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Tipps vom VerkehrsexpertenOft eine Straftat – Mit dem Nachwuchs Autofahren üben

Lesezeit 2 Minuten
Um für die praktische Führerscheinprüfung zu üben, fahren Eltern mit ihren Kindern oft auf Parkplätze um zu üben. Doch das birgt Risiken. (Symbolbild)

Um für die praktische Führerscheinprüfung zu üben, fahren Eltern mit ihren Kindern oft auf Parkplätze um zu üben. Doch das birgt Risiken. (Symbolbild)

Verkehrsübungsplätze bieten legale Fahrpraxis für Jugendliche ab 16 Jahren. Versicherungen sollten jedoch für Unfälle sorgfältig geprüft werden.

Viele Jugendliche können es kaum erwarten, endlich selbst am Steuer zu sitzen. Allerdings ist es verboten, auf der Straße oder einem Feldweg für die Führerscheinprüfung zu üben. „Das gilt auch für private Parkplätze von Einkaufsmärkten. Denn diese können ja alle Verkehrsteilnehmer nutzen“, sagt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung.

Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Zusätzlich kann der Gesetzgeber Führerscheinanwärtern für mehrere Jahre verbieten, zur Prüfung anzutreten. Und auch Fahrzeughalter müssen mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Ihnen droht - neben einer Geldstrafe - der Entzug des Führerscheins. Die Begründung: Sie haben zugelassen, dass jemand ohne Fahrerlaubnis ihr Fahrzeug fährt.

Bei einem Unfall kann die Versicherung Aufwendungen zurückfordern

Bei einem Unfall verschärft sich die Lage noch. „Die Haftpflichtversicherung kommt zwar normalerweise für die Schäden am anderen Fahrzeug auf. Sie kann aber von der Fahrerin oder dem Fahrer sowie vom Versicherten einen Teil der Aufwendungen zurückfordern“, betont R+V-Experte Richter.

Die Kaskoversicherung braucht sogar gar nicht zu zahlen, wenn jemand mit Einverständnis des Versicherungsnehmers ohne Fahrerlaubnis gefahren ist. Die Kunden bleiben also unter Umständen ganz den Schäden am eigenen Fahrzeug sitzen.

Vor dem Besuch eines Übungsplatzes solle man sich über Versicherungen erkundigen

Erlaubt ist die praktische Fahrübung auf ausgewiesenen Verkehrsübungsplätzen. Dazu müssen Fahranfänger je nach Anbieter mindestens 16 oder 17 Jahre alt sein, und der Begleitende muss einen gültigen Führerschein besitzen.

Wichtiger Tipp des Experten: „Eltern sollten sich vor dem Besuch des Übungsplatzes erkundigen, ob eine Tageshaftpflichtversicherung und eine Vollkaskoversicherung im Preis eingeschlossen sind oder ob sie diese zusätzlich abschließen können“, sagt Roland Richter. Dadurch vermeiden sie, dass sie bei einem Unfall in der eigenen Kfz-Versicherung höhergestuft werden.

  1. Auch auf einem Privatgelände können Fahranfänger üben, wenn der Besitzer damit einverstanden ist.
  2. Voraussetzung: Das Grundstück ist nicht für jeden zugänglich und zum Beispiel durch einen Zaun klar abgegrenzt.
  3. Für Fahrübungen muss ein privates Fahrzeug genutzt werden. Die Anbieter von Mietwagen oder Carsharing-Fahrzeugen lassen dies in der Regel nicht zu. (dpa)