunneln, in denen Juden Kinder misshandeln würden, von angeblichen jüdischen Reptilienmenschen und „Zionisten“, die einen dritten Weltkrieg auslösen wollen würden. Israel wird als „Eldorado für Kinderschänder“ bezeichnet. Kotthaus gab später an, sie habe den Post nicht komplett gelesen, bevor sie ihn in die Telegram-Gruppe weiterleitete. Blödsinn, sagen Parteifreunde im Gespräch mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“: „In dem Post geht der Antisemitismus schon in der zweiten Zeile los.“
Kaum einen Vorwurf streitet die AfD so vehement ab wie den des Antisemitismus in den eigenen Reihen. In Anträgen im Bundestag stellt die Partei Antisemitismus wiederholt als Problem der anderen dar; sie warnt vor „importiertem Antisemitismus“ durch Zuwanderung, insbesondere Muslimen.
Und zunächst schien diese Linie im Fall Kotthaus zu gelten: Im Juni 2024 schloss das NRW-Schiedsgericht sie aus der AfD aus. Der von ihr geteilte Post enthalte „absurde antisemitische und rassistische Diffamierungen, die keinen Bezug zur Realität haben, sondern reine Hetze gegen Juden und das Judentum darstellen“, heißt es in dem Beschluss. „Der Schutz der Partei vor derartig unberechenbaren Personen hat absoluten Vorrang.“ Kotthaus ging gegen die Entscheidung vor dem Bundesschiedsgericht der Partei vor. Der Telegram-Post führte auch zu strafrechtliche Konsequenzen: Im Januar 2025, ein Jahr nachdem sie die Nachricht verschickt hatte, verurteilte das Amtsgericht Mettmann Kotthaus wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen. Sie ging in Berufung, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ihre kommunalpolitische Karriere schien damit erledigt. Doch im ohnehin zerstrittenen Kreisverband reagierten die Mitglieder gespalten: Während der damalige Kreissprecher Markus Neitsch das Parteiausschlussverfahren gegen Kotthaus eingeleitet hatte, vertrat der Fraktionssprecher sie als Anwalt in dem Verfahren. In einer Rundmail an AfD-Mitglieder, die dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegt, schreibt der Fraktionssprecher von einem „inszenierten Parteiausschlussverfahren“ gegen „unsere liebe Kollegin Petra Kotthaus“. Er verweist auf einen Brief „unseres Parteifreundes Bernd Ulrich“, den er an die Mail angehängt habe. „Er hat sich den Ärger über Petras Behandlung durch sogenannte Parteifreunde von der Seele geschrieben.“
Ex-Kreissprecher bat Landeschef um Eingreifen
Im Januar 2025 vollzog die AfD im Fall Kotthaus eine Kehrtwende: Der Kreisverband Mettmann wählte seinen Vorstand neu, Kreissprecher ist nun der Kotthaus-Unterstützer Bernd Ulrich. Zwei Wochen nach ihrer Verurteilung wegen Volksverhetzung zog der neue Vorstand das Ausschlussverfahren zurück. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kreisvorstandes hob daraufhin das Bundesschiedsgericht die Entscheidung auf Parteiausschluss auf. Ulrich wollte sich auf Nachfrage zu den Vorgängen nicht äußern.
Die Gegenseite holte weiter aus. In einem Schreiben, das dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ ebenfalls vorliegt, wandte sich der ehemalige Kreissprecher Neitsch an den AfD-Landesvorstand mit der Bitte einzugreifen und Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Der Partei drohe ein immenser Ansehensverlust, öffentlich könne der AfD nun Verharmlosung von Volksverhetzung und Antisemitismus vorgeworfen werden. „Schon jetzt haben einige Mitglieder einen Parteiaustritt deswegen angekündigt.“

Martin Vincentz, Landesvorsitzender der NRW-AfD zur Causa Kotthaus: „Wer solche Aussagen tätigt, ist für unsere Partei nicht tragbar.“
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Aber AfD-Landeschef Martin Vincentz schritt bisher nicht ein – zum Frust des Lagers, das für einen Ausschluss von Kotthaus gestritten hatte. „Theoretisch könnte der Landesvorstand den Kreisvorstand auflösen und alle mit Ausschlussverfahren überziehen, weil sie eine Antisemitin zurückgeholt haben“, heißt es. Sie werfen Vincentz Kalkül vor: Schließlich bringe der Kreisverband Mettmann 15 Delegierte mit, die in einem Jahr einen neuen Landesvorstand wählen. „Die werden alle gedeckt. Ich habe die Schnauze so voll“, sagt einer.
Ratsmitglied: „Die demokratischen Fraktionen sind sich einig, dass wir mit der AfD nichts zu tun haben wollen“
Landeschef Vincentz weist die Vorwürfe auf Anfrage zurück. Es handele sich nicht um einen machtpolitischen Schritt. Zudem stehe der aktuelle Vorstand und damit auch die Delegierten „mehrheitlich überhaupt nicht hinter mir“. Die Amtsenthebung eines gesamten Vorstands wäre jedoch ein schwerwiegender Eingriff, der juristisch fehlerfrei und gut begründet sein müsse.
Dass Kotthaus nun wieder als AfD-Ratsmitglied fungiert, halte er zwar ebenfalls für falsch. „Wer solche Aussagen tätigt, ist für unsere Partei nicht tragbar.“ Der Landesvorstand habe jedoch nur zwei Wochen Zeit gehabt, Rechtsmittel gegen die Aufhebung des Parteiausschlusses einzulegen. Diese Frist sei verpasst worden, weil der zuständige Jurist im Urlaub gewesen sei.
In Mettmann sitzt Petra Kotthaus weiter als eine von drei AfD-Ratsmitgliedern im Stadtrat, dazu im Rechnungsprüfungsausschuss und im Bürgerausschuss. In den anderen Fraktionen, sagt ein Ratsmitglied einer anderen Partei, habe sich ihr Fall längst herumgesprochen. Das „Störgefühl“, mit ihr gemeinsam in den Sitzungssaal zu gehen, sei „riesengroß“. „Die AfD grüßen wir nicht. Die demokratischen Fraktionen sind sich einig, dass wir mit ihnen nichts zu tun haben wollen.“
In der jüngsten Ratssitzung Anfang der Woche sei der Ratssaal wieder einmal zu voll gewesen. Aus Platznot hätte eine CDU-Ratsfrau eigentlich in der Reihe der drei AfD-Ratsmitglieder Platz nehmen müssen. Tat sie aber nicht. Ihre Kollegen holten einen zusätzlichen Stuhl. Lieber saß sie beengt im Gang.