Der NRW-Städtetag hält es für realistisch, dass die Kommunen bis spätestens 2028 eine Wärmeplanung vorlegen können.
Ampelkoalition einigt sich über HeizungsgesetzNRW-Kommunen fordern finanzielle Unterstützung und klare Regeln
Für die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sind die Themen Heizungsgesetz und kommunale Wärmewende nach dem wochenlangen offenen Streit in der Berliner Ampelkoalition äußerst sensibel, weil sie noch immer nicht genau wissen, welche finanziellen Folgen das in den kommenden Jahren haben wird.
Entsprechend zurückhaltend fallen die Kommentare ihrer Interessenvertreter aus. „Es ist gut, dass wir beim Klimaschutz vorankommen, kommunale Wärmeplanung und Gebäudeenergiegesetz haben daran einen elementaren Anteil“, sagt Christof Sommer, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW.
„Wir hoffen nur darauf, dass wir am Ende trotz der Hektik in Berlin eine Regelung bekommen, die den Details der komplizierten Materie gerecht wird. Wir brauchen einen klaren Handlungsrahmen. Es bringt nichts, ein Gesetz übers Knie zu brechen, wenn damit nur neue Fragen und Unsicherheiten produziert werden.“
Unerlässlich sei, dass Städte und Gemeinden bei der Umsetzung eine „umfassende und personelle Unterstützung benötigen“. Die Kommunen verfügten zwar über die erforderlichen Daten und die Partnerunternehmen für die Wärmewende, „aber der Mangel an Fachkräften wird ihnen erhebliche Probleme bereiten“. Der Gesetzgeber müsse diese Realität anerkennen und Fristen, falls erforderlich, anpassen.
Städte fordern Wärmeplanung ohne Vergabeverfahren
Angewiesen seien die Kommunen außerdem auf möglichst schlanke Verfahren. „Das Land sollte zum Beispiel sicherstellen, dass die kommunalen Stadtwerke als natürlicher Partner der Wärmeplanung ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens beauftragt werden können“, sagte Sommer auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“.
Der Städte- und Gemeindebund ist ein Zusammenschluss von 361 der 396 Kommunen in NRW. In ihnen leben rund neun Millionen Menschen, das ist mehr die Hälfte der Gesamtbevölkerung. Mitglieder sind ausschließlich kreisangehörige Städte und Gemeinden. Der Verband hatte mehrfach betonte, man stehe hinter dem Ziel, bis 2045 die Klimaneutralität beim Heizen zu erreichen. Die Wärmewende könne aber nur gelingen, wenn man sie an den Voraussetzungen vor Ort ausrichte.
Um valide planen zu können, müssten die Kommunen in einer Art Inventur den aktuellen Stand zur Verteilung der Energienetze, Wärmequellen und Verbrauchsdaten erheben. Auf dieser Grundlage könne man bewerten, welche Technologie am besten zu den Bedingungen vor Ort passe. Viele Städte und Gemeinden seien dabei schon weit vorangekommen.
Dass der Bund bestehende Wärmepläne bei Einhaltung bestimmter Anforderungen anerkennen will, begrüßte Sommer. „Gesetzliche Vorgaben bis ins letzte Detail sind für die Planungen der Kommunen nicht hilfreich. Die Städte und Gemeinden müssen selbst entscheiden können, wo in ihrem Stadtgebiet Wärmepumpen Vorrang haben sollen, wo ein Fernwärmenetz errichtet wird oder wo das bestehende Gasnetz auf grüne Gase wie Biomethan oder Wasserstoff umgerüstet werden kann.“
Dass die Koalition sich jetzt geeinigt habe, sei zu begrüßen, sagte Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages NRW. „Das ist der Einstieg in den Ausstieg aus dem Heizen mit fossilen Brennstoffen in Deutschland. Die kommunale Wärmeplanung muss die Grundlage für die Wärmewende sein. Dass die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes jetzt stärker an die Wärmeplanung vor Ort geknüpft werden, ist konsequent und richtig. Das nimmt Druck von den Bürgerinnen und Bürgern.“
NRW-Städtetag fordert schnellen gesetzlichen Rahmen
Die Einführung einer verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung sei sinnvoll, so Dedy. „Für die Städte ist wichtig, dass es nun rasch einen gesetzlichen Rahmen dafür gibt. Ein solcher Prozess dauert vor Ort zwei bis drei Jahre. Wenn Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern bis 2026 und alle anderen bis 2028 eine Wärmeplanung vorlegen sollen, ist das ein realistischer Zeitplan.“
Darüber hinaus seien „eine gute Beratung der Eigentümer und eine transparente Kommunikation sind jetzt entscheidend, damit am Ende nicht falschen Hoffnungen nachgelaufen wird.“ Für Eigentümer und Mieter müsse klar sein, dass eine kommunale Wärmeplanung keinen Anspruch auf eine Versorgung mit Wasserstoff oder Biogas garantiert. „Deswegen ist es gut, dass Anbieter von Gasheizungen ab Januar 2024 nur nach einer verpflichtenden Beratung der Kunden Geräte verkaufen dürfen.“