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Kennzeichen, Gehalt, Bahn-BaustellenDiese Änderungen kommen im März auf Verbraucher zu

Lesezeit 5 Minuten
Ein Mann fährt auf dem Fahrradweg mit einem E-Scooter über den Kölner Ring.

Zulassungsfreie Fahrzeuge benötigen im März ein neues Versicherungskennzeichen. Dazu gehören auch E-Roller.

Gehaltserhöhungen und Geld für 18-Jährige, Online-Register für Organspenden und Bahn-Baustellen: Was Verbraucher für März wissen sollten.

Gehaltserhöhung im Öffentlichen Dienst

Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen erhalten im März eine Lohnerhöhung. „Die Einkommen der Beschäftigten steigen ab dem 1. März 2024 tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent“, erklärt die Gewerkschaft Verdi. Auch die Ausbildungsentgelte werden ab März erhöht, und zwar um 150 Euro.

Kulturpass

Den Kulturpass gibt es auch 2024. Ab März können sich Jugendliche, die im Jahr 2006 geboren wurden, registrieren und bekommen 100 Euro, die sie für Eintrittskarten, Bücher, CDs und mehr nutzen können. Zum Start des Projekts im vergangenen Jahr waren es noch 200 Euro gewesen. Das Verfahren läuft über die Kulturpass-App.

Neues Kennzeichen für kleine Fahrzeuge

Wer zulassungsfreie Kraftfahrzeuge wie etwa Roller, Mofas oder Mopeds bewegt, braucht ab 1. März ein neues Kennzeichen. Denn dann startet ein neues Versicherungsjahr. Ab dem Stichtag ist nur noch das neue blaue Kennzeichen gültig. Wer danach noch mit dem alten schwarzen unterwegs ist, macht sich strafbar und hat keinen Versicherungsschutz, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Auch entsprechend motorisierte und schnelle Quads, Trikes und E-Roller brauchen das Schild wie auch motorisierte Krankenfahrstühle.

Krankenkassenbeitrag: Nettorente sinkt

Zum Jahresbeginn ist bei vielen Krankenkassen der Zusatzbeitrag gestiegen. Für Rentnerinnen und Rentner wirkt sich diese Erhöhung allerdings erst zwei Monate später aus, also jetzt zum März. Darauf hat die Deutschen Rentenversicherung Bund hingewiesen.

Online-Register zu Organspenden

Das seit langem geplante Internet-Register zu Organspenden in Deutschland soll schrittweise in Betrieb gehen. Im ersten Schritt soll es vom 18. März an möglich sein, eine Erklärung zur eigenen Spendenbereitschaft mit einem Ausweis mit Online-Funktion (eID) zu hinterlegen, wie das Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt hat.

Mehrwertsteuer für Gas und Wärme

Wegen der gestiegenen Energiepreise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hatte die Bundesregierung den Mehrwertsteuersatz für Gas und Wärme von 19 auf 7 Prozent gesenkt und beides so billiger gemacht. Laut geltendem Gesetz soll die Maßnahme Ende März auslaufen.

Das vom Bundestag verabschiedete Wachstumschancengesetz sieht zwar vor, dass die Mehrwertsteuersenkung bereits Ende Februar ausläuft. Die Energiepreise seien mittlerweile wieder gesunken, heißt es zur Begründung. Aber: Das Wachstumschancengesetz hängt fest, die von der Union geführten Bundesländer wollen dem Entwurf aus anderen Gründen nicht zustimmen. Die nächste reguläre Sitzung des Bundesrats ist am 22. März, wobei es auch eine Sondersitzung geben könnte. Es läuft also darauf hinaus, dass der Mehrwertsteuersatz für Gas und Wärme wie geplant erst gegen Ende März wieder auf 19 Prozent gesetzt wird.

Netflix-Service für Sony-Geräte

Netflix hat angekündigt, dass die App aufgrund technischer Einschränkungen auf einigen Sony-Geräten aus den Jahren 2011 bis 2013 ab März nicht mehr unterstützt wird. Nach Februar 2024 werde der Netflix-Service von den unten aufgeführten Geräten entfernt, wie Sony schreibt. Sony hat eine Liste zusammengestellt, welche Geräte von dieser Maßnahme betroffen sind.

Apps bei Apple

Bislang entscheidet Apple selbst, welche Apps im App-Store und damit für die Geräte des US-Unternehmens angeboten werden. Das ist nicht konform mit dem „Digital Markets Act“ (DSA) der EU, der einen fairen Wettbewerb verlangt. Deshalb hat Apple angekündigt, ab März etwas zu ändern. Zwar will Apple nicht seinen App-Store öffnen, dafür aber den Weg für alternative App-Marktplätze von Dritten freimachen.

Fachkräfte-Einwanderungsgesetz

Am 1. März tritt die zweite Stufe des neuen „Fachkräfteeinwanderungsgesetzes“ in Kraft. Ausländische Fachkräfte mit Berufserfahrung sollen künftig einfacher eine Arbeit aufnehmen können, wie die Bundesagentur für Arbeit erklärt. So könnten Menschen „mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen künftig auch dann in Deutschland eine qualifizierte Tätigkeit ausüben, wenn sie über einen im Ausland erworbenen und anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügen.“ Die neue Regelung gilt nun für alle nicht-reglementierten Berufe in allen Branchen – also nicht für beispielsweise Medizinberufe, Rechtsberufe, das Lehramt an staatlichen Schulen sowie Berufe im öffentlichen Dienst.

Umzugskostenpauschale

Wer aus beruflichen Gründen den Wohnort wechselt, kann die Kosten in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Diese Pauschale steigt für Umzüge nach dem 1. März an: Für eine Person liegt sie dann bei 964 Euro und für jede weitere Person des Haushalts bei 643 Euro. Der Betrag wird dann von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen.

Bahn-Baustellen

Bei der Bahn starten im März neue Baustellen. Die Arbeiten am elektronischen Stellwerk „Linker Rhein“ werden wohl für die meisten Auswirkungen sorgen. Sie sind vom 1. März abends bis zum 22. März abends geplant. Aufgrund dessen wird es zu Einschränkungen zwischen Köln Messe/Deutz und Remagen kommen. Auf erstgenannter Strecke enden der RE5 und die RB48 bereits in Köln Hauptbahnhof und fahren nicht weiter nach Remagen und Bonn. Die RB26 fällt zwischen Messe/Deutz und Brühl aus, zwischen Köln Hauptbahnhof und Brühl wird ein Schienenersatzverkehr fahren. Zudem wird die RB30 bis nach Brühl verlängert.

Zwischen Messe/Deutz und Euskirchen wird der RE12 ausfallen, der RE22 und die RB24 zwischen Messe/Deutz und Erftstadt. Auf dieser Strecke soll zwischen Köln Hauptbahnhof und Erftstadt ein Schienenersatzverkehr fahren.

Ostern und Ferien

Ostern fällt in diesem Jahr auf Ende März. Karfreitag ist 2024 am 29., Ostersonntag am 31. März. Dementsprechend liegen auch die Schulferien: Letzter Schultag vor der zweiwöchigen Pause ist in Nordrhein-Westfalen der 22. März. Am 8. April müssen die Schülerinnen und Schüler dann wieder zurück ins Klassenzimmer.

Sommerzeit

Die Uhr wird in diesem Jahr am Osterwochenende umgestellt. In der Nacht auf den 31. März, also Ostersonntag, geht es eine Stunde nach vorne. Bis zum 27. Oktober gilt dann wieder die Sommerzeit. (mit dpa)