Sie sind auch als „Vergewaltigungsdrogen“ bekannt, weil sie wehrlos machen und zu Gedächtnisverlust führen können. Aber was genau steckt hinter K.o.-Tropfen?
Bewusstlos, wehrlos, sexuell gefügigWie wirken K.-o.-Tropfen?
Mehrere junge Frauen haben in den vergangenen Tagen von Vorfällen auf Backstage-Partys der Band Rammstein berichtet. Einige von ihnen vermuten, dass ihnen dort K.-o.-Tropfen verabreicht wurden. So etwas kommt auch in Bars und Clubs immer wieder vor. Was genau sind K.-o.-Tropfen, wie wirken sie und wie kann man sich davor schützen? Ein Überblick.
Was sind K.-o.-Tropfen?
Als K.-o.-Tropfen bezeichnet man verschiedene Substanzen, die einer Person verabreicht werden, um sie bewusstlos, wehrlos oder sexuell gefügig zu machen und die zum Gedächtnisverlust führen können. K. o. steht dabei für den englischen Begriff „knock-out“, der aus dem Boxsport kommt. Man spricht von einem Knock-out, wenn jemand durch einen Schlag außer Gefecht gesetzt wurde und bewusstlos oder so geschwächt ist, dass er den Kampf nicht mehr fortsetzen kann.
Weil K.-o.-Tropfen in der Regel benutzt werden, um jemanden auszurauben oder sexuell zu missbrauchen, werden sie auch Vergewaltigungsdrogen genannt. Dieselben Substanzen, die als K.-o.-Tropfen missbraucht werden, werden zum Teil auch freiwillig als Rauschmittel konsumiert oder als Medikamente eingesetzt.
Um welche Wirkstoffe handelt es sich?
Häufig als K.-o.-Tropfen missbraucht wird die Substanz Gammahydroxybutyrat (GHB). GHB wird auch „Liquid Ecstasy“ genannt, die Wirkung ist allerdings nicht mit der von Ecstasy-Pillen zu vergleichen, die eher wach machen. Es ist in der Medizin als Narkosemittel zugelassen und als Medikament zur Behandlung von Narkolepsie.
Außerdem wird es als Partydroge konsumiert, da es in geringerer Dosis eine enthemmende und euphorisierende Wirkung hat. Da GHB manchmal zur Steigerung der sexuellen Lust eingenommen wird, wird es teilweise auch als „Chemsex“-Droge bezeichnet. In höherer Dosierung wirkt GHB betäubend, kann unangenehme Nebenwirkungen und einen tiefen Schlaf bis hin zum Koma auslösen (siehe unten). Typisch ist ein vorübergehender Gedächtnisverlust unter GHB. Betroffene können sich am nächsten Tag oft nicht mehr an das Geschehene erinnern.
Die gleiche Wirkung wie GHB haben Vorläufer-Substanzen, die im Körper zu GHB umgewandelt werden. Als K.-o.-Tropfen benutzt werden auch Mischungen anderer Wirkstoffe, die als Schmerz-, Beruhigungs- und Narkosemittel oder Psychopharmaka angewandt werden. Dazu zählen unter anderem Benzodiazepine oder Barbiturate.
Wie gefährlich sind K.-o.-Tropfen ?
K.-o.-Tropfen können wehrlos machen und werden einem Opfer heimlich verabreicht, um ein Verbrechen wie einen Raub oder sexuellen Missbrauch zu begehen. Auch wenn solche Drogen freiwillig eingenommen werden, besteht die Gefahr, leichter zum Opfer von kriminellen Gewalttätern zu werden, da ein Kontrollverlust eintreten kann. Zudem sind die Substanzen an sich gefährlich.
GHB und verwandte Stoffe können Vergiftungserscheinungen wie Übelkeit, Erbrechen, Schwindel, Verwirrung und Krampfanfälle auslösen. Höhere Dosen können zu einem Koma führen, auch Todesfälle sind dokumentiert. In Kombination mit weiteren Drogen oder Alkohol können schon geringere Dosen von „liquid ecstasy“ gefährlich werden. So senkt GHB die Atemfrequenz, während Alkohol das Atemvolumen reduziert. Dadurch steigt das Risiko für einen tödlichen Atemstillstand.
Sind K.-o.-Tropfen verboten?
GHB ist eine illegale Droge, schon der Erwerb zum Eigenkonsum ist strafbar. Eine schwere Straftat begeht, wer anderen Menschen ohne deren Wissen K.-o.-Tropfen verabreicht. Es handelt sich dabei um eine gefährliche Körperverletzung. Sexuelle Handlungen mit einer durch K.-o.-Tropfen betäubten Person durchzuführen ist sexueller Missbrauch.
Wichtig ist, dass man sofort die Polizei aufsucht, wenn man vermutet, mit K.-o-Tropfen betäubt worden zu sein. Denn die Substanzen sind im Blut nur für einige Stunden nachweisbar. Zusätzlich wird die Strafverfolgung dadurch erschwert, dass unter dem Einfluss von K.-o-Tropfen Gedächtnislücken entstehen können.
Woran merke ich, ob mir K.-o.-Tropfen verabreicht wurden?
K.-o.-Tropfen sind farb- und geruchlos und auch geschmacklich kaum wahrnehmbar, wenn sie in alkoholische Getränke gemischt werden. Daher bemerken es Opfer meist nicht, wenn sie die Drogen zu sich nehmen. Die ersten Symptome können denen des Alkoholkonsums ähneln: Man fühlt sich benommen, es können auch Schwindel, Taubheitsgefühle und Übelkeit auftreten.
Ein wichtiger Unterschied zur Wirkung von Alkohol ist, dass die Wirkung von K.-o.-Tropfen schnell und relativ plötzlich und unvermittelt eintritt, während sich die Wirkung von Alkohol beim Konsum mehrerer Getränke allmählich steigert. Innerhalb von 15 bis 30 Minuten können Opfer durch K.-o.-Tropfen ihre Zurechnungsfähigkeit verlieren. Daher ist es wichtig, schnell zu handeln und nicht zu zögern, wenn man den Verdacht hat, Drogen verabreicht bekommen zu haben (siehe unten).
Im Handel erhältlich sind auch spezielle Testarmbänder für K.-o.-Tropfen. Diese verfärben sich, wenn sie mit einer Flüssigkeit benetzt werden, die GHB enthält, sodass Getränke vor dem Konsum überprüft werden können. Absolute Sicherheit bieten diese Armbänder aber nicht, da neben GHB noch weitere andere Substanzen als K.-o.-Tropfen eingesetzt werden können.
Wie kann ich mich und andere schützen?
„Lassen Sie Ihr Glas oder Ihre Flasche nie unbeobachtet“, empfiehlt der Weiße Ring, ein Verein zur Opferhilfe. „Nehmen Sie keine offenen Getränke von Unbekannten an, lassen Sie sich nicht dazu überreden. Wenn Sie sich unsicher sind: Lassen Sie Ihr Getränk lieber unausgetrunken stehen.“ Man sollte auf sein Bauchgefühl hören und von vornherein Personen meiden, die einem komisch vorkommen, rät der Verein.
Wenn man sich nach dem Konsum von Getränken plötzlich unwohl fühlt oder einem übel wird, sollte man sofort Bekannte oder das Personal informieren und um Hilfe bitten. Eine befreundete Person sollte man nicht mit Fremden allein lassen, wenn diese unzurechnungsfähig wirkt – egal, ob Drogen oder Alkohol der Grund sind. Beim Verdacht, K.-o.-Tropfen zu sich genommen zu haben, sollte man im Zweifelsfall sofort die Polizei oder den Rettungsdienst informieren.
Opfer einer Straftat können sich beim Opfertelefon des Vereins Weißer Ring beraten lassen. Die Hotline mit der Nummer 116 006 ist an allen sieben Tagen der Woche von 7 bis 22 Uhr besetzt.