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Polarisierung, Straftaten, mangelndes VertrauenBKA-Präsident sieht Strafverfolger und Online-Dienste in Verantwortung

Lesezeit 2 Minuten
Ein Blick auf ein Handy mit den verschiedenen Social Media Apps, wie Facebook, Instagram, WhatsApp.

Ein Blick auf ein Handy mit den verschiedenen Social Media Apps, wie Facebook, Instagram, WhatsApp.

BKA-Präsident Münch sieht die Sozialen Medien als "Radikalisierungsschleuder". Er fordert mehr Engagement in der Strafverfolgung und bei Online-Diensten.

Angesichts einer starken Polarisierung der Gesellschaft sieht der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Holger Münch, sowohl Strafverfolger als auch große Online-Dienste in der Pflicht. „Wir sehen, dass die Polarisierung weiter zunimmt – und dass auch von der linken Seite stärker Straftaten begangen werden“, sagte Münch dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Mitglieder der Grünen würden zwar weiterhin am häufigsten attackiert. „Aber die AfD folgt an zweiter Stelle.“

Bislang würden Kommunalpolitiker viel zu selten - nämlich nur in rund 11 Prozent der Fälle - Angriffe anzeigen. „Das ist viel zu wenig. Es fehlt offenbar das Vertrauen“, sagte Münch. „Deshalb müssen wir das Signal senden, dass die Strafverfolgungsbehörden fähig sind, solche Straftaten konsequent zu verfolgen.“

Soziale Medien als „Radikalisierungsschleuder“

Als einen Faktor für die Radikalisierung von Menschen sieht Münch problematische Inhalte in sozialen Medien. „Wir haben hier klar erkennbare Risiken für die Gesellschaft. Deshalb muss man für Social Media entsprechende Verpflichtungen einführen, dass die Anbieter selbst justiziable Inhalte, Hass und Hetze suchen, melden und löschen“, sagte Münch dem RND. Erhielten Menschen nur einseitige Informationen, könnten soziale Medien zu einer „Radikalisierungsschleuder“ werden.

Die bisherige Bilanz des sogenannten Digital Services Act, der große Online-Dienste zur Meldung strafrechtlich relevanter Inhalte verpflichtet, hält der BKA-Präsident für verheerend. Seine Behörde habe innerhalb eines Jahres nur 61 Meldungen bekommen. „Und wir können ein anderes Verhalten gar nicht durchsetzen, weil es keine Bußgeldregelung gibt.“ (dpa)