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Ampel-BudgetUnionsfraktion will Nachtragsetat in Karlsruhe überprüfen lassen

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Die Unionsfraktion will den Nachtragsetat vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen.

Berlin – Die Unionsfraktion im Bundestag zweifelt die Verfassungsmäßigkeit des Nachtragshaushalts an und will diesen in Karlsruhe vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Sie werde dazu eine Normenkontrollklage anstrengen, kündigten Fraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt am Dienstag in Berlin an.

Die Ampel-Regierung wolle für die Corona-Bekämpfung gedachte Kreditermächtigungen „umlabeln“ und als allgemeine Finanzreserve für Ampel-Vorhaben nutzen, sagte Brinkhaus. „Das ist höchst bedenklich, wir werden das verfassungsrechtlich überprüfen.

Ampel habe sich zu Einhaltung der Schuldenbremse 2023 verpflichtet

Dobrindt sagte: „Wer Finanzpolitik durch Finanzakrobatik ersetzt, der bewegt sich sehr schnell außerhalb des Rechtsrahmens.“ Eine Normenkontrollklage sei notwendig, um überprüfen zu lassen, „ob hier nicht ganz bewusst ein Umgehungstatbestand vorherrscht“. Die Ampel habe sich in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet, die Schuldenbremse 2023 wieder einzuhalten. Es müsse kontrolliert werden, ob nun versucht werde, dies zu umgehen.

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