Eine Journalistin hat ungeschwärzte Protokolle des RKI-Krisenstabs zur Corona-Pandemie online gestellt.
Lauterbach will nichts verbergenRKI kritisiert Veröffentlichung ungeschwärzter Corona-Protokolle
Das Robert Koch-Institut hat die Veröffentlichung ungeschwärzter Protokolle des RKI-Krisenstabs zur Corona-Pandemie kritisiert. „Soweit in diesen Datensätzen personenbezogene Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter rechtswidrig veröffentlicht und insbesondere Rechte Dritter verletzt werden, missbilligt das RKI dies ausdrücklich“, teilte das Institut mit. Das RKI habe die Datensätze weder geprüft noch verifiziert, hieß es.
Eine Gruppe um eine Journalistin, die zu den Kritikern der Corona-Politik der Bundesregierung zählt, hat die Unterlagen online veröffentlicht und am Dienstag bei einer Pressekonferenz vorgestellt. Die Gruppe gibt an, es handele sich um den kompletten Datensatz aller Sitzungsprotokolle des Krisenstabs aus der Zeit zwischen 2020 und 2023. Auf X forderte die Journalistin eine „kompromisslose und ehrliche Aufarbeitung“ der Corona-Politik in Deutschland. Dazu sollten die entschwärzten Protokolle beitragen.
Lauterbach: gibt nichts zu verbergen
Als Reaktion auf die Veröffentlichung schrieb Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf X, das RKI hätte ohnehin vorgehabt, die Protokolle mit seiner Zustimmung zu veröffentlichen. „Jetzt geschieht es, ohne dass die Rechte Dritter, auch Mitarbeiter, vorher geschützt worden wären. Zu verbergen gibt es trotzdem nichts“, so der SPD-Politiker.
Das RKI hatte im Mai bereits die Protokolle für den Zeitraum Januar 2020 bis April 2021 weitestgehend ohne Schwärzungen veröffentlicht. Bestimmte personenbezogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter blieben geschwärzt. Auslöser war eine vorherige Veröffentlichung der Protokolle durch das Online-Magazin „Multipolar“, das von Kritikern in die Nähe verschwörungserzählerischer Publikationen gerückt wird. Dass zahlreiche Passagen zu dem Zeitpunkt geschwärzt waren, löste eine Debatte über die Unabhängigkeit des RKI aus.