Der Petitionsausschuss des Landtages soll Bürgerinnen und Bürger in NRW unterstützen. Gelingt das?
Kummerkasten der DemokratieEin eigener NRW-Ausschuss kümmert sich um Bürgerbelange – auch kuriose

Im vergangenen Jahr wurden beim NRW-Landtag etwa 4600 Petitionen eingereicht.
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Es war ein bedeutender Schritt für die junge Frau. Andrea Müller (Name geändert), Mutter von zwei Kindern und fast blind, wollte eine Ausbildung beginnen. Die hoch motivierte Frau hatte bereits die Zusage erhalten, die Unterstützung ihres Umfeldes und eine Assistenzbegleitung waren organisiert. Aber das Studieninstitut an ihrem Wohnort lehnte sie ab. Man habe zwar bereits körperbehinderte Studentinnen und Studenten ausgebildet, jedoch noch nie eine blinde Person. Ohne eine entsprechende Weiterbildung der Dozentinnen und Dozenten sei man nicht in der Lage, sie aufzunehmen. Stattdessen sollte Müller zu einem 60 Kilometer entfernten Institut fahren.
„Das wäre das Ende meiner Zukunftspläne, da komme ich doch unmöglich ständig hin“, erzählte Müller im Petitionsausschuss des Landtages. Und sie hatte Erfolg. Der Ausschuss schaltete sich ein und konnte bei einem Erörterungstermin erreichen, dass die Frau ihren Ausbildungsplatz bei dem örtlichen Institut erhielt.
4600 Petitionen im vergangenen Jahr
Mit rund 4600 Eingaben im vergangenen Jahr hat die Arbeit des Petitionsausschusses im nordrhein-westfälischen Landtag fast wieder das Niveau von vor der Corona-Pandemie erreicht. 4000 der Eingaben konnten abgeschlossen werden, wie Serdar Yüksel (SPD), Vorsitzender des Petitionsausschusses, berichtet.
An den Ausschuss kann sich jeder Bürger richten, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Alter. Und zwar immer dann, wenn er sich von einer Behörde ungerecht behandelt fühlt. „Hier, in diesem modernen Kummerkasten der Demokratie, werden die Stimmen der Menschen gehört“, so Yüksel: „Die hohe Zahl an Petitionen zeigt, wie wichtig unsere Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger ist.“ Der Ausschuss setze sich „mit Nachdruck dafür ein, individuelle Anliegen zu prüfen und gerechte Lösungen zu finden“, betonte der langjährige Vorsitzende, der sein Mandat niederlegen und in den Bundestag wechseln wird.
Fahrerlaubnis für eine Frau mit verkürztem rechten Arm
Der Petitionsausschuss ist häufig der sprichwörtlich letzte rettende Strohhalm, nach dem die Betroffenen in ihrer Not greifen. Eine junge Frau, die seit ihrer Geburt einen verkürzten rechten Unterarm mit einer kleinen Hand ohne Fingerfunktionen hat, sollte nur mit erheblichen Auflagen ein Auto fahren dürfen. Bei der Erteilung der Fahrerlaubnis fühlte sie sich diskriminiert. Wegen ihrer Behinderung hatte die Behörde ein fachärztliches Gutachten und eine Fahrprobe angeordnet. Der Mediziner hatte keine Bedenken gegen die Erteilung des „normalen“ Führerscheins, wenn die praktische Fahrprobe gelänge.
Der praktische Gutachter hingegen tat sich schwer, prüfte, stellte viele Bedenken in den Vordergrund und forderte eine Reihe von teuren technischen Änderungen am Fahrzeug. Nur ein Auto mit Schalensitz und besonderem Lenkrad sowie einer Schaltautomatik sollte die junge Frau nutzen dürfen. „Ich habe Handball gespielt, ich spiele Gitarre, fahre Ski, klettere und bin auch an der Computertastatur schneller als so manch‘ ein Zweihänder“, sagte sie beim Erörterungstermin im Landtag.
„Wie alle in meinem Alter möchte ich jetzt gerne meinen Führerschein machen, ohne Handprothese und auch ohne irgendwelche anderen Hilfsmittel oder Fahrzeugumbauten – einfach ganz normal, wie jeder andere auch.“ Der Petitionsausschuss ging der Sache nach. Schnell machte die Behörde der jungen Frau das Angebot, die praktische Begutachtung kostenfrei zu wiederholen. Ein anderer Sachverständiger kam zu dem Ergebnis, dass die in Rede stehenden Auflagen nicht erforderlich seien.
30 Prozent der Eingaben betrafen 2024 Probleme aus dem Sozialrecht
„Wir stehen an vorderster Front, um den Menschen in ihrer Auseinandersetzung mit den vielfältigen Krisen und spezifischen Problemen mit Ämtern und Behörden beizustehen“, sagt der Ausschussvorsitzende Yüksel. Als weitere Beispiele führt er Kinder an, die eine Ampel und eine Fahrbahnverengung vor ihrem Kindergarten an der viel befahrenden Ortsdurchgangsstraße forderten.

Auf dem Weg zur Kita oder Schule lauern für Kindern im Straßenverkehr einige Gefahren. (Symbolbild)
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Ebenso eine 82-jährige Frau, die ihre Wohnung wegen baurechtlicher Verstöße des Vermieters verlassen sollte. Die verzweifelte Rentnerin hatte dort den Großteil ihres Lebens zusammen mit ihrem mittlerweile verstorbenen Mann verbracht und ihre beiden Kinder großgezogen. Nach vielen Gesprächen mit der Bauaufsichtsbehörde, der Feuerwehr und den Nachbarn durfte die Frau schließlich in ihrem Zuhause bleiben.
30 Prozent der Eingaben kamen im vergangenen Jahr aus dem Sozialrecht. Jede fünfte Petition hing mit dem Ausländerrecht zusammen. Hier gab es im Vorjahresvergleich ein Plus. Der Hintergrund sind lange Bearbeitungszeiten zahlreicher Einbürgerungsanträge von Geflüchteten nach 2015. Laut Bericht gibt es bei der Bearbeitung dieser Verfahren einen großen Rückstau – mit weitreichenden persönlichen Konsequenzen.
Ein Unterstand für pflegebedürftige Ponys
15 Prozent der Einträge betreffen die Bereiche Bauen, Wohnen, Verkehr und Umwelt. So auch der Fall einer Familie, die für ihre pflegebedürftigen Ponys einen zusätzlichen Unterstand bauen wollte. Es gab Streit mit den Behörden um die Genehmigung. Die Petitions-Abgeordneten machten sich vor Ort ein Bild, würdigte das Engagement der Familie und kritisierte die starre Haltung der Gemeinde.

Für ihre Ponys brauchte eine Familie einen Unterstand. Die Petitions-Abgeordneten nahmen sich der Sache an. (Symbolbild)
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Härtefälle müssten flexibler und pragmatischer behandelt werden, kritisierte der Ausschuss, der auch im Falle eines jungen Mannes aus dem Märkischen Kreis maßgeblich zu einem positiven Ausgang beigetragen hat. Der größte Wunsch des Antragstellers, der seit 15 Jahren in NRW lebte, war die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Voraussetzungen dafür waren fast alle erfüllt. Einzig die Identität des Mannes stand für die zuständigen Behörden nicht zweifelsfrei fest. Und die Suche danach entwickelte sich zu einem regelrechten „Kaspar-Hauser-Fall“.
Die deutsche Staatsbürgerschaft für einen „Kaspar-Hauser-Mann“
Er sei irgendwo in Frankreich geboren und habe mit seinem Vater auf der Straße gelebt, berichtete der Betroffene im Landtag. Im Alter von zwölf Jahren habe der Vater ihn in einen Zug gesetzt, und nach tagelanger, zielloser Reise sei er schließlich am Düsseldorfer Hauptbahnhof angekommen. Er sei von der Polizei aufgegriffen und unter Betreuung des Sozialdienstes katholischer Männer und Frauen gestellt worden.
Um seine Identität zu klären, ließ der Sozialdienst nichts unversucht und wandte sich nach einer Eigenrecherche auch an das französische Generalkonsulat. Dieses konsultierte den internationalen Sozialdienst in Lyon, der mit den Angaben des Mannes sämtliche Möglichkeiten ausschöpfte, um dessen Identität zu überprüfen. Doch weder Interpol noch weitere Polizeibehörden, die französische Botschaft oder andere Experten konnten die Herkunft des ausgesetzten Kindes nachvollziehen.
Um die Zweifel an der Identität des Antragstellers auszuräumen, beantragte der Petitionsausschuss ein psychologisches Gutachten zur Frage der Glaubhaftigkeit seiner Angaben. Der Gutachter kam in seiner Gesamtbeurteilung zu dem Ergebnis, dass kaum Zweifel an dem Wahrheitsgehalt bestehen. Daraufhin erklärte sich die zuständige Ausländerbehörde bereit, eine Eintragung in das Geburtenregister vornehmen zu lassen. Womit der deutschen Staatbürgerschafts nichts mehr im Wege stand.