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Marmelade, MilchbrötchenVorsicht – in diesen Lebensmitteln kann Alkohol stecken

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Marmelade zum Frühstück – das lieben besonders Kinder. Doch in manchen Marmeladen kann sich tatsächlich Alkohol verstecken.

Köln – Bei Rum-Kugeln steckt er schon im Namen und auch im Rotweinkuchen würden wir einen gewissen Rest Alkohol durchaus erwarten. Doch hätten Sie gewusst, dass leckeres Hühnerfrikassee ebenfalls Alkohol enthalten kann? Oder die, bei Kindern meist beliebten, Milchbrötchen?

Alkohol drin? – Zutatenliste kann helfen

Nicht nur für Eltern ist es oft überraschend, welche Lebensmittel Alkohol enthalten können. Wer auf Alkohol verzichten will oder muss, sollte nicht nur bei der Wahl seines Getränks ganz genau auf die Zutatenliste schauen.

In einigen Lebensmittel ist von Natur aus Alkohol enthalten, der, etwa bei Säften, durch Gärprozesse entsteht. Auch in Essig finden sich geringe Mengen Alkohol, genauso wie in Kefir.

In diesen Lebensmitteln steckt von Natur aus Alkohol:

  1. Brot
  2. Essig
  3. Kefir
  4. naturtrübe Fruchtsäfte und
  5. reifes Obst

„Alkoholfrei" nicht unbedingt „ohne Alkohol"

Zudem gilt: „Alkoholfrei" bedeutet nicht automatisch „ohne Alkohol", wie das Staatsministerium auf seinem Verbraucherportal erklärt. So muss beispielsweise in Getränken nur ein Alkoholgehalt ab 1,2 Volumengehalt Alkohol deklariert werden. Getränke, deren Gehalt unter 0,5 liegt, dürfen als „alkoholfrei“ etikettiert werden. So kann in Malzbier, das gerade bei Kindern sehr beliebt ist, bis zu 1 Prozent Volumengehalt Alkohol stecken.

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Verbraucher aufgepasst: „Alkoholfrei" bedeutet nicht automatisch „ohne Alkohol". Getränke, deren Gehalt unter 0,5 liegt, dürfen als „alkoholfrei“ etikettiert werden.

Bei abgepackten Lebensmittel gilt: Ist der Alkohol eine Zutat des Lebensmittels, kommt er auf die Liste der Inhaltsstoffe, beispielsweise der Rum in Rum-Schokolade. In vielen Fertigprodukten wird Alkohol jedoch als Konservierungsmittel benutzt und ist somit keine Zutat, taucht also nicht auf dem Etikett auf.

Warum steckt in diesen Lebensmittel überhaupt Alkohol?

Alkohol (auch Ethanol oder Ethylalkohol) wird häufig zur Konservierung genutzt, oder als aromatischer Geschmacksstoff.

Für wen ist Alkohol in Lebensmitteln problematisch?

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung schreibt auf ihrer Seite als Empfehlung eine „maximal tolerierbare Alkoholzufuhr 10 Gramm pro Tag für gesunde Frauen und 20 Gramm pro Tag für gesunde Männer“. 10 Gramm Alkohol für Frauen entsprächen 125 ml Rotwein, also in etwa einem Glas.

Für einige Menschen kann Alkohol jedoch bereits in kleinen Dosen erhebliche Folgen haben. So wird etwa bei trockenen Alkoholikern angenommen, dass schon kleine Mengen, oder sogar der bloße Geruch von Alkohol zu einem Rückfall führen können, wie das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz auf seinem Portal schreibt. Schwangere Frauen sollten zum Schutz ihres ungeborenen Kindes keinen Alkohol konsumieren und auch Muslime müssen gänzlich auf Alkohol verzichten.

Tückisch wird es bei Produkten, in denen man auf den ersten Blick keinen Alkohol erwartet. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat hierzu eine Liste mit Lebensmittel auf ihrer Seite veröffentlicht, die ebenfalls (geringe) Mengen Alkohol enthalten:

Kuchen, Kleingebäck

Zum Beispiel: Gewürzkuchen, Herrentorte, Krapfen, Milchbrötchen

Was kann drin sein: Branntwein, Likör, Obstbrand, Rot- oder Weißwein

Fischgerichte

Zum Beispiel: Fischragout, Fischfilet, Muscheln/Muschelsuppe, Forelle blau

Was kann drin sein: Weißwein

Fleischgerichte

Zum Beispiel: Hühnerfrikassee, Königsberger Klopse, Wildgerichte

Was kann drin sein: Rot- oder Weißwein

Gemüse

Zum Beispiel: Rotkohl, Sauerkraut

Was kann drin sein: Rot- oder Weißwein

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Hätten Sie's gewusst? Sauerkraut enthält tatsächlich Alkohol und auch in einigen Backwaren versteckt sich ein gewisser Alkoholgehalt.

Käsegerichte

Zum Beispiel: Käsefondue

Was kann drin sein: Obstbrand, Weißwein

Suppen, Soßen

Zum Beispiel: Bratensoße, Chilisoße, Fischsuppe, Kaltschale, Worcester-Soße, Zwiebelsuppe

Was kann drin sein: Branntwein (unter anderem Calvados, Cachaca, Cognac, Rum, Sambuca, Whiskey), Likörwein (unter anderem Sherry), Rot- oder Weißwein

Marmelade, Fruchtkompott

Zum Beispiel: Sauerkirschmarmelade, Marillenkonfitüre, Zwetschgenkonfitüre

Was kann drin sein: Branntwein (Rum), Likör (Amaretto), Obstwasser (Kirschwasser)

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Süßigkeiten

Zum Beispiel: Baumkuchenkonfekt, Creme-Schnitten, Mozartkugeln, Pralinen, Rum(-Trauben)-Schokolade, Schokoriegel, Schokoladen- oder Waffel-Ostereier, Trüffel, Weingummi

Was kann drin sein: Branntwein, Likör, Obstbrand

Süßspeisen

Zum Beispiel: Apfelkompott, Rote Grütze

Was kann drin sein: Branntwein (Rum), Likör (Amaretto, Eierlikör), Rot- oder Weißwein

Wer sichergehen möchte, dass kein Alkohol in den zu verspeisenden Lebensmitteln steckt, sollte sich die Zutatenliste vor dem Kauf genau ansehen. Hier gibt es einige E-Nummern, die auf Alkohol hindeuten. Zum Beispiel E334 (Weinsäure) oder auch E1519 (Benzylalkohol oder Phenylmethanol). Bei diesen Inhaltsstoffen ist die Menge jedoch so gering, dass die Lebensmittel bedenkenlos konsumiert werden können.