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Wegen FalschzitatRenate Künast klagt gegen Meta – BGH verhandelt am Dienstag weiter

Lesezeit 2 Minuten
Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) nach einer Pressekonferenz. (Archivbild)

Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) nach einer Pressekonferenz. (Archivbild)

Der lange juristische Kampf der Grünen-Politikerin Renate Künast gegen ein Falschzitat im Internet wird in Karlsruhe fortgesetzt.

Am Dienstag verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) in dem Fall, in dem Künast gegen die Facebook-Mutter Meta klagte. Es geht um einen Satz, der zusammen mit Künasts Bild immer weiter verbreitet wurde - den sie aber nicht gesagt hatte. (Az. VI ZR 64/24)

Was ist das für ein Falschzitat?

Auf Facebook wurde 2015 von Nutzern ein Foto von Künast mit dem Falschzitat „Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal Türkisch lernen“ veröffentlicht. Seitdem wurde es auf der Plattform in unterschiedlichen Varianten und unter verschiedenen Internetadressen (URLs) immer wieder hochgeladen, geteilt und weiterverbreitet, teilweise mit wüsten Beschimpfungen.

Wie verlief der Prozess bislang?

Im April 2021 reichte Künast Klage ein, um zu erreichen, dass die falschen Zitate gesucht, geprüft und gelöscht werden. Unterstützt wurde sie dabei von der Organisation Hate Aid. Ein Jahr später, im April 2022, gab das Landgericht Frankfurt am Main der Politikerin Recht.

Die Facebook-Muttergesellschaft Meta müsse das Meme in allen Varianten aufspüren und löschen, entschied es. Künast müsse dafür nicht auf jede einzelne inhaltsgleiche Variante hinweisen und deren URL mitteilen. Außerdem sprach das Gericht Künast eine Entschädigung von 10.000 Euro zu, weil ihr Persönlichkeitsrecht verletzt worden sei.

Meta legte gegen das Urteil Berufung ein. Im Januar 2024 bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt die Entscheidung des Landgerichts größtenteils, das Schmerzensgeld sprach es Künast aber nicht zu. Gegen das OLG-Urteil wandte sich der Konzern an den BGH.

Was wollen beide Seiten erreichen?

Meta will, dass die Klage vollständig abgewiesen wird. Künast fordert dagegen, dass das Urteil des Frankfurter Landgerichts wiederhergestellt wird, dass ihr also auch die 10.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen werden.

Meta dürfe sich nicht aus der Verantwortung ziehen, erklärte sie gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. „Hass und Hetze sind eine Gefahr für unsere Demokratie.“ Immer mehr Menschen würden eingeschüchtert und davon abgehalten, sich zu engagieren, oder beendeten ihr demokratisches Engagement. „Diese Entwicklung können wir nicht akzeptieren.“

Hate-Aid-Geschäftsführerin Josephine Ballon erklärte: „Mit diesem Verfahren schaffen wir höchstrichterliche Rechtsprechung zum Umgang mit digitaler Gewalt und Desinformation.“ Meta teilte auf Anfrage mit, sich nicht zu laufenden Verfahren zu äußern.

Was passiert beim BGH?

Der BGH prüft das Urteil des Oberlandesgerichts. Am Dienstag wird in Karlsruhe mündlich verhandelt - wann der BGH eine Entscheidung trifft, ist noch unklar. Vor der Verhandlung wies er darauf hin, dass nicht nur nationales, sondern auch europäisches Recht hier eine Rolle spielen könnte. (afp)