AboAbonnieren

Erstattung oder EntschädigungBahnstreik – Was Reisende von der Bahn einfordern können

Lesezeit 5 Minuten

ICE der Deutschen Bahn

Berlin – Fahrgäste der Deutschen Bahn brauchen weiter ein dickes Fell: Zum dritten Mal innerhalb kürzester Zeit drohen Streiks den Zugverkehr lahmzulegen. Von Donnerstag, 2. September, bis Dienstag, 7. September, ruft die GDL zum Arbeitskampf auf. Reisende haben nun mehrere Möglichkeiten – auch die Ticketrückgabe.

Wie kann ich mir die Fahrkarte erstatten lassen?

Wer die Fahrt im Streikzeitraum – aus welchem Grund auch immer – nicht antreten möchte, kann sich das Ticket kostenfrei erstatten lassen. Dies gilt ausdrücklich auch für Verbindungen, die verfügbar wären. Für online oder in der App gekaufte Tickets muss dafür ein Kulanzformular auf der DB-Webseite ausgefüllt werden. Fahrkarten, die am Schalter gekauft wurden, können nur dort zurückgegeben werden. Experten raten, die Reklamation nicht lange aufzuschieben.

Wer bei der Abwicklung mit der Bahn Probleme hat, kann zum Beispiel die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) konsultieren und online einen Schlichtungsantrag stellen. Deren Juristinnen und Juristen verhelfen Verbrauchern kostenlos zu ihrem Recht.

Ich möchte fahren – was muss ich tun?

Wer bereits ein Ticket gebucht hat, muss die Fahrt nicht gleich abschreiben. Zwar wird ein Großteil der Verbindungen ausfallen. Besonders nachgefragte Hauptverkehrsstrecken sowie die Anbindung an wichtige Bahnhöfe und Flughäfen sollen nach Angaben der Bahn aber zumindest in regelmäßigen Abständen bedient werden. In Metropolregionen soll ein Grundangebot an Regional- und S-Bahnen fahren. Daher sollten Reisende zunächst prüfen, ob der Zug fährt.

Den Ersatzfahrplan finden Kunden in der DB Navigator App und online in der Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn. In der Liveauskunft sind nur Züge zu finden, die in jedem Fall bis zum Ziel fahren. Außerdem können sich Kunden an die Streikhotline der Bahn unter der Nummer 08000/99 66 33 oder an das DB-Personal am Bahnsteig wenden.

Kann ich bei Verspätungen Entschädigung fordern?

Kommt es bei der ausgewählten Verbindung zu Verzögerungen, haben Fahrgäste ein Recht auf Entschädigung. Deren Höhe richtet sich nach der Länge der Verzögerung. Kommen Fahrgäste mindestens 60 Minuten später als geplant an, haben sie Anspruch auf 25 Prozent Erstattung, bei mehr als 120 Minuten sind es 50 Prozent. Reisende können die Ansprüche mit dem Fahrgastrechte-Formular online, im Zug oder in einem DB-Büro geltend machen. Darüber hinaus funktioniert die Reklamation im Kundenkonto auf www.bahn.de oder in der DB Navigator App.

Auch für Inhaber von Zeitkarten kann sich eine Reklamation lohnen. Ihnen bietet die Bahn pauschale Entschädigungen bei Verspätungen von mehr als einer Stunde an. Um die Verzögerung nachweisen zu können, sollten sich Betroffene die Störung idealerweise von DB-Beschäftigten am Bahnhof bescheinigen lassen. Alternativ genügen aber auch Fotos von Anzeigetafeln oder Screenshots vom Handydisplay, aus denen die Information über die Verspätung hervorgeht.

Das könnte Sie auch interessieren:

In bestimmten Fällen können Fahrgäste, die mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielort rechnen müssen, ein anderes Verkehrsmittel wie Bus oder Taxi nutzen. Dies gilt dann, wenn die planmäßige Ankunftszeit zwischen Mitternacht und 5.00 Uhr morgens liegt. Die Deutsche Bahn erstattet dann Kosten bis zu maximal 80 Euro, wenn die Originalrechnung vorliegt.

Meine Verbindung fährt nicht: Kann ich umsteigen?

Für den Fernverkehr gilt: Fährt der Zug nicht, für den das Ticket gilt, können Fahrgäste auf eine andere Verbindung ausweichen. Auch höherwertige Züge – also zum Beispiel ICE statt IC – können dann genutzt werden. Die Zugbindung ist aufgehoben. Bereits gebuchte Tickets für den Streikzeitraum vom 2. bis einschließlich 7. September können an einem anderen Tag genutzt werden. Sie sind den Bahnangaben zufolge vom 30. August bis einschließlich 17. September gültig.

Für den Nahverkehr gilt: Wenn sich bei Verbindungen eine mindestens 20-minütige Verspätung abzeichnet, können Fahrgäste Züge des Fernverkehrs ohne Aufpreis nutzen. Bevor Fahrgäste in einen Fernverkehrszug einsteigen, müssen sie aber ein gültiges Ticket lösen. Die Kosten dafür können sie sich später von der Bahn erstatten lassen. Das gilt aber nur dann, wenn die ursprüngliche Route nicht länger als 50 Kilometer ist oder nicht länger als eine Stunde dauert. Auch bei einer erheblich ermäßigten Fahrkarte, also beispielsweise einem Länder- oder Semesterticket, gilt diese Regelung nicht.

Welche anderen Verkehrsmittel kommen in Frage?

Züge bahnfremder Unternehmen: Wer beim Schienenverkehr bleiben möchte, kann bei Wettbewerbern der Bahn buchen. Dort streiken die Lokführer zwar nicht, auch diese Verbindungen könnten aber mittelbar durch den Arbeitskampf der GDL gestört werden – zum Beispiel durch stehen gebliebene Züge der DB.

Fernbus: Für viele Reisende ist der Fernbus eine naheliegende Variante. In Streikzeiten verzeichnet Marktführer Flixbus deutlich steigende Nachfragen. Daher sollten Reisende schnell sein. Auch die Preise steigen an, je näher der Reisetag rückt.Mietwagen: Auch die Zahl der Mietwagen-Buchungen nimmt im Streikzeitraum tendenziell zu. Damit werden die Kapazitäten knapper, und auch hier steigen die Preise.

Taxi/Uber: Je nach Entfernung zum Ziel kann ein Umstieg ins Taxi sinnvoll sein. Taxis sind in der Regel etwas teurer als Uber-Angebote.Flugzeug: Wer kurzfristig auf das Flugzeug ausweichen will, muss gegebenenfalls tiefer in die Tasche greifen. Je näher am Reisetermin und je größer die Nachfrage, desto teurer das Ticket.

Eigenes Auto: Wer ein eigenes Auto besitzt, kann die gewünschte Reiseroute auch damit zurücklegen. Einziges Manko: Diese Idee haben sicher viele Betroffene, die Straßen könnten voller als üblich sein. (dpa)