Die AfD könnte ihre Bundeszentrale verlieren. Der Vermieter hat Klage eingereicht – die Partei führe sich „wie ein Eigentümer“ auf.
Wegen unerlaubter WahlpartyAfD könnte ihre Zentrale verlieren: Vermieter klagt

So dekorierte die AfD den Innenhof ihrer angemieteten Bundesgeschäftsstelle zur Wahlparty im Februar. Der Vermieter will die Partei nun rausklagen.
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Unangemeldete Partys haben schon in vielen Fällen für Zoff zwischen Mietern und Vermietern gesorgt. Neu ist, dass solcher Zoff eine Partei betrifft. Die AfD soll ihre Bundeszentrale in einem Gewerbebau im Berliner Norden räumen - weil sie dort ihre Wahlparty zur Bundestagswahl gefeiert hat.
AfD will mit dem eigenen Vermieter verhandeln
Die Existenz dieser Klage wurde dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) aus dem AfD-Bundesvorstand bestätigt. Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung berichtet. Nach RND-Informationen wird sich das Gremium bei seiner turnusmäßigen Telefonkonferenz am Montag mit dem angedrohten Rauswurf beschäftigen.
Bundesvize Kay Gottschalk soll beauftragt werden, die Verhandlungen mit dem Vermieter, einem Wiener Immobilieninvestor, zu führen. Der Bundestagsabgeordnete ist Diplom-Kaufmann, studierte Betriebswirtschaftslehre und Jura.
Wahlparty sei nicht erlaubt gewesen
Worum geht es in dem Streit? Am 23. Februar feierte die AfD-Spitze mit Parteigenossen und Pressevertretern in der Bundesgeschäftsstelle in Berlin-Wittenau ihren Erfolg bei der Bundestagswahl. Im Innenhof waren Zelte und ein Grill aufgestellt, das Parteilogo wurde an die Fassade projiziert. Die Zufahrt zum Gebäude war von der Polizei abgesperrt, um eine Gegendemo fernzuhalten.
Laut der Klageschrift, aus der die „Bild“ zitiert, habe die AfD mit der Party „Hausfriedensbruch“ begangen. Der Vermieter wirft der Partei vor, sich „wie ein Eigentümer“ aufzuführen und zu glauben, sich „rechtlich und faktisch in totalitärer Weise über alles und jeden stellen zu können“.
AfD mietet die Immobilie seit 2022
Bereits in der Vergangenheit soll der Vermieter der AfD untersagt haben, den Innenhof für Veranstaltungen zu nutzen. Für die Wahlparty habe die Partei dann gar nicht erst um Erlaubnis gefragt.
Nach der Wahlparty habe der Eigentümer laut „Bild“ den Mietvertrag zum 31. März gekündigt. Die Partei blieb und habe eine „Entschädigungszahlung“ von 10.000 Euro angeboten - auch für künftige Veranstaltungen.
Die AfD hat die Räume in dem Bürokomplex seit 2022 angemietet. Nach RND-Informationen gab es in der Vergangenheit Verhandlungen darüber, die ganze Immobilie an die AfD zu veräußern. Die AfD ist schon länger auf der Suche nach einem eigenen Objekt und hat nach mehreren Millionenspenden und Erbschaften auch ausreichend Kapital angesammelt. Die Führung der Rechtspartei wünscht sich aber eigentlich ein repräsentativeres Domizil in zentralerer Lage.