Werbeverbot für Abtreibungen gekipptEin Schritt, der lange überfällig war
Berlin – Paragraf 219a ist weg. Die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen ist ein wichtiger Schritt, der ungewollt Schwangeren künftig die Informationssuche deutlich erleichtern wird – und er war überfällig.
Schon allein der Begriff ist mehr als irreführend: Demnächst wird nämlich nicht etwa in einem Werbeclips auf Instagram für Abtreibungen geworben, vielmehr haben Ärztinnen und Ärzte endlich das Recht, auf ihren eigenen Webseiten darüber zu informieren, ob sie Abtreibungen vornehmen und welche Methoden es gibt.
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In der Folge wird es nun eine erneute Debatte über die Entkriminalisierung von Abtreibungen geben. Und die ist für einen modernen Staat auch notwendig: Länder wie Dänemark, Schweden und Irland haben seit Jahren liberalere Abtreibungsgesetze. Rückwärtsgewandte Bewegungen etwa in Polen und den USA zeigen zudem, dass durch ein Verbot von Abtreibungen nicht weniger davon stattfinden – sie werden nur unsicherer. Keine Frau macht sich die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch leicht.
Der nun nach außen getragene Jubel der Ampel-Koalition über ihren Erfolg beim Paragrafen 219a könnte aber die Debatte über die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen vergiften. Und Frauen in Notsituationen einen Bärendienst erweisen. Für eine Reform des Paragrafen 218 muss das Lebensrecht des Kindes und das Selbstbestimmungsrecht der Frau klug gegeneinander abgewogen werden.
Dafür braucht es eine sachliche Debatte.