Die Regierung hat sich auf die Notfallklausel berufen, um den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zu füllen. Die Union äußert sich kritisch.
„Wir haben keine ökonomische Notlage“Union hält Aussetzung der Schuldenbremse für 2023 für verfassungswidrig
Die Union hält eine erneute Aussetzung der Schuldenbremse für das Jahr 2023 durch Nutzung der Notlagenklausel für verfassungswidrig. „Wir haben keine ökonomische Notlage“, sagte der haushaltspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Christian Haase, am Sonntag dem Düsseldorfer „Handelsblatt“. „Hier soll offenkundig ein verfassungswidriges Vorgehen mit einem weiteren verfassungswidrigen Vorgehen geheilt werden.“
Bundesregierung wollte WSF per Notfallklausel auffüllen
Hintergrund ist eine mögliche Einstufung des 2022 eingerichteten Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) als verfassungswidrig. Die Bundesregierung hatte sich wegen der Energiekrise auf die Notfallklausel berufen und die Schuldenbremse ausgesetzt, um den WSF zu füllen. Viele der darin enthaltenen Mittel sind aber im Bundeshaushalt 2023 eingeplant. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte für dieses Jahr auf die Einhaltung der Schuldenbremse gepocht.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch ein ähnliches Manöver der Bundesregierung für unzulässig erklärt: Übriggebliebene Mittel aus dem 2020 aufgelegten Corona-Fonds waren demnach zu Unrecht in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) verschoben worden. Sollte auch der WSF fallen, könnte die Bundesregierung erneut unter Verweis auf die Energiekrise eine Notlage erklären und für 2023 nachträglich die Schuldenbremse aussetzen. (afp)