Köln – De Prinz kütt ... NICHT! Einen Tag vor dem offiziellen Sessions-Auftakt am 11.11. ist ausgerechnet der Chef im Kölner Dreigestirn, Sven Oleff, positiv auf Corona getestet worden. Das Trio hat alle Auftritte zur Karnevalseröffnung abgesagt. Das wirft wieder einmal die Frage nach den verwirrenden Quarantäne-Regeln auf: Betrifft der Stubenarrest jetzt auch den Bauer und die Jungfrau? Wer nach einem Kontakt mit einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person in Quarantäne muss und was zu tun ist: Ein Überblick.
Mit steigenden Inzidenzen gibt es auch immer mehr Situationen, in denen Personen in Quarantäne oder Isolation müssen – von der Arbeitskollegin bis zum Prinz im Kölner Dreigestirn. Ganz klar sind die Regeln aber nicht jedem, der Ablauf ohnehin nicht. So sollte man sich nach einem positiven Schnelltest natürlich unverzüglich selbst isolieren, Kontakt zu anderen vermeiden. Doch wie kann man dann einen PCR-Test machen, der das Ergebnis bestätigt oder widerlegt?
Was mache ich, wenn ich enge Kontaktperson einer infizierten Person bin?
Hatte man engen Kontakt zu einer Person mit einem positiven Corona-Test, muss man sich unverzüglich und ohne weitere Kontakte in Quarantäne begeben. Möglichst schon am selben Tag, an dem man als enge Kontaktperson identifiziert wurde, sollte man einen PCR-Test machen. Das haben laut Kölner Festkomitee auch Bauer Gereon Glasemacher und Jungfrau Björn Braun unverzüglich getan. Ihr PCR-Test sei Mittwoch negativ ausgefallen. Wäre er positiv gewesen, müssten, wie bei allen anderen auch, deren engen Kontaktpersonen ermittelt werden.
Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Test? Wann schlägt er nach einer Infektion an?
Generell gilt, dass PCR-Tests sehr sensitiv sind, sprich: eine Erkrankung kann erkannt werden, sobald genügend Viruslast im Körper vorhanden ist. Ein Antigen-Schnelltest misst andere Bestandteile und ist weniger sensitiv, weshalb er nicht so schnell anschlägt wie ein PCR-Test. Ein Antikörpertest ist für die Akut-Testung von Corona nicht sinnvoll. lgG-Antikörper bilden sich im Verlauf der Krankheit erst langsam, weshalb ein Test frühestens ab dem zehnten Tag nach einer Ansteckung sinnvoll ist. Optimaler Zeitpunkt für einen PCR-Test ist zwischen dem zweiten und sechsten Tag nach der Ansteckung, für einen Antigen-Schnelltest zwischen dem dritten und sechsten Tag.
Gibt es Situationen, in denen auch enge Kontaktpersonen nicht in Quarantäne müssen?
Ja, die gibt es. Vor allem dank der fortschreitenden Impfungen konnte die Strenge der Quarantäneregeln etwas gelockert werden. So müssen Personen mit vollständigem Impfschutz (dies gilt nur für Menschen, die mit den in Deutschland zugelassenen Impfstoffen geimpft wurden) sowie Genesene (die eine PCR-bestätigte und symptomatische Covid-19-Erkrankung in den vergangenen sechs Monaten überstanden haben) nicht in Quarantäne. Allerdings sollten auch Geimpfte und Genesene nach einer Begegnung mit einer positiv getesteten Person ihren Gesundheitszustand drei Wochen lang genauestens beobachten. Denn auch bei ihnen kann eine Infektion mit spürbarem Krankheitsverlauf und Weitergabe des Virus an andere nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Entwickeln sie Symptome, sollten sie sich in Selbstisolation begeben und testen lassen.
Können auch Geimpfte und Genesene in Quarantäne geschickt werden?
Die Aufhebung der Quarantäne für Genesene und Geimpfte gilt nicht, wenn bestimmte Virusvarianten im Spiel sind. Gab es Kontakt zu Infizierten mit den Virusvarianten Beta (B.1.351) und Gamma (P.1) oder mit Eingereisten aus einem Virusvariantengebiet gilt die Quarantäne auch für vollständig Geimpfte sowie Genesene.
Wie komme ich nach einem positiven Schnelltest oder nach der Feststellung als enge Kontaktperson an einen PCR-Test?
Gerade Schnelltests haben keine hundertprozentige Trefferquote. Deshalb muss man bei einem positiv ausgefallenen Schnell- oder Selbsttest zwar sofort in Quarantäne, kann sich aber mit einem PCR-Test quasi „freitesten“. Dazu muss telefonisch Kontakt zur eigenen Hausarztpraxis aufgenommen werden. Mit ihr wird dann das weitere Vorgehen besprochen. Auf dem Weg zum PCR-Test muss der Kontakt zu anderen Personen auf unvermeidliches beschränkt werden. So ist in diesem Fall auch die Benutzung des Öffentlichen Nahverkehrs untersagt. Bis das Ergebnis des PCR-Tests vorliegt, gilt die betreffende Person weiter als positiv getestet und muss sich auch entsprechend verhalten, also in Isolation begeben.
Ich muss in Isolation oder Quarantäne, wie ist der weitere Ablauf?
Bei einem positiven PCR-Test erhält das Gesundheitsamt vom Labor eine entsprechende Meldung. Dieses nimmt mit der positiv getesteten Person Kontakt auf und ordnet die Isolation an, ganz gleich, ob man sich aufgrund eines positiven Schnell- oder Selbsttests dort bereits befindet oder nicht. Auf dem Weg in die Isolation oder Quarantäne sind Kontakte zu anderen Menschen bis auf die unvermeidlichen zu unterbinden. Auch die Benutzung des Öffentlichen Nahverkehrs ist nicht erlaubt.
Eine Person aus meinem Hausstand muss in Quarantäne. Was passiert mit mir?
Muss ein Mensch aus dem eigenen Hausstand in Quarantäne, weil sie Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte, (beispielsweise das eigene Kind, wenn der Corona-Test beim Sitznachbar in der Schule positiv war), müssen die anderen Mitglieder des Hausstands nicht automatisch auch in Quarantäne. Allerdings sollten sie sich der Situation entsprechend verhalten und sich bewusst sein, dass sie mit einer möglicherweise infizierten Person zusammenleben. Der eigene Gesundheitszustand sollte beobachtet sowie Kontakte in dieser Zeit auf ein Minimum reduziert und die nötigen entsprechend informiert werden.
Der Unterschied zwischen Quarantäne und Isolation
Der Unterschied zwischen Quarantäne und Isolation
Im Zusammenhang mit einem positiven Corona-Fall fallen immer wieder zwei Wörter: Quarantäne und Isolation. Doch auch, wenn die beiden Begriffe häufig synonym genutzt werden, haben sie nicht die gleiche Bedeutung. Eine Isolierung wird bei Infizierten angeordnet und ist immer eine behördliche Maßnahme. Die Entlassung aus der Isolierung erfolgt nicht nur nach zeitlichen Kriterien, so ist beispielsweise auch ein negativer Test erforderlich. In Quarantäne hingegen begeben sich Personen, bei denen der Verdacht auf eine Infektion besteht oder die Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Die Quarantäne kann behördlich angeordnet werden, aber auch freiwillig geschehen. Anders als die Isolation ist sie zeitlich befristet und die Entlassung an keine anderen Kriterien geknüpft. Beides bedeutet jedoch natürlich, dass jeglicher Kontakt zu anderen Personen unterlassen werden muss.
Wie läuft die Quarantäne ab?
Während der Quarantäne darf der Quarantäneort nicht ohne Ausnahmegenehmigung verlassen oder, selbstverständlich, Besuch empfangen werden. Der eigene Gesundheitszustand sollte genauestens überwacht werden. Dazu zählen das tägliche Messen der Körpertemperatur sowie das Notieren jeglicher Krankheitsanzeichen. Treten solche auf, sollten Personen in Quarantäne das Gesundheitsamt informieren. Dies geschieht beispielsweise über das digitale Kontaktmanagement oder die Hotline-Telefonnummer, die man mit der Quarantäne-Anordnung erhält. Das Gesundheitsamt entscheidet dann, ob jemand zum entsprechenden Quarantäneort kommt und einen Corona-Test durchführt.
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Während der Quarantäne ist es sinnvoll, zweimal wöchentlich einen Selbsttest durchzuführen. Ist das Ergebnis positiv, muss das Gesundheitsamt zeitnah informiert und die Infektion mittels PCR-Test bestätigt werden. Verkürzt werden kann die Quarantäne durch ein negatives Testergebnis nicht. Wurde man vom Kölner Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt, soll die Rückmeldung des Gesundheitszustands über das Digitale Kontaktmanagement (DiKoMa) erfolgen.
Wann endet die Quarantäne?
Die Quarantäne endet, falls nicht explizit anders vom Gesundheitsamt vorgesehen, frühestens 14 Tage nach dem positiven Test oder dem Kontakt mit einer positiv getesteten Person. Dies gilt allerdings nur, wenn die Person symptomfrei ist und einen negativen Schnelltest vorlegen kann. Bei schweren Krankheitsverläufen ist in manchen Fällen ein PCR-Test notwendig. Zeigt die Person auch nach zwei Wochen Symptome, verlängert sich die Quarantäne so lange, bis 48 Stunden lang keine Krankheitsanzeichen mehr vorliegen.
Wurden Personen mit vollständigem Impfschutz positiv getestet, kann ihre Quarantäne nach frühestens fünf Tagen beendet werden, wenn keine Symptome auftreten und ein abschließender PCR-Test ein negatives Ergebnis aufweist.
Das ist ein enger Kontakt
Das ist ein enger Kontakt
Im Zusammenhang mit einer möglichen Quarantäne ist immer wieder von engem Kontakt die Rede. Eine Quarantäne kommt dann infrage, wenn es einen Kontakt ohne Abstand und andere Schutzmaßnahmen für zehn Minuten oder länger gab. Dies gilt beispielsweise, wenn bei einem Gespräch keine Masken getragen wurden. Oder wenn die Person sich mit einer infizierten Person über einen längeren Zeitraum in einem schlecht oder nicht belüfteten Raum aufhielt.
Wie laufen die Testungen in den Schulen ab?
In Nordrhein-Westfalen gibt es weiterhin Präsenzunterricht. Dieser wird durch das Testkonzept abgesichert. Zweimal pro Woche müssen sich Schüler testen lassen, wenn sie nicht genesen sind oder noch keinen vollständigen Impfschutz haben. In Grund-, Förder- sowie allen weiteren Schulen mit Primarstufe kommen weiterhin die PCR-basierten Lolli-Tests zum Einsatz. In den weiterführenden Schulen führen Schülerinnen und Schüler Antigen-Selbsttests durch.
Das bedeutet Quarantäne konkret
Das bedeutet Quarantäne konkret
• direkter Rückzug in die eigene Wohnung, das eigene Haus oder die Unterkunft
• kein Verlassen der Unterkunft während der Quarantäne, auch nicht zum Einkaufen oder zum Ausführen eines Hundes
• Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Unterkunft strikt vermeiden
• Kontakte zu anderen, nicht in der Quarantäne befindlichen Menschen innerhalb der Unterkunft nur in Ausnahmefällen und mit Sicherheitsmaßnahmen (Maske, Hygiene, Lüften) zulässig (beispielsweise bei Betreuungsbedarf)
• eigener Garten, der Balkon oder eine Terrasse darf genutzt werden – aber nicht zum Treffen mit anderen Menschen
• Wohnung darf nur für einen Test oder für notwendige Arztbesuche und bei Information des Gesundhheitsamts verlassen werden (Abstand und Hygiene beachten, Maske tragen)
Was passiert, wenn ein Test in der Schule positiv ist?
Hier gibt es Unterschiede zwischen den Schulformen. Ist ein Pooltest wie der Lolli-Test positiv, müssen alle Personen, die dem positiven Pool angehören, umgehend in Quarantäne, bis ermittelt wurde, wessen Test positiv war. Ist dies geschehen, gelten dieselben Regeln wie bei Testkonzepten mit voneinander unabhängigen Tests, wie bei dem Konzept der weiterführenden Schulen. Neben der positiv getesteten Person müssen die direkten Sitznachbarn rechts und links sowie davor und dahinter in eine 14-tägige Quarantäne, zusätzlich Lehrkräfte und andere Schulangestellte, die engen Kontakt mit der infizierten Person hatten.
Was passiert, wenn es an anderen Orten einen positiven Corona-Test gibt?
Die Quarantäneregeln verändern sich auch über den Schulhof hinaus nicht. Die Person, bei der ein PCR-, Schnell- oder Selbsttest positiv ausgefallen ist, muss sich umgehend in Isolation begeben. Alle Personen mit engem Kontakt zu ihr müssen in Quarantäne. Im Zweifel entscheidet hier das zuständige Gesundheitsamt.