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Durchsuchung wegen KinderpornografieWas bei dem Einsatz in Bergisch Gladbach tatsächlich geschah

Lesezeit 2 Minuten
Landeskriminalamt Düsseldorf, Abteilung für Kinderpornographie-Ermittlungen; Patric Schöneberg sichtet Kinderporno-Seiten.

Bei einer Wohnungsdurchsuchung wegen Kinderpornografie hat ein Mann am Freitagabend die Polizei angegriffen. (Symbolbild)

Bei einer Durchsuchung wegen Kinderpornografie in Bergisch Gladbach hat ein Mann am Freitagabend Polizeibeamte angegriffen; ein Schuss fiel. 

Am späten Freitagabend schoss ein Beamter eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) der Polizei einen 30-jährigen Tatverdächtigen in seiner Wohnung in Bergisch Gladbach nieder. Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ aus Polizeikreisen erfuhr, hatte die Zentrale Ansprechstelle für Cybercrime bei der Staatsanwaltschaft Köln den Mann auf der Kinderpornoseite „Kidflix“ im Darknet geortet.

Mindestens in zwei Fällen soll Manfred M. (Name geändert) kinderpornografische Videodateien zum Tausch auf den Rechner hochgeladen haben. Ferner soll der Mann häufiger Kinderpornos konsumiert haben.

Die Staatsanwaltschaft setzte demnach SEK-Kräfte ein, um schnell in die Wohnung zu gelangen und den Pädokriminellen zu stellen, während er an seinem PC sitzt. Kurz nach 23 Uhr näherten sich die SEK-Beamten dem Zielobjekt. Offenbar aber machten sie so viel Lärm, dass die Frau des Beschuldigten auf Vorgänge vor der Wohnung aufmerksam wurde. Im Glauben, dass Einbrecher versuchten, die Tür zu öffnen, alarmierte sie ihren Mann.

Der wählte den Polizeinotruf und soll sich eine Schere gegriffen haben. Als das SEK eindrang und laut Polizei rief, soll M. die Polizisten angegriffen haben. Dabei erlitten zwei Beamte Schnittverletzungen. Ein dritter SEK-Mann schoss dem Angreifer einmal in den Bauch. Durch eine Notoperation überlebte der Tatverdächtige. Zwar befindet er sich außer Lebensgefahr, dennoch ist sein Gesundheitszustand kritisch.

Aus Gründen der Neutralität hat die Polizei in Bonn die Ermittlungen übernommen. Die zuständige Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Tatverdächtigen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung.