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Kino, Schwimmbad, ZooMüssen Kinder in den Ferien getestet werden und wer zahlt das?

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In den Ferien fallen die regelmäßigen Corona-Tests in den Schulen weg. 

Düsseldorf/Köln – Familien mit Schulkindern haben sich daran gewöhnt, dass sie mit den Kindern spontan wieder zum Schwimmen oder ins Kino gehen können. Ein negativer Corona-Test war für sie nicht mehr nötig, weil sie regelmäßig in den Schulen getestet werden. In den Herbstferien fällt diese Regelung nun weg. Gleichzeitig sind Corona-Tests mit dem ersten Ferientag am 11. Oktober nicht mehr kostenlos. Was bedeutet das für Familien? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Für welche Aktivitäten brauchen Kinder und Jugendliche in den Herbstferien einen negativen Corona-Test?

Eigentlich gelten Schülerinnen und Schüler laut Corona-Schutzverordnung wegen der verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Dieser Passus werde in den Ferien nun ausgesetzt, da die regelmäßigen Schultests in dieser Zeit wegfallen, sagte Heiko Haffmans, stellvertretender Pressesprecher des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen, der dpa. Wo nur Personen nach der 3G-Regel – geimpft, genesen oder getestet – zugelassen sind, müssten in den Ferien auch Schüler das Ergebnis eines höchstens 48 Stunden alten Schnelltests vorlegen.

Konkret gilt die Testpflicht für alle Aktivitäten und Veranstaltungen, bei denen es auch für Erwachsene eine Testpflicht gibt. Dies sind unter anderem Besuche in der Innengastronomie, Besuche von Konzerten, Theatern und Kinos, Fitnessstudios, Friseurbesuche und Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2500 Gästen. Alle Aktivitäten mit Testpflicht ergeben sich aus Paragraf 4 Absatz 2 der Coronaschutzverordnung.

Wo reichen Selbsttests aus?

Laut NRW-Gesundheitsministerium gibt es bestimmte Angebote, bei denen auch Selbsttests zulässig sind, die gemeinsam vor Ort durchgeführt werden. Darunter fallen Angebote aus dem Bildungsbereich, der Kinder- und Jugendarbeit sowie Sportangebote und Ferienfahrten von öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. „Wichtig ist, dass keine Ausnahme von der Testpflicht greift, sondern lediglich zur Vereinfachung die Möglichkeit besteht, den Test vor Ort unter Aufsicht zu machen und man nicht vorher eine Teststelle aufsuchen muss“, präzisiert Haffmans.

Beispiele für solche Angebote sind die Betreuung im Offenen Ganztag der Schulen in den Ferien, Ferienfreizeiten der örtlichen Jugendämter oder freier Träger, Sportkurse für Kinder (z.B. Schwimmkurse) und Sprachkurse. Der reine Schwimmbadbesuch außerhalb eines Kursangebotes fällt ausdrücklich nicht unter diese Regelung, da es sich nicht um ein Sportangebot (nur) für Kinder handelt. In diesem Fall müssen sich die Kinder an einer Teststelle testen lassen.

Ab dem 11. Oktober werden Corona-Tests kostenpflichtig. Müssen Schüler nun zahlen?

Ausgerechnet zum NRW-Ferienstart am 11. Oktober müssen Bürgertests bezahlt werden. Weil jedem Bürger mittlerweile ein Impfangebot gemacht werden könne, dürfen sich ab Montag grundsätzlich nur noch diejenigen kostenlos testen lassen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können. Doch es gibt Entwarnung für Familien: Weiterhin kostenlos bleibt der Test für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder erst in den letzten drei Monaten vor dem Test 12 Jahre alt geworden sind. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt eine Übergangsregelung: Noch bis zum 31. Dezember 2021 sind die Tests für sie kostenfrei. Um das Alter des Kindes nachzuweisen, muss bei der Teststelle ein amtlicher Ausweis mit Foto vorgelegt werden.

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Gratis bleibt der Test auch für Menschen, die zum Beenden einer Quarantäne wegen einer Corona-Infektion einen Test benötigen. Auch Schwangere können bis Ende des Jahres noch mindestens einen kostenlosen Test pro Woche machen. Grund ist, dass für sie erst seit kürzerer Zeit eine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) vorliegt. Spezielle Nachweise wie ein ärztliches Zeugnis sind nötig, wenn man sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann. Zum Nachweis einer Schwangerschaft kann der Mutterpass genutzt werden. Weitere Details zur Coronavirus-Impfverordnung finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Wie sieht es in Köln aus? Eine Auswahl

Ferienbetreuung in den Schulen

In den Ferienbetreuungen der Schulen müssen die Kinder nicht wie sonst in der Schulzeit üblich per Lolli-Test, sondern mit einem Antigen-Test getestet werden. „Wir werden genau so verfahren wie in den Sommerferien. Unsere Betreuer werden die Kinder dreimal pro Woche testen“, sagt Friedhelm Meier, Vorstand des Vereins Netzwerk e.V., der in vielen Kölner Schulen die Offene Ganztags- und Ferienbetreuung anbietet. Auch die Katholische Jugendagentur, die an einigen Kölner Grundschulen für die Nachmittags- und Ferienbetreuung zuständig ist, wird die Kinder während der Ferien dreimal in der Woche selbst testen.

Schwimmen

In den Schwimmbädern der KölnBäder GmbH gilt in den Herbstferien die 3G-Regelung auch für Schüler und Schülerinnen. „In diesen zwei Wochen brauchen alle zum Schwimmen wieder einen negativen Test", bestätigt Pressesprecherin Franziska Graalmann auf Nachfrage.

Zoo

Für den Zoo ist laut Homepage kein Nachweis eines negativen Corona-Tests bzw. einer Immunisierung nötig. Allerdings müssen die Ticktes online reserviert werden und in den Häusern gilt Maskenpflicht.

Kino

Im Cinedom im Mediapark ist während der Schulferien aufgrund der wegfallenden Tests in den Schulen ein 3G-Nachweis auch für alle Schulkinder ab sechs Jahren erforderlich. Auch im Filmpalast am Hohenzollernring gilt in den Ferien die 3-G-Regel für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.