Ein neuer Bericht aus dem NRW-Justizministerium gibt etwas Aufschluss darüber, wie inhaftierte Transmenschen in NRW leben.
Justizminister bestätigtNRW verlegt trans Frauen in Frauengefängnisse
Ungewöhnlicher Gefängnis-Wechsel: In den vergangenen fünf Jahren sind in NRW insgesamt sechs inhaftierte Personen verlegt worden, weil sie ihr Geschlecht gewechselt haben. Auch wenn das Justizministerium keine detaillierteren Angaben macht, dürfte es sich um Personen handeln, die bei Geburt einen männlichen Geschlechtseintrag erhalten haben. Diese kamen dann in ein Frauengefängnis, weil sie ihre Geschlechtsidentität änderten.
Das Justizministerium führt aus, dass zurzeit „im nordrhein-westfälischen Justizvollzug insgesamt acht transgeschlechtliche Menschen inhaftiert sind.“ Eine immer wieder mal diskutierte besondere Unterbringung für solche Personen gebe es nicht.
„Gegen eine (zentrale) Behandlungsabteilung für transgeschlechtliche Gefangene sprechen – gerade mit Blick auf die überschaubare Anzahl der Fälle – Gesichtspunkte einer möglichen Isolierung und Stigmatisierung“, so Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) in seinem Papier für den Landtag.
Fall von Antrag auf geschlechtsangleichende Operation in Haft wurde jüngst publik
Limbach antwortete auf eine Anfrage der AfD im Landtag. Die Partei kam durch einen besonderen Fall auf die Idee zu ihrer Anfrage: Vor wenigen Wochen war bekannt geworden, dass gerade ein Gefangener den Antrag auf eine „geschlechtsangleichende Operation“ in der Haft gestellt hat. Es wäre das erste Mal, dass so etwas passiert. Laut früheren Angaben des Justizministeriums liegt inzwischen das für die Operation notwendige Gutachten vor. Über den Inhalt wurde nichts mitgeteilt.
Die inhaftierte Person – als Mann geboren – wurde bereits in den Frauenvollzug verlegt. Sie durchläuft eine Hormontherapie. Weil sich die Transgender-Person in der neuen JVA zunächst nicht wohlfühlte, hatte sie sich an den Justizvollzugsbeauftragten des Landes gewandt.
Bericht: Betroffene berichtet von „spürbarem progressiven Wandel in ihrer Anstalt“
Der schrieb in einem Bericht über die inhaftierte Person, dass sie zunächst nicht am Umschluss teilnehmen durfte – bei dem man die Zelle anderer besuchen darf. Weil die Frau „noch männliche Geschlechtsmerkmale habe.“ Diese „Isolationserfahrungen“ hätten zu starken Depressionen und Selbstmordgedanken geführt.
„Im weiteren Verlauf habe sich ihre Erfahrung jedoch zum Positiven verändert, sie berichtet von der Gründung einer Arbeitsgruppe ‚Trans‘ und einem spürbaren progressiven Wandel in ihrer Anstalt“, teilte der Justizvollzugsbeauftragte in seinem jährlichen Bericht mit. Ob der Staat die OP am Ende bezahlt, hängt davon ab, ob sie in Freiheit auch die Krankenkasse bezahlen würde.
Das erst wenige Monate alte Selbstbestimmungsgesetz des Bundes (soll unter anderem die Änderung des Geschlechtseintrags vereinfachen) beinhaltet übrigens keine Regelungen für den Strafvollzug. Das hatte man bewusst den einzelnen Ländern überlassen. Die Bundesregierung erklärt dazu, es bleibe „bei der bisherigen Rechtslage“.
Heißt: „Die Unterbringung von Strafgefangenen muss sich nicht allein am Geschlechtseintrag orientieren.“ Es gehe – wenn es keine rechtliche Regelung im Land gebe – um passende Lösungen im Einzelfall.
Hinweis: In einer ersten Version des Textes war von trans Männern die Rede. Wir haben den Fehler korrigiert.